Wirecard 2014 - 2025
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neuester Beitrag: 21.04.26 16:46
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| eröffnet am: | 21.03.14 18:17 von: | Byblos | Anzahl Beiträge: | 187704 |
| neuester Beitrag: | 21.04.26 16:46 von: | CharlotteTheodoorsen | Leser gesamt: | 81607098 |
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20.11.25 23:10
#186626 Also das sagt meine Maschine dazu:
Ich diskutiere nicht ob es nie Geschaeft gab oder ob Braun haessliche Pullover traegt.
Es geht um drei Punkte:
- Bilanzierung nach IFRS
- Forensische Befunde zu THK und TPA
- Wie weit man daraus realistisch auf Totalfiktion schliessen kann.
Du unterstellst mir die harte These eines komplett erfundenen Geschaefts.
Das habe ich so nicht behauptet.
Mein Punkt lautet enger:
Wenn zentrale Cashflows, Konten und Forderungen nicht nachweisbar sind und Nachweise aktiv gefaelscht wurden, dann sind diese Posten nicht bilanzierbar.
Das ist Bilanzlogik, keine Strafrechtslogik.
Deine Interpretation von KPMG ist zu freundlich.
Der Satz „weder bestaetigen noch widerlegen“ ist formal ein Untersuchungshemmnis, aber bilanziell ein Totalschaden.
Du machst daraus „vielleicht real“.
IFRS funktionieren genau umgekehrt:
kein tragfaehiger Nachweis = kein bilanzierbarer Umsatz.
Zum Insolvenzverwalter:
Du sagst, er habe nur das Treuhandguthaben untersucht.
Faktisch bedeutet „weltweit kein Konto und kein Geld auffindbar“ mehr als ein formaler Mangel im letzten Glied der Kette.
Es stellt die gesamte behauptete Wertschopfungskette in Frage.
Singapur:
Die Verurteilungen belegen systematische Faelschungen.
Faelschungen beweisen nicht fuer sich allein Nichtexistenz, aber sie machen „vielleicht war es real“ praktisch unplausibel.
EY und LG Muenchen:
EY verweigerte das Testat wegen fehlender Existenz der Guthaben.
LG Muenchen erklaerte die Bilanzen fuer nichtig, weil zentrale Vermoegenswerte nicht vorhanden oder nicht nachweisbar waren.
Dass Gerichte das Wort Totalfiktion nicht verwenden, macht deine Gegenhypothese nicht gleich plausibel.
Dein Grundsatz „fehlende Nachweise sind kein Existenzbeweis“ ist abstrakt richtig.
Aber im Wirecard Fall fehlten nicht nur einzelne Nachweise, sondern
saemtliche belastbaren Kontobelege
saemtliche Drittbestaetigungen
durchgehend echte Cashflows
und es gab gleichzeitig systematische Faelschungen.
Das ist forensisch mehr als nur „Dokumente fehlen“.
Ich sage nicht „endgueltig bewiesene operative Null“.
Ich sage:
bilanziell sind die TPA Umsaetze tot, weil der Nachweis fehlt
forensisch ist die Kombination aus Nichtnachweis plus Faelschung ein starkes Indiz gegen ein funktionierendes Geschaeft in der behaupteten Hoehe
deine Variante „nicht widerlegt, also vielleicht real“ ist dafuer zu duenn.
Kurz gesagt:
Die Frage der Anklagehypothese muss man nicht mit Fuehlung diskutieren, sondern mit Belegen.
Und die Belege zeigen keine operative Substanz in der behaupteten Milliardenhoehe.
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20.11.25 23:14
#186627 Brandenburgische Konzerte
>
>und nicht bilanzieren ;-)
EY hat jahrelang gesagt: doch!
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20.11.25 23:16
#186628 ich würde EY auch nicht beauftragen
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20.11.25 23:17
#186629 kommen wir zur Haftungsfrage?
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20.11.25 23:20
#186630 Brandenburgische Konzerte 2
Antwort auf die einzelnen Thesen
>>Behauptung: KPMG hat bestaetigt, dass es keine Umsaetze gab.
Nein.
KPMG sagt ausdruecklich:
"KPMG konnte weder bestaetigen, dass die Umsatzerloese existieren, noch bestaetigen, dass sie nicht existieren. Es liegt ein Untersuchungshemmnis vor."
Das ist exakt das Gegenteil eines Nachweises der Nichtexistenz.
