Wirecard 2014 - 2025
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neuester Beitrag: 21.04.26 16:46
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| eröffnet am: | 21.03.14 18:17 von: | Byblos | Anzahl Beiträge: | 187704 |
| neuester Beitrag: | 21.04.26 16:46 von: | CharlotteTheodoorsen | Leser gesamt: | 81622981 |
| davon Heute: | 5530 | |||
| bewertet mit 191 Sternen |
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Er nennt es als feststehende Tatsache, dass die testierten Abschluesse nicht den tatsaechlichen Verhaeltnissen entsprochen haben.
Charlotte verweist auf Gutachten, BaFin Sonderpruefung und interne Einstufungen der Gesellschaft, die alle eine Fehlbilanzierung bestaetigen sollen.
Charlotte sagt ausdruecklich, die erste Voraussetzung fuer die Haftung sei objektiv gegeben, weil die Bilanz falsch gewesen sei.
Charlotte bezeichnet Versuche, dies infrage zu stellen, als rechtlich nicht weiterfuehrend.
Damit positioniert Charlotte sich nicht nur implizit, sondern sehr klar und eindeutig:
Nach Charlottes Sicht waren die Bilanzen falsch, und zwar ganz ohne Restzweifel.
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| Boardmail an "Kathryn_Railly" |
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Der Staat verliert bei Verlustverrechnung kein Geld, das ihm zusteht. Er nimmt schlicht weniger ein, weil kein steuerpflichtiger Gewinn entstanden ist. Das ist kein staatlicher Zuschuss zum Verlust, sondern die neutrale Konsequenz davon, dass es eben keinen Gewinn gab. Wenn man daraus eine staatliche Teilhaftung konstruiert, muesste man konsequent sagen, dass jeder nicht erzielte Gewinn ein Schaden fuer die Allgemeinheit ist. Das ergibt steuerlich keinen Sinn.
Ich habe auch nicht gesagt, dass du die Verlustverrechnung ablehnst. Der Punkt ist ein anderer. Wenn du sagst, der Staat trage einen Teil des Verlustes mit, vermischst du zwei Ebenen. Die Verlustverrechnung ist ein Schutz vor steuerlicher Ungerechtigkeit, nicht ein staatlicher Beitrag zum Risiko. Deshalb ist es falsch zu erwarten, dass jede Person, die ihre Verluste verrechnet hat, automatisch ein besonderes oeffentliches Interesse an Ermittlungen oder Entschaedigungen haben muesste. Die beiden Dinge sind voneinander unabhaengig.
Das Interesse an Aufarbeitung kann man haben, weil man Aufarbeitung will. Aber es ist kein Widerspruch, Verluste steuerlich korrekt geltend zu machen und gleichzeitig zu sagen, dass man vom Staat keine direkte Erstattung erwartet. Aus der Verlustverrechnung laesst sich keine moralische Verpflichtung ableiten, sich politisch oder juristisch weiter zu engagieren.
Ich bringe also keine Themen durcheinander. Ich trenne sauber zwischen Steuerlogik und Verantwortung. Genau deshalb kann man auch sachlich ueber beides reden, ohne daraus gegenseitige Vorwuerfe abzuleiten.
Wenn du willst, koennen wir gern bei diesem sachlichen Niveau weitermachen.
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| Boardmail an "Kathryn_Railly" |
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Diese müssen erst bearbeitet werden, bevor Sie diesen Nutzer wieder melden können.
Aufgrund der Vielzahl Ihrer Meldungen werden wir den Nutzer überprüfen."
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| Boardmail an "Kathryn_Railly" |
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| Boardmail an "Meimsteph" |
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| Boardmail an "SimonSez" |
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§ 8Anzeigepflicht von Nutzern, Ahndung von Verstößen gegen Forenregeln
(1)Jeder Nutzer ist vorbehaltlich der nachfolgenden Sätze verpflichtet, einen Verstoß anderer Nutzer gegen die Nutzungsbedingungen und/oder die Forenregeln unverzüglich nach Kenntnis gegenüber onvista oder den Moderatoren des Börsenforums anzuzeigen.
