Wirecard 2014 - 2025
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neuester Beitrag: 21.04.26 16:46
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| eröffnet am: | 21.03.14 18:17 von: | Byblos | Anzahl Beiträge: | 187704 |
| neuester Beitrag: | 21.04.26 16:46 von: | CharlotteTheodoorsen | Leser gesamt: | 81615934 |
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20.11.25 21:41
#186601 Kathryn
Sie sind nicht aktivierbar, nicht werthaltig, nicht kreditfähig.
Hätten sie offen auf dem Tisch gelegen, hätte die AG buchhalterisch sofort die Lichter ausmachen müssen. "
Die Transaktion eines illegalen Geschäfts ist nicht illegal.
Wenn Du Dir einen Leihwagen mietest, um damit braune Hühnchen zu überfahren, ist die Leihe nicht nichtig.
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20.11.25 21:55
#186602 ich diskutiere nicht den Strafprozess
Ich diskutiere einzelne Aspekte, wenn sie mir dikutabel erscheinen und ich eine Meinung dazu habe. Wie zB, dass Singapur beweist, dass TPA- Konten nicht existierten usw usf
ich habe keinen wissenschaftlichen Anspruch, ich bin hier aus reinem Amüsement, ganz luxuriös. Ich habe Spaß daran, Rechte Verschwörungstheoretikern das Leben etwas schwerer zu machen. Just 4 fun.
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20.11.25 22:00
#186603 Wirecard trainierte KI
Ein Aktivposten darf nur bilanziert werden, wenn er nachweisbar und verifizierbar ist – das gilt immer, für jedes Unternehmen der Welt.
Systematisch gefälschte oder widersprüchliche Nachweise sind ein universelles Betrugssignal, kein Spezialfall, der besondere Wirecard-Expertise benötigt.
Reale Umsätze erzeugen reale Cashflows; reale Cashflows erzeugen reale Kontostände – wenn am Ende kein Kontostand existiert, ist das ein allgemeingültiger Widerspruch, nicht ein Wirecard-spezifiges Problem.
Der Denkfehler „fehlender Nachweis = vielleicht real“ ist ein Standardfehlschluss der Forensik und hat nichts mit Spezialkenntnissen über Wirecard zu tun.
Die Argumente lassen sich vollständig über Basiskonzepte in Rechnungswesen, Forensik und Logik entkräften – dafür reicht allgemeines Fachwissen, keine Wirecard-spezifische KI.
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20.11.25 22:05
#186604 falscher Ansatz
Im Zivilrecht bleibt ein legaler Vertrag gültig, auch wenn jemand später Straftaten damit begeht. Das hat nichts mit IFRS zu tun.
In der Bilanzierung gilt: Ein Umsatz ist nur dann ansetzbar, wenn er real, nachweisbar und wirtschaftlich nachvollziehbar ist.
IFRS fragen nicht, ob ein Geschäft moralisch korrekt war, sondern ob es überhaupt stattgefunden hat.
Illegale Transaktionen können real oder erfunden sein, entscheidend ist der Nachweis.
Bei Wirecard fehlen die realen Zahlungsströme, Kontoauszüge und Salden; stattdessen gab es Fälschungen und widersprüchliche Dokumente.
Ein erfundener Umsatz bleibt ein erfundener Umsatz, unabhängig davon, ob das behauptete Geschäft legal oder illegal gewesen wäre.
Der Kernfehler ist daher nicht "illegal = nichtig", sondern "nicht existent = nicht bilanzierbar".
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20.11.25 22:05
#186605 @ Charlotte Theodorese
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20.11.25 22:05
#186606 Gackerst Du jetzt auch?