KPMG sagt: keine Verifizierung, keine Widerlegung.
Die fehlende Verifizierbarkeit ist kein Beweis fuer Nichtexistenz.
>>Behauptung: Insolvenzverwalter Jaffe hat die komplette Welt forensisch untersucht.
Nein.
Jaffe hat keinen forensischen Zugriff auf die TPA Partner, ihre Systeme, ihre Banken oder ihre Settlement Prozesse.
Jaffe hat keine Auslandskonten der TPA Partner untersucht.
Jaffe hat explizit gesagt: "Kein Zugriff, keine Daten, keine Mitwirkung."
Fehlender Zugriff ist kein forensischer Negativbeweis.
>>Behauptung: Singapur hat bestaetigt, dass es die Einnahmen nicht gab.
Nein.
Die Singapur Urteile behandeln ausschliesslich gefaelschte Dokumente (Treuhandbestaetigungen).
Die Gerichte haben NICHT untersucht, ob das operative Geschaeft real war.
Sie haben NICHT untersucht, ob TPA Umsaetze existierten.
Sie haben NUR untersucht, dass ein Treuhaender Kontoauszuege gefaelscht hat.
Das sagt nichts ueber operative Realitaet aus.
>>Behauptung: EY hat festgestellt, dass die Konten nicht existieren und daher auch das Geschaeft nicht.
Nein.
EY sagt:
"Die Existenz der Guthaben ist nicht nachweisbar."
Sie sagen NICHT: "Das Geschaeft existierte nicht."
Die Pruefung 2019 wurde abgebrochen, bevor ueberhaupt operative TPA Daten geprueft wurden.
Das ist ein Pruefungsstopp, kein Geschaeftsnachweis.
[Anmerkung:
1. DPR hatte Händlerdaten direkt von Bellenhaus über den kopf von vE hinweg
2. KPMG hat im Rahmen der Steuerprüfung Händler untersucht
3. Selbstverständlich hatte EY Einblick in gewisse Händler, aber lowest level)
>>Behauptung: Das LG Muenchen hat die Nichtexistenz des Geschaefts festgestellt.
Nein.
Das LG Muenchen hat bilanziell gesagt:
"Die Bilanzen sind falsch, weil wesentliche Positionen nicht pruefbar waren."
Nicht pruefbar bedeutet nicht nicht existent.
Das ist ein zivilrechtlicher Nichtigkeitsgrund, KEIN strafrechtlicher Tatsachennachweis.
Anmerkung: Die Frage der operativen Realität wurde ausdrücklich nicht beantowrtet (Im Nichtigkeitsurteil nicht, oder meinst Du das 140-Mio-Urteil? Dazu extra unten)
>>Behauptung: Ohne Cashflow keine Umsaetze nach IFRS, also muss es erfunden sein.
Diese Aussage geht an der Realitaet vorbei.
Der zentrale Punkt ist:
Es GAB Cashflows, aber sie waren ausserhalb der Wirecard Systeme und ausserhalb der Kontrolle von EY und KPMG.
Anmerkung: Gavin Jackson: 2 Mrd Transaktionen!
Anmerkung: 2 Mrd/Jahr sind ein paar mehr als das bisschen Operation Chargeback...
Genau das ist der Kern des Vorwurfs der Untreue:
dass operative Umsaetze existierten, aber nicht an Wirecard geflossen sind.
IFRS definiert keine strafrechtliche Nichtexistenz, sondern die Bedingungen fuer bilanzfaehige Erfassung.
Das ist ein Unterschied.
>>Behauptung: Ein gefaelschtes Treuhandkonto beweist, dass das Geschaeft nie existierte.
Nein.
Ein gefaelschtes Konto beweist nur, dass ab 2017 Treuhandunterlagen manipuliert wurden.
Es sagt NICHTS ueber das operative Geschaeft aus.
Es sagt nur etwas ueber den Kreis aus Marsalek, Bellenhaus und dem Treuhaender aus.
Nicht mehr.
>>Behauptung: Operation Chargeback und Singapur zeigen weniger Substanz statt mehr.
Falsch.
Beide Faelle zeigen, dass Zahlungsstroeme existierten, die ausserhalb der offiziellen Systeme abgewickelt wurden.
Das ist exakt das Muster:
reale Umsaetze, manipulierte Abrechnungen, umgeleitete Gelder.