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| Boardmail an "Meimsteph" |
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im Gegenteil werde ich fortwährend beleidigt
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| Boardmail an "Meimsteph" |
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Und für den anderen Kandidaten, der sich bevorzugt und fast nur noch ausschliesslich mit einem AI Chatbot unterhält.
Wann findet übrigens die Hinrichtung statt? Gibt’s da schon einen Termin?
Haben Braun und Benko mittlerweile eine Wohngemeinschaft und einen neuen ThinTank gegründet?
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| Boardmail an "SimonSez" |
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ich bin gespannt, ob jemand berichtet oder ob ich wieder im Gesprächen einer KI erklären muss, worum es geht...
meine Gespräche mit KI werden von ki-experten mit Interesse zur Kenntnis genommen. ich mache ja keine simplen prompts...
Ich nutze die von mir selbst entwickelte 'Solvenberg-Methode"
https://fontaane.wordpress.com/2025/11/20/...-die-solvenberg-methode/
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| Boardmail an "Kathryn_Railly" |
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R. Shanmugaratnam
Vorwürfe: 13 gefälschte Kontenbestätigungen
Zeitraum: 2016–2018
Summen: insgesamt fast €1,1 Mrd.
u.a. drei Konten (31.12.2015): €30–66 Mio.
zwei Konten (31.03.2016): €30,3–41,5 Mio.
Handlungen: Erstellung von 13 falschen Escrow-Bestätigungen an Wirecard, WCUKI, Cardsystems, EY
Mitwirkung anderer: erhielt Textvorgaben von Marsalek (März 2016), Anweisungen von Bellenhaus (Mai 2016)
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James Henry O’Sullivan
Vorwürfe: 5 Fälle der Beihilfe zu gefälschten Bestätigungen
Zeitraum: v. a. März 2017 (im Gesamtzeitraum 2016–2018)
Summen: Teil der €1,1 Mrd.-Gesamtfälschungen
Rolle: Anstiftung/Abnahme von 5 Schreiben
IFRS Foundation
Columbus Building, 7 Westferry Circus
Canary Wharf, London E14 4HD,
United Kingdom. In our opinion, the fundamental principles of IFRS were ignored. The Munich Public Prosecutor's Office has accused the defendants of manipulating Wirecard's financial statements by artificially inflating revenue by 90%. However, our independent analysis of Wirecard's financial statements (2009-2018), based on IFRS financial statements (IAS 7), demonstrates that this accusation is mathematically impossible. We await a response to our complaint. We will not comment at this time.
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| Boardmail an "leoAcqui" |
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Hat jmd was anderes erwartet? Punkt für die Anklage.
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| Boardmail an "Kathryn_Railly" |
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Das IASB prueft keine Einzelabschluesse, also ist die angebliche Uebermittlung dorthin irrelevant.
Und die Behauptung, eine private Analyse mache die Bilanzfaelschungen „mathematisch unmoeglich“, steht im Widerspruch zu allen Sonderpruefungen, Ermittlungen und gerichtlichen Feststellungen, inklusive der eigenen Eingestaendnisse von Wirecard.
Kurz gesagt
Klingt wie Fachsprache, ist aber Nebel. Es behandelt nicht ein einziges der echten Probleme der Wirecard-Bilanzen.
@Leo, könntest Du sowas nicht selbst durch Ki prüfen lassen, bevor Du sowas postest?
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| Boardmail an "Kathryn_Railly" |
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Ist das jetzt die Zusammenfassung des Nichtigkeitsurteils???
Natürlich ist eine Bilanz objektiv falsch, in der 1,9 Mrd € stehen, die es nicht gibt.
Braun sagt im Interview:
"Ich bin bis zuletzt davon ausgegangen, dass die Bilanzen von Wirecard
richtig sind und dass alle Treuhandkonten vollständig existieren."
Bedeutet doch implizit, dass sie falsch sind, wenn die THK nicht existieren?
Er hat seinen Einspruch gegen die Nichtigkeit nach meiner Erinnerung zurückgezogen, als die Nichtexistenz der THK auch in SG gesichert war, das müsste ich vom Zeitablauf nachlesen.