Ein erfundenes Konto entlastet niemanden
Ein krimineller Zahlungsstrom entlastet niemanden
Eine gefaelschte Bestaetigung entlastet niemanden
Weder Operation Chargeback noch die Singapur Urteile entlasten den CEO
Beides zeigt nicht dass das Geschaeft real war sondern dass es noch weniger Substanz hatte als behauptet
Das ist Bullshitbingo
Ein erfundenes Konto entlastet niemanden
Wer hat das Gegenteil behauptet
Kriminelles Geschaeft und illegales Geschaeft sind Geschaeft
Siehe oben Einen Leihwagen mieten braune Huehnchen ueberfahren ist selbstverstaendlich ein Geschaeft
Aber wenn du zu mir kommst und sagst Leih mir ein Auto ich will braune Huehnchen ueberfahren oder weisse Huehnchen und ich mache das ist es etwas anderes
A betreibt ein Zahlungsdienstleistungsunternehmen Er hat die Kunden B C D und E Er wickelt Zahlungen ab und bekommt dafuer eine Kommission Es stellt sich heraus dass E nur Betrugshandlungen durchgefuehrt hat Nun kommt F und verklagt A weil seine Bilanz falsch war denn illegale Geschaefte koennen nach IFRS nicht bilanziert werden
Es gibt keine IFRS Norm die ausdruecklich sagt illegale Erloese duerfen nicht bilanziert werden
Wenn aber die Leistungspflicht nicht erfuellt wurde oder die Gegenleistung nicht realisierbar ist sind nach IFRS 15 keine Umsatzerloese zu erfassen Strafrechtliche Rueckforderungen koennen eine Verpflichtung nach IAS 37 begruenden
Wenn E betrogen hat und A davon wusste oder haette wissen muessen koennte eine bilanzielle Korrektur noetig sein Wenn A nur regulaere Dienste geleistet hat und E spaeter entlarvt wurde sprechen die Umstaende eher fuer eine korrekte Bilanzierung
Genau deshalb habe ich nach KPMG gesagt Dass Wirecard fuer seine Geschaefte kein Geld bekommen hat glaube ich nicht Irgendwo wird es sich schon finden Aber dass Wirecard Gelder erhalten hat ohne KYC und AML zu machen da wuerde mich interessieren was die BaFin dazu sagt
Stichwort Geldstrafen
Zum Beispiel Solarisbank 6 5 Millionen Euro und Folgestrafen
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20.11.25 22:07
#186607 lass das mit dem Wichtigtuen
IFRS erkennen nur Umsätze an, die rechtlich durchsetzbar, nachweisbar und wirtschaftlich darstellbar sind.
Ein Geschäft, das gegen Gesetze verstößt (z. B. Geldwäsche, Betrug, illegale Payment-Strukturen), erzeugt keine rechtlich durchsetzbare Forderung – damit ist es nicht bilanzierbar.
Selbst wenn tatsächlich Geld geflossen wäre, dürften daraus keine aktivierungsfähigen Forderungen entstehen, weil der zugrundeliegende Vertrag nichtig oder nichtigstellbar ist.
IFRS 15 und IFRS 9 verlangen, dass Umsätze und Forderungen auf vertraglichen Rechten basieren. Illegale Geschäfte begründen keine vertraglichen Rechte.
Daher gilt: Ein illegales Geschäft kann faktisch stattfinden, aber es ist kein Geschäft im bilanziellen Sinne und darf nicht in den Abschluss.
Für Wirecard bedeutet das: Selbst wenn bestimmte Operation-Chargeback-Transaktionen real gewesen wären, wären sie keine legitim bilanzierbaren Umsätze.
Kriminalität erzeugt keine Vermögenswerte, sondern Rückstellungs- und Strafrisiken.
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20.11.25 22:08
#186608 Wirecard trainierte KI
Außerdem spielst Du Dein Lieblingsspiel "shifting the goalpost"
auf meine Gegenargumente gegen deine vorherigen Wischi-Waschi-KI-Aussagen gehst diu wieder nicht ein. Brandenburgstil.
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20.11.25 22:12
#186609 hä?
Dein Leihwagen Beispiel ist Zivilrecht: Ein Mietvertrag bleibt gueltig, auch wenn der Mieter spaeter Straftaten begeht. Bilanzrechtlich interessiert aber nur:
gab es einen echten Leistungsfluss,
eine durchsetzbare Forderung,
und nachpruefbare Cashflows.
Dein Beispiel mit A als Zahlungsdienstleister und E als Betrueger setzt genau das voraus, was bei Wirecard fehlt:
A hat tatsaechlich Geld bekommen,
A hat nachweisbare Settlement Stroeme,
A hat Forderungen, die zumindest dem Grunde nach existieren.