Gesamtlogik der KI Aussage: Keine Nachweise = Nichtexistenz.
Das ist der zentrale Denkfehler.
Fehlende Nachweise = keine Verifizierbarkeit.
Keine Verifizierbarkeit = Beweisproblem.
Aber es ist KEIN Beweis fuer Nichtexistenz.
Genau das sagt KPMG woertlich.
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20.11.25 23:22
#186631 EY
Dabei spielt es keine Roller, was wirklich passiert ist. Das spielt nur eine Rolle für die Entscheidung zwischen "EY hat sich fahrlässig von Braun täuschen lassen" (dummer helfer wider Willen) und "EY hat bewusst Prüfungshandlungen unterlassen" (dolus eventualis, volle haftung)
Der Unterschied? Naja, so 3-4 Milliarden €?
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20.11.25 23:29
#186632 warum sind dann
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20.11.25 23:31
#186633 EY
Behzad Karami (siehe Buch oben)
Kapitel 3: Wirecard und die Frage der Dritthaftung des Abschlussprüfers (ausführlich)
1. Hauptvorwürfe gegen EY:
EY prüfte Wirecards Bilanzen über Jahre hinweg und erteilte von 2009 bis 2018 stets uneingeschränkte Testate – trotz massiver Hinweise auf Bilanzmanipulation. Laut KPMG-Bericht und weiteren Quellen gab es fünf zentrale Kritikpunkte:
1. Fiktive Kundenbeziehungen (TPA-Geschäft):
KPMG konnte die Existenz von 34 Kunden nicht nachweisen.
Die behaupteten Umsätze machten die Hälfte des Gewinns 2016 aus.
EY akzeptierte „Alias-Namen“ als Kundenbezeichnungen, ohne ausreichende Belege.
2. Treuhandkonten – falsche Darstellung:
Die vermeintlich dort befindlichen 1,9 Mrd. € konnten nicht nachgewiesen werden.
EY stützte sich auf Treuhandbestätigungen, ohne direkte Bankbestätigungen einzuholen.
KPMG kritisierte, dass diese Guthaben fälschlich als „Zahlungsmittel“ ausgewiesen wurden – das blähte den Finanzmittelfonds künstlich auf.
3. Fehlende Nachweise zu Bankbestätigungen:
Kontoauszüge und unabhängige Bankinformationen fehlten.
Die Prüfungsnachweise waren somit unvollständig.
Ein Testat hätte verweigert oder zumindest eingeschränkt werden müssen.
4. Fehlende vertragliche Grundlage für Bruttobilanzierung:
Wirecard wies die Umsätze in voller Höhe aus (Bruttomethode), obwohl es nur als technischer Mittler fungierte.
KPMG bezweifelte diese Darstellung, da keine direkten Verträge mit den Händlern bestanden.
EY akzeptierte dies ohne ausreichende eigene Prüfung.
5. Indien-Deal und interne Interessenskonflikte:
Beim Kauf eines indischen Unternehmens wurde der Preis massiv aufgebläht.
Der Verkäufer EMIF war möglicherweise mit Wirecard-Managern verflochten.
Whistleblower wiesen EY frühzeitig auf diesen Verdacht hin – die Hinweise wurden ignoriert.
2. Rolle der APAS (Abschlussprüferaufsichtsstelle):
Bereits 2019 lagen dort Hinweise auf mögliche Fehler bei EY vor.
Dennoch kam es weder zu Sanktionen noch zum Abbruch des Mandats.
Zudem geriet APAS selbst in die Kritik: Ihr damaliger Leiter spekulierte mit Wirecard-Aktien und wurde entlassen.
3. Zentrale Kritikpunkte an EY:
Fehlende professionelle Skepsis: EY vertraute blind der Wirecard-Führung.
Verpasste Prüfungshemmnisse: Hinweise auf Unstimmigkeiten wurden nicht als solche dokumentiert.
Mandatsabhängigkeit: Prüf- und Beratungsleistungen führten zur Nähe zum Management (nur 2,4 Mio. € Honorar – ungewöhnlich gering für DAX-Konzern).
Systemversagen auch auf Seiten der Prüfer: EY unterließ notwendige Untersuchungen trotz öffentlicher Hinweise.