In seiner Klageerwiderung steht:
(aus Deinem urteil zitiert, https://openjur.de/u/2396603.html )
Zur Begründung beruft sie sich im Wesentlichen darauf, die Klageschrift trage nur verschiedene Indizien aus dem Jahr 2020 zusammen, aus denen die fehlende Existenz der Treuhandguthaben hergeleitet werde, obwohl sich aus ihnen kein Rückschluss auf die Situation zu den relevanten Zeitpunkten ziehen lasse. Aus einer Erklärung des neuen Treuhänders T... bei zwei philippinischen Banken ergebe sich kein hinreichender Hinweis auf die fehlende Existenz der Treuhandguthaben des langjährigen Treuhänders C... bei der O...
Zu diesem Zeitpunkt ging Braun offensichtlich noch immer von der Möglichkeit aus, das Guthaben sei bei Citadelle gewesen, aber dann "verschwunden"!
weiter:
Zudem bestehe die Möglichkeit einer Veruntreuung der existierenden Treuhandgelder - beispielsweise im Zusammenhang mit dem Wechsel des Treuhänders gegen Ende des Jahres 2019. Daraus ergebe sich aber nicht die Nichtigkeit der Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2017 und 2018.
Da ist das Argument wieder!
MeimSteph sagt immer, die totale Nichtexistenz in SG sei nicht belegt und ich habe ihr immer widersprochen. Meine Vermutung war, dass MeimSteph hier auf der Basis dieses veralteten Stands geblieben ist.
Ich selbst hatte immer die Information, dass das komplette Fehlen jedes THK in SG belegt sei. Das wurde mir so gesagt. Ausdrücklich so formuliert wird das im 6. Sachstandsbericht, da steht aber drin, dass die Nichtigkeit aus dem fehlenden THK und der Nichtexistenz der Forderungen folge, die aus der Nichtexistenz des TPA folge.
Das ist ein Widerspruch.
und wir reden hier nicht über Kleingeld!
Aus dem Urteil:
Sind die angesetzten Guthaben auf den Treuhandkonten zumindest weitgehend nicht existent, so führt dies zu einer deutlichen Überbewertung der Aktiva in den Jahresabschlüssen der Beklagten zum 31.12.2017 und 31.12.2018, nachdem in der Bilanz zum 31.12.2017 Treuhandkonten für die Beklagte von € 84,7 Mio., bei der W... S1. I. GmbH von € 20 Mio. bei der C... S...s von € 340,4 Mio, bei der W... U... I... Ltd. von € 327,5 Mio. sowie bei der W... E... P... von € 1,7
(das ist THK, definitiv nicht existent)
neben TPA-Forderungen der W1. T. GmbH von € 209,3 Mio., der C... S...s von € 39,5 Mio., der W... U... I... Ltd. von € 7,6 Mio. und der W... (G...) Ltd. von € 6,6 Mio. ausgewiesen waren.
Zum 31.12.2018 beliefen sich die Treuhandkonten nach dem Ausweis in der Bilanz für die Beklagte auf € 84,7 Mio., für die W1. T. GmbH auf € 105 Mio., die W... S1. I. GmbH auf € 20 Mio., für die C... S...s auf € 570,8 Mio. und für die W... U... I... Ltd. auf € 305,5 Mio.
Die TPA-Forderungen waren in den Abschlüssen mit € 265,6 Mio. gegen die W1. T. GmbH, mit € 208,3 Mio. gegen die C... S...s, mit € 2,8 Mio. gegen die W... U... I... Ltd., mit € 9,9 Mio. gegen die W... Si... Pte. Ltd., mit € 0,1 Mio. gegen die W1. Bank AG sowie mit € 6,6 Mio. gegen die W... (G...) Ltd. ausgewiesen.
Das sind 490 Mio € Forderungen, die als nichtig angesehen werden, weil es das TPA nicht geben soll, das ist aber nicht bewiesen.
Man muss exakt lesen und - ich gebe es zu - ich habe das auch erst gerade gelesen.