Bei Wirecard/TPA ist das Problem umgekehrt:
keine echten Kontoauszuege,
keine verifizierten Cashflows,
gefaelschte Bestaetigungen,
erfundene Treuhandbanken.
Zu IFRS: Du hast recht, nirgends steht „illegale Erloese duerfen nicht bilanziert werden“. IFRS 15 verlangt aber einen Vertrag mit einem Kunden und IFRS 9 eine rechtlich durchsetzbare Forderung. Wenn das zugrunde liegende Geschaeft nach nationalem Recht nichtig oder rechtswidrig ist, fehlt genau diese Grundlage. Dann kann man faktisch erhaltenes Geld als Cash erfassen, aber nicht als „saubere, durchsetzbare Forderung“. Und wenn das Geld nachweislich gar nicht existiert, gibt es ueberhaupt nichts zu bilanzieren – legal oder illegal.
Dein „irgendwo wird es sich schon finden“ ist genau das Gegenteil von IFRS Logik. Bilanzierung arbeitet nicht mit Glauben, sondern mit:
Dokumentation,
Audit Trail,
Kontoauszug,
Pru fungsnachweis.
Wenn nach Jahren Sonderpruefung, Insolvenz, Strafverfahren und Singapur Urteilen immer noch kein echtes Geld und keine echten Konten auftauchen, ist „wird sich schon finden“ Wunschdenken, kein Argument.
Operation Chargeback und die Singapur Urteile zeigen:
es gab kriminelle Netzwerke,
es gab gefaelschte Konten und Salden,
es gab bewusst manipulierte Nachweise.
Das beweist Taeterhandeln, aber keine bilanzierbaren Umsaetze der AG. Weder reale noch legale Substanz wird dadurch greifbar, im Gegenteil: Je mehr Faelschung, desto weniger bleibt fuer ein „normales“ Zahlungsdienstleistungs Geschaeft uebrig.
Kurz:
Ja, illegale Geschaefte koennen faktisch stattfinden.
Nein, ohne echte Cashflows und nachweisbare Forderungen sind sie nicht bilanzierbar.
Im Wirecard Fall fehlt nicht nur die Legalitaet, sondern die Nachweisbarkeit der Stroeme.
Genau deshalb entlasten weder Operation Chargeback noch die Singapur Urteile den CEO – sie verschaerfen das Bild eines Systems ohne echte, belegbare Vermoegenswerte.
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20.11.25 22:21
#186610 nice, but
KPMG konnte keine Umsaetze bestaetigen, weil die dafuer notwendigen Daten entweder fehlten oder ebenfalls gefaelscht waren.
Der Insolvenzverwalter hat weltweit keine 1,9 Mrd gefunden – weder in Singapur noch sonst irgendwo.
EY hat 2019 das Testat verweigert, weil die angeblichen Guthaben nicht existierten.
Das LG Muenchen erklaerte die Bilanzen fuer nichtig, weil zentrale Vermoegenswerte tatsaechlich nicht vorhanden waren.
Diese Faktenlage wird nicht durch einen Freund aus der Reisebranche aufgehoben.
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20.11.25 22:25
#186611 Ich hab das problem identifiziert
Je nach Setzung des Begriffes "illegal" versteht die KI das Geschäft der Zahlungsabwicklung an sich als illegal und nicht IFRS-bilanzierbar.
Wenn es Zahlungsabwicklung von (!) illegalen Geschäften ist, dann sagt KI "ist bilanzierbar".
Ich habe es getestet.
Die korrekte Antwort lautet also (wie ich vermutete und wie es bei mir rauskam, weil ich anders gefragt habe): wenn Wirecard Zahlungsabwicklung für Händler E macht und der betrügt, ist die Leistung der Wirecard trotzdem erbracht und bilanzierbar. So wie bei meinem Beispiel.