Fazit aus Kapitel 3:
Karami zeigt auf, dass EY eine zentrale Rolle beim kollektiven Versagen spielte, das den Skandal ermöglichte. Die Verantwortung liegt nicht nur bei Wirecards Management, sondern auch bei den Kontrollinstanzen, die weder unabhängig noch kritisch genug handelten. Das Kapitel ist ein starkes Plädoyer für strukturelle Reformen, mehr Prüfertiefe, Unabhängigkeit und einen Kulturwandel im Prüfungswesen.
Dieses "Verantwortung liegt NICHT NUR beim management" geht von einer kriminellen Fälschung durch Braun aus. Würde diese Theorie wegbrechen, würde sich die haftung hin zu EY verschieben!!!!!!
Deshalb nutzt das Narrativ EY und schadet damit den Aussichten der Kleinanleger. Meine Worte seit JAHREN
Kathryn rafft es auch noch... aber Opi hat sich seinen Schaden ja schon von uns allen begleichen lassen... Dann noch bisschen Schadenfreude wegen Braun mitnehmen? Könnte Kathryns Motiv sein... Denn wenn es ihr um die Ansprüche der Kaleinanleger ginge, wäre ihr Widerstand psychologisch kaum erklärbar, in Braun etwas anderes zu sehen als einen Vollfälscher, ersatzweise Geldwäscher...
Geldwäsche funktioniert nur UNTER regulärem geschäft, weil Du "mixen" musst...
wenn jetzt einige Hundert Mio € geflossen sind, wieviel reguläres Geschäft braucht man? 1:20? Und "Operation Chargeback" ist ja nur EINE Spielart... Es gab noch das ganze weitere "Dirty Payments"...
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20.11.25 23:31
#186634 weiter Diskussion die Antwort
Strafrechtliche Totalfiktionsthese
Bilanzielle Frage: durften die behaupteten TPA Umsaetze und Treuhandbestaende so in der Bilanz stehen
Ich behaupte nicht: "KPMG hat bestaetigt, dass es nie Geschaeft gab."
Ich sage:
KPMG konnte die Umsatzerloese nicht verifizieren
Damit sind sie nach IFRS faktisch nicht bilanzierbar
Dass KPMG aus Formalgruenden nicht "nicht existent" schreibt, macht deine Variante "vielleicht war es real" nicht gleich plausibel oder bilanzfaehig
Zum Insolvenzverwalter
Ja, Jaffe hatte keinen forensischen Vollzugriff auf TPA Partner und deren Banken
Aber er hatte Vollzugriff auf alle Konten und Systeme der Wirecard Gruppe
Wenn es Milliarden Cashflows aus TPA Geschaeft gab, die "ausserhalb der Systeme" liefen und nie bei Wirecard ankamen, sind das gerade keine Umsaetze der AG, sondern Umsaetze anderer
Deine These "es gab Cashflows, nur nicht bei Wirecard" stuetzt eher den Untreuevorwurf als die Korrektheit der Bilanzen
Zu Singapur
Richtig: Die Urteile untersuchen vor allem gefaelschte Treuhandunterlagen
Aber: Wenn saemtliche zentrale Bestaetigungen fuer die 1,9 Mrd auf Faelschungen beruhen, dann traegt diese Treuhandstory die Bilanzen nicht mehr
Formell mag das nichts "beweisen" ueber jede einzelne TPA Buchung, praktisch entzieht es dem gesamten Konstrukt die Glaubhaftigkeit
Zu EY
EY sagt: Existenz der Guthaben ist nicht nachweisbar
Fuer einen DAX Konzern bedeutet das: die entscheidende Cashposition kann nicht bestaetigt werden
Das ist kein neutraler Pruefungsstopp, sondern ein massiver Befund gegen die Bilanzen
Zum LG Muenchen
Richtig: Das Gericht musste die operative Realitaet nicht vollstaendig klären
Aber es hat festgestellt: zentrale Vermoegenswerte waren nicht vorhanden bzw. nicht nachweisbar
Dass es nicht "das Geschaeft existierte nie" schreibt, heisst nicht, dass man bilanzlogisch von realen Umsaetzen ausgehen darf
Dein Kernpunkt "fehlende Nachweise sind kein Beweis fuer Nichtexistenz" ist abstrakt korrekt
Aber hier fehlen nicht ein paar Belege, sondern
Banken bestaetigen keine Guthaben
Treuhaender faelschen Kontoauszuege
Sonderpruefer finden keine nachvollziehbaren Cashflows
der Konzernpruefer verweigert das Testat
der Insolvenzverwalter findet weltweit kein Geld
An diesem Punkt ist "nicht widerlegt" kein ernsthaftes Gegenargument mehr, sondern ein formaler Rest, an dem du deine Hypothese aufhaengst
Deine "es gab Cashflows ausserhalb der Wirecard Systeme" Behauptung ist spekulativ
Wenn Geld dauerhaft nicht bei Wirecard ankommt, ist es bilanziell kein Umsatz und keine Forderung der AG
Genau dann war die Bilanzierung falsch, selbst wenn irgendwo in der Welt jemand mit TPA Strukturen wirklich Payment gemacht hat
Ergebnis in einem Satz
Ich sage nicht "gerichtlich bewiesene absolute operative Null"
Ich sage: Nach heute vorliegenden Befunden sind die grossen TPA Umsaetze und Treuhandbestaende weder nachweisbar noch bilanzierbar, und die Indizienkette gegen eine reale Milliardenhoehe ist so stark, dass "vielleicht war es real" fachlich zu schwach ist, um die Anklagehypothese allein mit dem Hinweis auf fehlende Negativbeweise zu kippen.
