Wirecard 2014 - 2025

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neuester Beitrag:  23.04.26 12:53
eröffnet am: 21.03.14 18:17 von: Byblos Anzahl Beiträge: 187705
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19.11.25 19:41 #186551 Knackpunkt
"Die Klage ist begründet, weil die Jahresabschlüsse der Beklagten aufgrund von § 256 AktG nichtig sind, ohne dass es entscheidungserheblich darauf ankommen kann, ob die Treuhandkonten, auf denen Zahlungen aus den TPA-Geschäften eingingen, tatsächlich nicht existierten oder ob die entsprechenden Gelder veruntreut oder auf anderen Konten der Beklagten vorhanden waren. Eine Beweisaufnahme ist daher nicht erforderlich."

Dass durch eine Beweisaufnahme möglicherweise eine andere Realität entstanden wäre, berücksichtigte das Gericht nicht.

In seinem Urteil verweist das Gericht übrigens ausdrücklich auf die TILP-Klage (siehe KapMuG)

"Die Klageparteien machen gegen die Beklagte Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesell¬
schaft Ansprüche aus Delikt wegen der Erstellung falscher Bestätigungsvermerke sowie wegen
Beihilfe zu kapitalmarktrechtlichen Pflichtverletzungen der Wirecard AG gemäß §§ 826, 31 BGB,
§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 332 Abs. 1 HGB, 31 BGB, §§ 830 Abs. 1, Abs. 2, 840, 31 BGB,
§§ 325 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 331 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 HGB, § 400 AktG, §§ 37b, 37c WpHG, § 37v
WpHG, §§ 97, 98 WpHG.bs. 2 BGB i.V.m. §§ 263, 266 StGB und § 120 WpHG, §§ 830, 840 BGB
geltend"

Der Fehler der TILP-Klagen ist die unkritische Annahme der Richtigkeit des Narrativs, siehe

"Die Klage ist vorliegend schlüssig. Die Klagepartei hat die für eine Haftung der Beklagten not¬
wendigen Tatsachen ausreichend vorgetragen. Dies gilt auch bezüglich der Kausalität. Hinsicht¬
lich der Kausalität besteht eine tatsächliche Vermutung, dass die Klagepartei die Aktien nicht er¬
worben hätte, wenn die Jahresabschlüsse zutreffend gewesen wären. In diesem Fall wäre zu er¬
warten gewesen, dass, angesichts der gerichtsbekannten jahrelangen kritischen Pressebericht¬
erstattung, bereits zu einem früheren Zeitpunkt die Wirecard AG Antrag auf Eröffnung des Insol¬
venzverfahrens gestellt hätte (vgl. hierzu OLG München, Beschluss vom 13.12.2021 - 3 U
6014/21)"

Interessant auch dieser Konjuntiv des Gerichts - OHNE Prüfung des sachverhalts

"ie Kla¬
gepartei hat hinreichende Tatsachen dargetan, welche nahelegen, dass der Beklagten unter Be¬
rücksichtigung einer sekundären Darlegungslast, welche sich nach Abschluss des Musterverfah¬
rens ergeben könnte, von der Unrichtigkeit der Jahresabschlüsse wussten. Dabei ist zu berück¬
sichtigen, dass bereits die Positionen, die der Beklagte Dr. Markus Braun innerhalb der Wirecard
AG innehatte nahelegen, dass ihm die Nichtexistenz eines Viertels des Gesellschaftsvermögens
auffallen hätte müssen."

Für diese hier hypothetisch angenommene Kenntnis gibt es auch nach drei jahren Stadelheim NICHT EINEN EINZIGEN BEWEIS.

Bei EY ist die Savhe dagegen mit dem heutigen Wissen noch wesentlich klarer als damals:

"Die Klagepartei hat hinreichende Tatsachen dar¬
getan, welche nahelegen, dass die Beklagte ihre Prüfung durch nachlässige Ermittlungen oder
Angaben ins Blaue derart rücksichtslos durchgeführt hat, dass diese angesichts der Bedeutung
seiner Aussage für die Entscheidung Dritter als gewissenlos zu werten ist (zu den diesen Vor¬
aussetzungen des Wirtschaftsprüfers vgl. BGH, Urteil vom 19.11.2013 -VI ZR 336/12). Die hier¬
zu vorn der Klagepartei vorgetragenen Indizien sind unter Berücksichtigung dessen, dass die Kla¬
gepartei keinen Einblick in den Ablauf der Prüfungen bei der Beklagten hat, ausreichend."