Beispiel: Autoverleih A verleiht Auto an E, kriegt Gebühren, E fährt braune Hühnchen tot. = IFRS bilanzierbar
Ja die Leihe ist weiterhin bilanzierbar. Der Autovermieter hat einen gueltigen Vertrag mit E geschlossen und seine Leistung erbracht indem er das Auto uebergeben hat. Was E damit macht aendert die Wirksamkeit des Vertrags nicht solange der Vermieter nichts von dem geplanten Fehlverhalten wusste. Straftaten des Kunden machen den Vertrag nicht automatisch nichtig. Nur wenn der Vermieter bewusst wusste dass E das Auto fuer eine Straftat einsetzen wird oder dies sogar unterstuetzt haette waere der Vertrag ungueltig und damit auch die Bilanzierung betroffen. In allen normalen Faellen bleibt die Leihe ganz normal IFRS bilanzierbar.
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20.11.25 22:33
#186612 Nein ist sie nicht
Autovermieter A verleiht wie in deinem Beispiel ein Auto an Kunde E.
Nur diesmal weiss A, dass E das Auto nutzt, um illegale Rennen zu fahren, Leute zu betruegen oder etwas anderes Strafbares zu tun.
Und A verlangt fuer genau diesen Zweck besonders hohe Gebuehren, weil das Risiko hoch ist und andere Vermieter E ablehnen.
A schliesst sogar extra intransparente Vertraege, benutzt Strohleute oder besondere Zahlungswege, um das Geschaeft am Laufen zu halten.
In diesem Fall passiert drei Dinge:
A hat Kenntnis von der Illegalitaet des Geschaefts.
A verdient gerade wegen der Illegalitaet hohe Margen.
A ist Teil des Risikosystems und nicht nur unbeteiligter Dienstleister.
Und jetzt der entscheidende Punkt fuer IFRS:
Dieses Geschaeft ist nicht bilanzierbar, weil es auf nicht durchsetzbaren Forderungen beruht.
A kann aus einem kriminellen Zweckvertrag keine rechtlich durchsetzbare Forderung ableiten.
Und damit kann A auch keine Umsaetze nach IFRS 15 erfassen.
Das Beispiel passt 1:1 zu Wirecard:
besonders hohe Fees,
High Risk Kunden,
TPA Konstrukte ohne KYC und AML,
interne Warnungen,
rote Flaggen,
regulatorische Umgehungen,
und bewusst angenommene Risiken.
Kurz:
Wirecard war nicht der ahnungslose Autovermieter.
Wirecard war der Autovermieter, der Premiumpreise nahm, weil er ganz genau wusste, warum der Kunde ueberhaupt zu ihm kam.
Und genau deshalb kippt die Bilanzierung.
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20.11.25 22:35
#186613 Du hast die Fehler in diesem Posting nicht
Das ist Brandenburgisches taubenschach.
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20.11.25 22:38
#186614 Fakt ist:
Dann gilt nicht dein Leihwagenbeispiel – dann gilt die Regel:
Kenntnis oder bewusstes Wegsehen = keine bilanzierbare Forderung, kein bilanzierbarer Umsatz.
Und genau deshalb haben Forensiker und Ermittler die TPA Umsaetze als nicht real, nicht nachweisbar und nicht bilanzierungsfaehig eingestuft.
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20.11.25 22:40
#186615 @ Kathryn_Railly
Airline tickets with less-than-safe airlines - Travel Sector Manager.
If you still don't understand, that's your problem, not mine.
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20.11.25 22:41
#186616 Jetzt wird es wärmer
Die StA hat aber gesagt "Das war nur white label", dann wäre es keine Geldwäsche.
Das wird alles vermischt (das hast du oben gesagt und ja, das stimmt teilweise)
Ob die gebühren so hoch waren, dass es gesichert GW ist, weißt Du nicht. Hast DU nicht auch gesagt "Bei so viel gewinn müssen die ja Zig Milliraden umgesetzt haben, kann nicht sein) und habe ICH nicht immer gesagt "aber nicht bei high risk"?
und jetzt drehst du es wieder um?
Wissentlich illegal (zB Eaze/Cannabis) da bist Du bei 15%
wissentlich kriminell bei 20% plus
Kein einziger Händler hatte bei wirecard solche Werte.
Steht in McCrums Tabellen. Und es gibt noch ausführlichere.
Kriminelles Geschäft wird komplett off-balance gestaltet:
Nach außen ist es normales Geschäft mit sagen wir 2% und der Rest ist außerhalb per Handschlag oder Extraverträge geregelt. Ich bin mir fast sicher, dass wirecard so etwas gemacht hat. Nur: kannste nicht beweisen.