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20.11.25 23:38
#186635 Aussetzungsantrag
```
Wenn der Kronzeuge wegfaellt, weil nachweislich zentrale Aussagen falsch waren,
und wenn alle in Stadelheim ausgesagt haben, dass sie keine Kenntnis vom TPA hatten
und keinerlei operativen Einblick in das Drittpartnergeschaeft,
dann kollabiert die Anklage logisch und strukturell.
Denn die Anklage basiert vollstaendig auf der Totalfiktionsthese,
also der Behauptung, das gesamte TPA haette nie existiert
und Markus Braun sei der Kopf einer Bande gewesen.
Ohne einen glaubwuerdigen Kronzeugen,
ohne Zeugenwissen im Unternehmen,
ohne direkte Beweise fuer eine erfundene Struktur
und mit dokumentierten Hinweisen auf reale Zahlungsstroeme
gibt es keinen tragfaehigen Tatnachweis mehr.
Was bleibt ist:
Ein Narrativ,
kein Beweis.
Und ein Strafverfahren,
das sich ohne Kronzeuge und ohne Zeugenkenntnis
in Luft aufloest.
Eine Anklage, die logisch nur funktioniert,
wenn alle alles wussten
und das Geschaeft nie existiert hat,
faellt unweigerlich in sich zusammen,
wenn genau diese beiden Grundannahmen wegfallen.
In einem Rechtsstaat bedeutet das:
Freispruch.
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20.11.25 23:38
#186636 EY haftet auch
Dass bei Wirecard der Fisch am Kopf gestunken hat, ist doch eindeutig. Wer wieviel Schuld trägt, wird geklärt und bis dahin gilt Unschuldsvermutung.
Steuerliche Verrechnung von Verlusten hast Du immernoch nicht kapiert, dann gebe ich die Hoffnung auf, dass Du das mit den Bilanzen jemals verstehst. Ein Trauerspiel. Finanzbildung, so wichtig.
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20.11.25 23:41
#186637 Gegenrede
Dass in Stadelheim niemand das TPA im Detail kannte, ist kein Entlastungsargument.
Ein angeblich milliardenschweres Geschaeft, das intern niemand kennt, keine nachvollziehbare Doku hat und keine nachweisbaren Cashflows erzeugt, ist ein Indiz gegen eine reale Struktur, nicht dafuer.
Es gibt sehr wohl direkte Beweise fuer erfundene Kernelemente:
gefaelschte Treuhandkonten, gefaelschte Saldenbestaetigungen, nicht existierende Banken, unauffindbare Milliardenbestaende.
Das ist kein Narrativ, sondern harte Faktengrundlage.
Vereinzelte operative Zahlungsstroeme im Umfeld von Wirecard sind kein Beweis fuer das bilanziert behauptete TPA-Geschaeft.
Aus ein paar realen Transaktionen folgt nicht, dass die bilanzierten Milliarden existierten.
Die Totalfiktionsthese ist nicht Voraussetzung der Anklage.
Die Anklage lautet:
Die bilanzierten Umsaetze und Vermoegenswerte existierten nicht oder nicht in dieser Hoehe.
Das reicht fuer Betrug und Untreue bereits aus.
Es braucht keine absolute operative Null.
Ein Strafverfahren loest sich nicht in Luft auf, wenn ein Kronzeuge unglaubwuerdig wird.