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Denn Barun sagt im Interview folgendes:
Die zentrale Frage im Prozess lautet, ob es das Geschäft mit Drittpartnern, mit dem Sie laut den Bilanzen Milliarden eingespielt haben, tatsächlich gegeben hat. Der Insolvenzverwalter, die Ermittler, Ihr Ex-Kollege Bellenhaus – sie alle sind überzeugt, dass es dieses sogenannte TPA-Geschäft in der offiziell ausgewiesenen Größe nicht gegeben hat. Sie widersprechen dem. Warum soll das Gericht Ihnen glauben?
Ich muss Sie an dieser Stelle korrigieren. In der Anklage hat die Staatsanwaltschaft behauptet, das Drittpartnergeschäft habe nie existiert und sei nur erfunden worden, um die Bilanzen zu schönen. Mittlerweile steht auf Basis der Belege fest, dass es das Drittpartnergeschäft gab. Deshalb verwendet das Gericht jetzt die Formulierung, es habe nicht so wie bilanziert existiert. Aber auch das ist – bezogen auf die erzielten Erträge auf Basis der vorliegenden Belege – nachweislich falsch. In diesem Kontext geht es nicht um "glauben", sondern um harte Sachbeweise
Das TPA-Geschäft an sich taucht in der Bilanz nicht auf. Es hängt NICHT 1:1 mit den 1,9 Mrd € auf dem THK zusammen, sondern mit den FORDERUNGEN, deren Nichtexistenz nichts mit der Nichtexistenz des THK zu tun hat - dies ist lediglich eine Folgerung.
Ob diese Forderungen nicht realisierbar sind, weil die Gelder bei den TPA (durch Marsalek? Bellenhaus? O'Sullivan? Unbekannte?) verschoben wurden, hat nichts damit zu tun, dass sie bei gegebener Existenz des TPA korrekt bilanziert waren.
Nur so macht die Aussage von Braun Sinn.
Or "Skandalfall Wirecard: Eine wissenschaftlich-fundierte interdisziplinäre Analyse" (KARAMI, Behzad, ed.)
If you have real experts at your side, they should read it.
Karami/Rinker
Empirische Befunde zur ex-ante-Beurteilung des Risikos von Manipulationen der Wirecard-rechnungslegungsdaten anhand einschlägiger mathematisch-statistischer Analysemethoden
Short: They investigate the balance sheet thoroughly in order to find hints for a manipulation and don't find any. So they conclude "the fraud was so perfect that you could not find hints"
That's quite funny. Because if you find no hints for fraud it can also just mean that there was no fraud ;)
- Umsätze waren korrekt
- Forderungen waren korrekt
- die Treuhandkonten existierten nicht (oder waren gestohlen)
Das ist aus IFRS-Sicht unmöglich, weil:
- ohne reale Cashflows keine bilanzfähigen Umsätze,
- ohne reale Umsätze keine bilanzfähigen Forderungen,
- und ohne realen Zahlungsnachweis keine bilanzfähigen Treuhandkonten.
Ein Bilanzposten existiert nicht, weil jemand ihn behauptet.
Er existiert nur, wenn er
- belegt,
- dokumentiert
- und nachprüfbar ist.
Bei Wirecard war keines davon der Fall.
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Wirecard AG |
Sie sind nicht aktivierbar, nicht werthaltig, nicht kreditfähig.
Hätten sie offen auf dem Tisch gelegen, hätte die AG buchhalterisch sofort die Lichter ausmachen müssen.
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| Boardmail an "Kathryn_Railly" |
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Wirecard AG |
Ein krimineller Zahlungsstrom entlastet niemanden.
Eine gefälschte Bestätigung entlastet niemanden.
weder Operation Chargeback noch die Singapur Urteile entlasten den CEO.
Beides zeigt nicht, dass das Geschaeft real war, sondern dass es noch weniger Substanz hatte als behauptet.
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| Boardmail an "Kathryn_Railly" |
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Wirecard AG |
Du wirst den Umgang mit KI in diesem leben nicht mehr lernen...
welche konkrete Sonderprüfung meint deine KI denn? Bitte frage nach. Welche Ermittlungen? Welche gerichtlichen feststellungen?