Als wirecard noch Opis Lieblingsaktie war, haben die LV genau das gesagt und alle sagten "gibt keine Strafen, also wirds nicht so sein". Erinnerst du dich?
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20.11.25 22:43
#186617 Leo
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20.11.25 22:44
#186618 Du verdrehst dauernd die Diskussion
Dann gilt nicht dein Leihwagenbeispiel – dann gilt die Regel:
Kenntnis oder bewusstes Wegsehen = keine bilanzierbare Forderung, kein bilanzierbarer Umsatz.
Und genau deshalb haben Forensiker und Ermittler die TPA Umsaetze als nicht real, nicht nachweisbar und nicht bilanzierungsfaehig eingestuft. "
ist wieder völlig anders.
Welche Forensiker haben genau was untersucht? Frag das bitte jetzt sofort deine Ki oder ich muss die Diskussion beenden. Das ist brandenburgisches taubenschach.
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20.11.25 22:47
#186619 Du könntest wirklich etwas netter sein
Welche Forensiker haben was untersucht?
Die Antwort ist einfach und laesst sich sauber belegen – ganz ohne KI-Spekulation:
KPMG Forensic (Sonderbericht 2020)
Auftrag: Untersuchung des TPA Geschaefts
Ergebnis: Keine bestaetigten Umsaetze, keine ausreichenden Belege, verweigerte Nachweise, fehlende Cashflows.
Wortlaut: „KPMG konnte die Umsatzerloese weder bestaetigen noch widerlegen“, weil grundlegende Audit Trails fehlten.
Insolvenzverwalter Dr. Jaffe
Auftrag: Vollstaendige forensische Aufarbeitung der Zahlungsstroeme weltweit
Ergebnis: Keine 1,9 Mrd, keine Treuhandkonten, keine nachweisbaren TPA Cashflows.
Feststellung: Die Treuhandkonstruktion war substanzlos.
Gerichte in Singapur
Auftrag: Strafverfahren gegen den Treuhaender
Ergebnis: Verurteilung wegen gefaelschter Kontoauszuege und gefaelschter Saldenbestaetigungen.
Feststellung: Die angeblichen Konten bei OCBC und BDO existierten nicht.
EY 2019 (Testatsverweigerung)
Auftrag: Abschlusspruefung
Ergebnis: Testat verweigert, weil die Existenz der Guthaben nicht nachweisbar war.
Feststellung: Ohne echte Bestaende keine bilanzierbaren Vermoegenswerte.
Landgericht Muenchen (Nichtigkeitsurteilsgruende)
Auftrag: Rechtliche Wuerdigung der Bilanzen
Ergebnis: Bilanzen nichtig, weil zentrale Vermoegenswerte (THK und Forderungen) nicht existierten.
Feststellung: Ueberbewertung der Aktiva durch nicht existente Positionen.
Kurz gesagt:
KPMG hat untersucht,
EY hat untersucht,
der Insolvenzverwalter hat untersucht,
Gerichte in Singapur haben untersucht,
und das LG Muenchen hat das Ergebnis bilanziell bewertet.
Alle kamen an unabhaengigen Stellen zu demselben Befund:
Keine Nachweise, keine Zahlungsstroeme, keine realen Treuhandkonten, keine bilanzierbaren Forderungen.
Das ist keine KI Interpretation, keine Schlagzeile, sondern die offizielle, dokumentierte forensische Aktenlage.
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20.11.25 22:48
#186620 Da warfen wir vor 2h schon
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20.11.25 22:53
#186622 kann nur teilweise folgen
Der Absatz ist am wichtigsten:
Kriminelles Geschäft wird komplett off-balance gestaltet:
Nach außen ist es normales Geschäft mit sagen wir 2% und der Rest ist außerhalb per Handschlag oder Extraverträge geregelt. Ich bin mir fast sicher, dass wirecard so etwas gemacht hat. Nur: kannste nicht beweisen.
und nicht bilanzieren ;-)
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20.11.25 22:54
#186623 what?
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20.11.25 22:57
#186624 Löschung
Moderation
Zeitpunkt: 21.11.25 15:11
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unerwünschte Wortwahl/Inhalt
Zeitpunkt: 21.11.25 15:11
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unerwünschte Wortwahl/Inhalt
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20.11.25 22:58
#186625 eine Frage noch:
Also was diskutierst Du jetzt?