Entscheidend sind die objektiven Befunde:
keine Konten
keine 1,9 Mrd
gefaelschte Unterlagen
keine verifizierbaren Cashflows
keine pruefbaren Umsaetze
kein Nachweis fuer die bilanzierten Milliarden
Freispruch ergibt sich nur, wenn die Anklage faktisch kollabiert.
Das tut sie aber nicht, solange die objektiven Befunde bestehen bleiben.
Kurz:
Die Anklage steht nicht und faellt nicht mit einem Kronzeugen.
Die objektiven Daten, Faelschungen und fehlenden Zahlungsstroeme bleiben davon unberuehrt.
Selbst wenn Teile des TPA real gewesen sein sollten, legitimiert das keine Milliardenbilanzierung ohne Nachweis.
Damit tragen deine Punkte nicht fuer einen Freispruch.
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20.11.25 23:44
#186638 schwierig, weil Du hast
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20.11.25 23:45
#186639 bin gerne bereit meine KI mit Input zu trai.
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20.11.25 23:55
#186640 Beim IFRS ...
Und was diese Verlustbverrechnung angeht, hast Du mein Argument nicht verstanden: Opi sagt "mir ist MEIN Verlust egal, denn ich konnte ihn mit Gewinnen verrechnen".
Wenn das aber BETRUG war, holt er sich seine Beruhigung eben nicht da, wo der Fehler lag (EY), sondern bei UNS. Und DAS ist asozial.
Aber das verstehen Brandenburger Täubchen nicht. Weil SOZIAL wohl ein Schimpfwort ist, sobald es ans eigene Geld geht...
PS "Brandenburger Täubchen" ist eine Sammelbezeichnung für einen Diskussionsstil.
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21.11.25 00:02
#186641 Bilanz
https://fontaane.wordpress.com/2025/04/22/...as-schweigen-der-lammer/
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21.11.25 00:05
#186642 Professor Hauser
1. Beteiligung und Arbeitsweise des Gutachterteams
Unklare Zuständigkeiten und Delegationen: Obwohl Hauser als Hauptverantwortlicher auftrat, wurden Aufgaben an mehrere Personen verteilt, ohne dass ihre genauen Beiträge transparent gemacht wurden.
Selbstauskunft statt unabhängiger Kontrolle: Hauser betonte seine eigene tägliche Arbeit – es fehlt aber an unabhängiger Qualitätssicherung.
2. Fehlende oder veraltete Literaturgrundlage
Verwendung veralteter Bewertungsvorgaben: Es wurde mit Grundsätzen von 2005 gearbeitet, obwohl es seit 2008 eine Aktualisierung gibt.
Kein klares Literaturverzeichnis: Hauser konnte keine vollständige Quellendokumentation vorlegen.
Fehlende Transparenz bei Bewertungsgrundlagen: Aktuelle Entwicklungen in der Unternehmensbewertung wurden nicht berücksichtigt oder verneint.
3. Fragwürdige Vergleichsgrundlagen
Wenig Bezug zu vergleichbaren börsennotierten Unternehmen: Hauser hatte keine konkrete Erfahrung mit Unternehmen wie Wirecard.
Keine genaue Zahl vergleichbarer Fälle: Unpräzise Aussagen zur Anzahl begutachteter Zahlungsdienstleister.
4. Lückenhafte Analyse der Buchhaltungsdaten
Keine Rückfragen bei Buchhaltungszeug:innen: Trotz Unklarheiten bei Tabelleninhalten (z. B. Lizenzen, Nebenbuch) wurden keine Expert:innen befragt.
Nicht überprüfte Tabelleninhalte: Tabellenbestandteile (wie „Element 3“) blieben ungeprüft.
Probleme bei der Bilanzkontinuität: Aufgrund geänderter Buchhaltungssysteme ab 2016 waren keine vollständigen Vergleiche möglich.
5. Wechselkursproblematik
Verwendung einzelner Stichtage statt Durchschnittswerte: Dies kann die Werte erheblich verzerren.
Hauser verteidigte diese Praxis, obwohl von Erffa sie als realitätsfern kritisierte.
Langfristige Wechselkurseinflüsse wurden ausgeblendet, obwohl diese laut HGB das Eigenkapital betreffen können.