Du machst Dich zunehmend lächerlich... Verlangst von mir Quellen und selber lieferst DU den Nebel.
Die Argumentation der "Unmöglichkeit" bezieht sich auf die relativ steile These, die ursprünglich Wirecardinsider aufgestellt hat, wonach Wirecard gar nicht so viel erfundenes Geschäft haben konnte, denn sonst wären sie viel früher pleite gewesen.
Das ginge nur unter der Annahme auf, dass auch die M&A-Aktivitäten allesamt Fake waren, was bisher noch FÜR KEINE EINZIGE nachgewiesen worden ist.
Frag bitte Deine KI nach Belegen und diskutiere fair.
Deine KI vermischt zwei Dinge:
- irgendeine private Analyse ohne Quelle als Beleg zu nehmen, ist Unsinn
ABER
wenn die KI dem irgendwelche nicht bestimmten Sonderuntersuchungen, Ermittlungen oder gerichtliche Feststellungen sind denn gemeint?
Ich habe Grok und openAI an dieser Stelle gefragt und sie kamen mit den beiden Zibilurteilen - in denen aber genau steht, dass diese Frage gar nicht untersucht wurde, wie wir es für das von Dir hier eingebrachte Urteil bereits aus Deinem eigenen Text lernen durften. Frag die KI, was sie genau meint und versuche, ihr die Quellen zu geben, dann fällt sioe um. Ich habe das x-mal ausprobiert...
Der Rest Deiner Argumentation ist allerdings plausibel. Irgendein Gutachten kann jeder in die Diskussion bringen. Wer nicht einmal bereit ist, die Basics zu nennen, argumentiert unlauter. Da hast Du einen Punkt. Auch das zweite Argument von Dir ("gefälschte Zahlen kann jeder bilanzieren") ist zunächst gültig, allerdings wende ich ein: Die Fälschung von Kennzahlen konnte gerade nicht nachgewiesen werden (siehe der Artikel oben)
siehe
https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-658-35609-5_3
Interessant: In der Zusammenfassung fehlt das Ergebnis der eigenen Studie. Ungewöhnlich.
Das Ergebnis war nämlich: wir haben nichts gefunden...
Und man beachte: Die Manipulationen an sich wurden als FAKT behandelt, sehe Fußnote 14
"Die Datenmanipulationen haben sich wohl von Jahr zu Jahr ausgeweitet, wobei die weitreichendsten für die Jahre 2015 bis 2018 vermutet werden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass spätestens 2015 die Beschuldigten „unter Beteiligung von weiteren Mittätern“ übereingekommen seien, die „Bilanzsumme und das Umsatzvolumen der Wirecard AG durch das Vortäuschen von Einnahmen“ aus Geschäften mit Drittpartnern (Third Party Acquirer) zu manipulieren; siehe Bender 2021, S. 34."
Bender ist das Handelsblatt
Bender, R. (2021). WIRECARD-SKANDAL. Ex-CEO Markus Braun soll noch 2021 angeklagt werden. Handelsblatt, 110, 34.
Der Artikel ist vom Juni 2021 und zitiert die Aussage der StA vom Juli 2020, eine neue Aussage gab es nicht.
siehe
https://www.handelsblatt.com/finanzen/...ehn-jahre-haft/27273652.html
"Aus mit den Vorgängen vertrauten Kreisen ist zu hören, dass die Anklage im zweiten Halbjahr fertiggestellt sein soll, ein Prozess könnte Mitte 2022 beginnen. "
Wie wir erleben durften, kam die Anklage erst im März 2022 und der Propzess startete im Dezember 2022.
Das ist eine Quellenarbeit, die MEINEM Standard nicht entspricht. Bei einem Buch für knapp 100€...
Soll ich es jetzt der Reihe nach durchgehen, nur damit Du dann die Antworten ignorierst, genauso wie Du das Gerichtsurteil ignorierst, das Du selbst eingebracht hast?
Das ist eine absurde Diskussion, weil Du KI alles glaubst, KI aber keine belastbare Datenquelle hat... wenn Du die datenquellen aber selbst definierst, ignorierst Du die Antworten. Das ist wie das Hühnchen, nur findest Du nicht einmal ein Korn.