Es gab nie Geschäft?
Das Geschäft war illegal?
Markus Braun trägt hässliche Pullover?
wo bist Du gerade?
Für die Frage "Ist die Anklagehypothese eines komplett erundenen geschäfts haltbar"? lautet die Antwort auf Deinen Beitrag wie folgt (Gesamtantwort, Einzelthesen folgen)
Der von der KI gelieferte Text wirkt auf den ersten Blick souverän, ist aber inhaltlich fehlerhaft, weil er unterschiedliche Ebenen vermischt und aus fehlenden Nachweisen unzulässig eine Nichtexistenz ableitet. Genau das ist in den offiziellen forensischen Dokumenten ausdrücklich nicht der Befund.
KPMG hat im Sonderbericht nicht festgestellt, dass das TPA Geschaeft nicht existierte. Der zentrale Satz lautet, zusammengefasst und ohne Zitat: KPMG konnte fuer den Zeitraum 2016 bis 2018 weder bestaetigen, dass die Umsatzerloese existieren und korrekt sind, noch konnte KPMG bestaetigen, dass sie nicht existieren. Das ist ein Untersuchungshemmnis, keine Negativfeststellung. Die Ursache war nicht der Nachweis einer Fiktion, sondern fehlende Zusammenarbeit der Drittpartner und das Fehlen von Dokumenten in Singapur und im Umfeld Marsaleks. Fuer Dezember 2019 hingegen konnte KPMG reale, konsistente Transaktionsdaten analysieren, ohne Anhaltspunkte fuer Datenfaelschung zu finden.
Auch der Insolvenzverwalter hat keine forensische Untersuchung des operativen Geschaefts durchgefuehrt, sondern lediglich die Frage betrachtet, ob das von Wirecard bilanzierte Treuhandguthaben existierte. Seine Feststellungen sagen nichts ueber das operative TPA Geschaeft aus, sondern nur ueber die spaeter gefaelschte Treuhandkonstruktion.
Die Verfahren in Singapur belegen Faelschungen, aber Faelschungen beweisen nicht, dass ein Geschaeft niemals existierte. Sie beweisen lediglich, dass bestimmte Dokumente nach 2017 nicht echt waren. Genau diese Differenz ist fuer eine juristische Wuerdigung entscheidend.
EY hat kein Testat erteilt, weil Drittbestaetigungen fehlten. Auch das ist keine Feststellung einer Nichtexistenz, sondern ein formaler Grund fuer die Testatsverweigerung. Ohne Bestätigung darf ein Abschlusspruefer nicht testieren, aber daraus folgt kein Tatnachweis.
Das Landgericht Muenchen hat Bilanzen fuer nichtig erklaert, weil bestimmte Vermoegenswerte nicht nachweisbar waren. Eine Nichtigkeit ist aber keine Feststellung, dass ein Geschaeft nie stattgefunden hat. Es bedeutet lediglich, dass die Bilanzierung formal unhaltbar war, weil man im Jahr 2020 die noetigen Belege nicht mehr beschaffen konnte.
All diese Befunde haben gemeinsam, dass sie fehlende Nachweise beschreiben, nicht eine nachgewiesene Nichtexistenz. Forensisch ist das ein fundamentaler Unterschied. Aus fehlenden Audit Trails folgt keine Totalfiktion. Die KI unterstellt jedoch irrtuemlich, dass fehlende Bestaetigungen einem Beweis der Nicht Existenz gleichkommen. Genau das verneint KPMG ausdrucklich.
Wenn man zusaetzlich bedenkt, dass dokumentierte Zahlungsfluesse, Transaktionsdaten und operative Marktreaktionen existieren, ist die Schlussfolgerung der KI, das Geschaeft habe nie existiert, fachlich nicht haltbar. Der richtige juristische Befund lautet daher: Es gab fuer Jahre unbestaetigte oder unvollstaendige Nachweise, aber keinen forensischen Nachweis einer vollstaendigen operativen Nichtexistenz. Und genau das ist der Punkt, an dem die Diskussion ansetzen muss.
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