6. Methodenkritik bei der Bewertung
Diskrepanz zwischen Marktwert und Gutachten: Beispiel Brasilien – Gutachterwert: 7 Mio. €, tatsächlicher Verkauf: ~50 Mio. €.
Keine plausible Erklärung für Differenzen: Hauser wich mehrfach aus.
Keine Überprüfung oder Modifikation der Bewertungsmethoden, trotz massiver Abweichungen.
7. Unvollständige Datenverarbeitung
Teilweise Aggregatdaten statt Originalbuchhaltungen: Einige Werte mussten rekonstruiert werden.
Unklarheit über Quellen: Wer welche Zahlen berechnet hatte, konnte nicht nachvollzogen werden.
Keine Rückstellungen berücksichtigt: Diese könnten erheblich sein in der Liquiditätsbetrachtung.
8. Technische Umsetzung und Auswertung
Excel-Tabellen ohne klare Abgrenzungen: z. B. keine tagesgenaue Abgrenzung bei Transaktionen.
Keine Sicherstellung der Datenherkunft: Datenübermittlungen (z. B. auf Festplatten) waren nicht klar dokumentiert.
9. Ignorierte stille Reserven und Planungselemente
Keine Bewertung stiller Reserven: Ob diese für das Gesamtbild entscheidend sein könnten, wurde nicht geprüft.
Keine Planungsrechnungen zu Länderrisiken: Diese wurden als „nicht plausibel“ verworfen, obwohl wirtschaftlich relevant.
10. Fehlende Konsistenz bei Schadensberechnungen
Massive Differenzen zwischen Einzelwerten und Gesamtschaden: Einzelwerte summieren sich auf weit mehr als den „Schaden“ von 500 Mio. € laut Hauser.
Widersprüchliche Argumentation: Liquidationswerte wurden einbezogen, dann wieder ausgeklammert.
Zusammenfassung: Das Gutachten von Professor Hauser wurde in zahlreichen Punkten als methodisch fragwürdig, intransparent und stellenweise unvollständig kritisiert – besonders bei der Datenlage, Literaturgrundlage, Methodik und Vergleichbarkeit. Besonders ins Gewicht fiel die Diskrepanz zwischen geschätztem Wert und tatsächlichen Verkaufspreisen von Wirecard-Teilen.
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21.11.25 00:38
#186643 Verlustverrechnung anyway auch bei EY
Der Staat kassiert nur auf echte Gewinne.
Wenn jemand Opfer eines Betrugs wird, ist der Verlust sein Verlust.
Die Verlustverrechnung macht daraus nicht "UNSEREN" Verlust.
Sie verhindert nur, dass der Staat doppelt kassiert.
Das ist steuerliche Neutralitaet, nicht soziale Umverteilung.
Die Behauptung lautet:
Es sei unsozial, EY nicht zu verklagen, weil sonst der Steuerzahler fuer den Verlust aufkommt.
Die richtige Betrachtung ist:
Wenn der Aktionaer den Verlust behaelt, kann er ihn spaeter mit eigenen Gewinnen verrechnen.
Dadurch zahlt er in Zukunft weniger Steuern.
Wenn EY haftet und den Schaden ersetzt, verbucht EY diesen Betrag als Aufwand.
Dadurch zahlt EY in Zukunft weniger Steuern.
In beiden Szenarien entsteht also das Gleiche:
Eine Seite hat einen Verlust und wird diesen mit spaeteren Gewinnen verrechnen.
Daher faellt auf diese kuenftigen Gewinne weniger Steuer an.
Das hat aber nichts mit einer Belastung des Steuerzahlers zu tun.
Es ist schlicht die normale Logik der Gewinnbesteuerung:
Weniger Gewinn = weniger Steuer.
Deshalb macht es fuer die Staatskasse keinen Unterschied, ob:
der Aktionaer den Verlust traegt, oder
EY den Verlust traegt.
In beiden Faellen wird spaeter weniger Steuer gezahlt,
aber nicht weil der Staat etwas uebernimmt,
sondern weil der Gewinn kleiner ist.
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21.11.25 01:12
#186644 welchen Sinn hat es eigentlich?...