Wenn man REIN die bilanzielle Seite diskutiert, bist Du in der Zivilrechtsauseinandersetztung mit EY - aber nicht im Strafrecht...
Die KI macht einen logischen Fehler, den man in der Bilanzierung sehr genau kennen muss: Sie verwechselt fehlende Nachweise mit nachgewiesener Nichtexistenz. Genau das ist der zentrale Irrtum im gesamten Wirecard Komplex und die Grundlage der Totalfiktionsthese.
IFRS verlangt fuer die Bilanzierung ausreichende Nachweise.
Aber IFRS sagt nicht, dass ein Geschaeft nicht existiert, nur weil ein Nachweis fehlt.
IFRS verbietet lediglich, solche Positionen in der Bilanz anzusetzen.
Das heisst:
Es kann sehr wohl reale Umsaetze, reale Transaktionsstrukturen und reale Forderungen geben, die aber wegen fehlender Dokumentation nicht bilanziert werden duerfen.
Der Fehler ist dann ein Dokumentationsfehler oder eine unterlassene Nachweisfuehrung, aber kein Beweis, dass die operative Realitaet nie existiert hat.
Und genau das sagt sogar KPMG selbst in seinem Bericht.
Ich zitiere sinngemaess und ohne Originalzeichen aus dem KPMG Sonderbericht 2020:
KPMG konnte fuer die Jahre 2016 bis 2018 weder bestaetigen dass die Umsatzerloese existieren noch dass sie nicht existieren.
Grund war ein Untersuchungshemmnis wegen fehlender Mitwirkung der TPA Partner.
Das ist genau der Unterschied zwischen nicht verifizierbar und nicht existent.
KPMG sagt also eindeutig:
Wir koennen es nicht bestaetigen, aber wir koennen es auch nicht widerlegen.
Damit ist die Kernaussage der KI schlicht unzutreffend.
Wenn man nun sagt:
Es gab keine Cashflows,
also gab es keine Umsaetze,
also gab es keine Forderungen,
also gab es kein Geschaeft,
dann baut man eine Kette aus Annahmen, nicht aus Beweisen.
Denn zahlreiche Transaktionsdaten, Settlement Fluesse, Hadoop Daten und MT103 Nachweise sprechen dafuer, dass es operative Aktivitaet gab.
Nicht fuer jede Position und nicht in jeder Hoehe, aber sie widerlegen die operative Null.
Der Hinweis der KI auf erfundene Konten oder gefaelschte Bestatigungen ist ebenfalls kein Beweis fuer Nichtexistenz.
Er ist ein Beweis fuer Taeterhandeln, nicht fuer operative Leere.
Wer Treuhandkonten faelscht, muss etwas verschleiern.
Sowohl ein erfundenes Geschaeft als auch ein reales, aber veruntreutes Geschaeft erzeugen denselben forensischen Befund: fehlerhafte Dokumente.
Die Frage ist daher:
Was ist wahrscheinlicher
ein komplett erfundenes globales Payment Netzwerk
oder
ein reales, aber kriminell deformiertes Netzwerk, dessen Dokumentation von den operativen Taetern manipuliert wurde.
Das ist eine Beweisfrage, keine Gefuehlsfrage.
Und diese Beweisfrage ist im Prozess bis heute offen.
Operation Chargeback und die Singapur Urteile zeigen nicht fehlende Substanz.
Sie zeigen, dass genau in diesen Maerkten kriminelle Netzwerke reale Payment Stroeme systematisch fuer Betrug und Veruntreuung genutzt haben.
Das ist ein Hinweis auf operative Existenz, nicht auf deren Abwesenheit.
Kurz gesagt:
Die KI argumentiert ueber Bilanzierungsregeln, nicht ueber forensische Realitaet.
Sie verwechselt Bilanzierbarkeit mit Existenz und Nichtnachweisbarkeit mit Nichtexistenz.
Genau diese Verwechslung steht im Zentrum der Kritik an der Anklage.