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21.11.25 09:21
#186646 die lächerliche Twisterei
deep state ist seit 5 jahren lächerliche hühner vt spam und wird gemeldet, gelöscht,hat nichts mit WDI zu tun ,
aber deep money ist jetzt expertenmeinung !
weil das geld fliesst ja von selber, niemand lenkt es
es wäre wkl interessant zu erfahren in welcher branche DIE ornithologin arbeitet. Irgendwas mit Insolvenzen?
https://x.com/askjig/status/1991780404982870192
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21.11.25 10:12
#186647 Löschung
Moderation
Zeitpunkt: 21.11.25 15:16
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Off-Topic
Zeitpunkt: 21.11.25 15:16
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Off-Topic
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21.11.25 14:17
#186648 Tatsächlich glaube ich auch,
Es gab 2 bemerkenswerte Meldungen in den letzten Tagen, die unterschiedliche Facetten desselben übergeordneten Problems fokussieren:
massive globale Geldwäsche, Krypto-Märkte, kriminelle Netzwerke, Sanktionen, staatliche oder halbstaatliche Akteure.
am 17.11.25 gab es folgende Meldung:
"Crypto giants moved billions linked to money launderers, drug traffickers and North Korean hackers
The International Consortium of Investigative Journalists traced tens of thousands of transactions and found major crypto trading platforms awash with dirty money."
Es gibt wohl (noch) keinen nachweisbaren direkten Bezug zwischen der ICIJ-Coin-Laundry-Serie und Wirecard. Thematisch spielt alles im gleichen Universum „Geldwäsche / Hochrisiko-Zahlungsverkehr“, aber das ist eher eine analytische Parallele, nicht eine dokumentierte Verbindung.
https://www.icij.org/investigations/coin-laundry/
am 20.11.25 gab es folgende Meldung:
"The NCA have identified that a billion-dollar money laundering network active in the UK purchased a bank in Kyrgyzstan to facilitate sanctions evasion and payments in support of Russian military efforts.
Through Operation Destabilise, the NCA and its partners are targeting money launderers who work for this network and are known to operate in at least 28 UK cities and towns."
Operation Destabilise zielt auf Smart/TGR; seriöse Medien berichten, dass die NCA Marsalek mit diesen Netzwerken verknüpft.
https://www.nationalcrimeagency.gov.uk/news/...und-russian-war-effort
Ich glaube, wir stehen erst noch ganz am Anfang, was Aufklärung betrifft. Es bleibt spannend.
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21.11.25 14:39
#186649 Thema Abofallen
"Die Geschäftsidee: Leute schließen ein Abo ab und bekommen dafür kurze Zusammenfassungen von Büchern, sogenannte „Blitze“. Der Trick, so erzählt mir Ahrens: „Die Leute sollten vergessen, dass sie ein Abo haben – und immer weiter zahlen.“
Ob es Verbindungen von Ahrens ins Wirecard-Netzwerk gibt?
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21.11.25 14:49
#186650 Kathryn
Ich habe immer überlegt, was der "Baum" ist - heute würde ich sagen: Das Internet!
„Mykorrhiza“ stammt aus dem Griechischen und bedeutet „Pilzwurzel“. Im Boden verbindet sich das Pilzgeflecht mit den Feinwurzeln der Bäume. Dadurch ist ein Austausch möglich, bei dem der Pilz den Bäumen Wasser liefert und im Gegenzug dafür etwas erhält, das der Pilz nicht selbst herstellen kann: Zucker. Ein gegenseitiges Geben und Nehmen zum Vorteil beider Partner. Mehrere tausend Arten gehen diese Symbiose ein.
Es gibt dabei Pilze und Bäume, die sich sehr gut „miteinander verstehen“: Goldröhrling und Lärche, Birkenröhrling und Birke, Fichten-Reitzker und Fichte. Rund ein Drittel der Pilze in unseren Wäldern sind Mykorrhiza-Pilze, darunter viele Speise- aber auch giftige Pilze.
Die Mykorrhiza ist für den Wald von großer Bedeutung – besonders an Extremstandorten oder auch in Anbetracht des Klimawandels: Zum einen dient die Mykorrhiza dem Baum als Vervielfachung seiner Wurzeloberfläche und zum anderen kann die Mykorrhiza Bereiche im Boden erschließen, die die Wurzel selbst nicht erreichen kann. Denn die Pilzfäden sind um ein Vielfaches feiner und filigraner als die Wurzeln der Bäume. Das ermöglicht dem Baum nicht nur ein wesentlich besseres Wachstum, sein Überleben ist auch in Stresszeiten, beispielsweise Trockenphasen, gesichert, die der Baum möglicherweise ohne diesen Pilz nicht überstehen könnte.
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