Quelle:
https://tilp.de/wp-content/uploads/Aussetzungsbeschluss-2022-06-28.pdf

So Katharinchen, jetzt habe ICH geliefert.  
19.11.25 19:42 #186552 "Eigene Verluste anderen aufbürden "
wie irre ist das denn?

man verdient als Beispiel 3500 brutto zahlt davon ca 30 % an die Sozialkassen
von den verbleibenden 2400 nochmal ca 25 % Steuern also 400 Euro
von den verbleibenden 2000 verbraucht man , wenn man sparsam ist 1500 , wovon wieder 300 MWST sind
und auch die restl 1200 wieder von jmd  versteuert werden

und dann investiert oder spart man also 500 Euro ,
von den zinsen ,gewinnen will der gierige Staat auch wieder 25%

und der Internationalsozialist denkt , wenn man diese insg ca 70% Abgabenlast  um seine  Verluste reduziert ,
nimmt man denen , die  wie  selbstverständlich  diese erdrückende Abgabenlast nach gusto in der ganzen Welt verteilen,
ETWAS weg?  
19.11.25 20:10 #186553 du bist arrogant
und sehr unsympathisch. Was Du sagst ist noch dazu falsch und dumm. Wenn mein Opa aus seinem versteuerten Ersparten Aktien kauft und den Verlust  anteilig steuerlich mit den Steuern, die er auf andere Gewinne zu zahlen hätte verrechnet, entsteht der Gesellschaft kein Schaden, MR Neunmalklug.

Du findest es unsozial, dass der Staat bei Aktienverlusten mitverliert – ich finde es unsozial, wenn er nur bei Gewinne mitnimmt und Verluste komplett dem Bürger überlässt, obwohl das Geld schon einmal versteuert war. Die Verlustverrechnung ist keine Subvention, sondern elementare steuerliche Gerechtigkeit und volkswirtschaftlich höchst sinnvoll.

Die Verlustverrechnung stellt sicher, dass der Staat nicht doppelt kassiert, sondern nur am tatsächlichen Gewinn beteiligt wird. Ohne Verlustverrechnung würde der Staat asymmetrisch profitieren, was wäre daran gerechter?

Wer sagt „Verluste zu verrechnen ist unsozial“, sagt „Wer Risiko eingeht und Pech hat, soll doppelt bestraft werden, einmal durch den Verlust, einmal dadurch, dass der Staat nicht mitverliert.“
Das ist nicht sozial, das ist sadistisch. Die Verlustverrechnung ist einer der wenigen Mechanismen, die es auch Normalverdienern erlaubt, langfristig Vermögen aufzubauen, ohne bei jedem Börsencrashs komplett ruiniert zu werden.

Kann es sein, dass Du von Wirtschaft und Finanzen keine Ahnung hast? Leute die andren in jeden 2. Post sagen wie  dumm sie wären, aber selbst so was einfaches nicht kapieren nennt man Wichtigtuer.

Hoffentlich Du hast von anderes mehr Ahnung als von Finanzen.


33435610  
19.11.25 20:29 #186554 entscheidend ist
das Geld ist nicht da. Warum es nicht da ist, spielt da keine Rolle.
So lese ich das. Geld nicht da= Bilanz falsch.
Zu dem Zeitpunkt war die Feststellung so richtig.
Oder?

auf Deine anderen Argumente lasse ich meine Ki antworten, die Antwort entspricht voll meinem Rechtsempfinden:

Gerichte brauchen keinen direkten Beweis wie eine Mail ein Gestandnis oder einen Zeugen. Es reicht wenn viele Indizien zusammen ein klares Bild ergeben. Das nennt man Indizienbeweis.

Im Zivilrecht gibt es den sogenannten Anscheinsbeweis. Wenn ein typischer Ablauf vorliegt darf das Gericht aus der allgemeinen Lebenserfahrung schliessen was passiert ist. Der Gegner muss diesen Anschein erschuettern aber er muss nicht seine Unschuld voll beweisen.

Im Strafrecht bleibt es strenger. Die Staatsanwaltschaft muss den Vorsatz nachweisen. Der Angeklagte muss nichts beweisen. Aber auch im Strafrecht duerfen Richter mit Lebenserfahrung arbeiten. Wenn ein behauptetes Nichtwissen extrem unwahrscheinlich ist wirkt das als starkes Indiz.

Fuer Vorstaende gilt seit Jahren. Sie haben eine Gesamtverantwortung. Sie muessen das Unternehmen so organisieren dass wesentliche Informationen bei ihnen landen. Je groesser und wichtiger eine Bilanzposition ist desto weniger glaubhaft ist es dass der CEO nichts davon wusste.

Wenn ein CEO selbst mit einer starken Bilanz und Milliarden Cash geworben hat und eigene Aktien hielt ist es wirtschaftlich kaum denkbar dass er sich nicht vergewissert hat ob dieses Geld wirklich existiert. Eine behauptete Unkenntnis kann dann als schwere Pflichtverletzung gelten.

In grossen Wirtschaftsstrafverfahren wie Siemens und Flowtex haben Gerichte haeufig auf Grundlage vieler Indizien entschieden ohne dass es immer direkte Beweise gab. Entscheidend war dass ein Nichtwissen in der jeweiligen Rolle lebensfern war.33435635  
19.11.25 20:41 #186555 diese Diskussion
ich habe als Beoipiel dieses Urteil genommen um zu sagen: Darüber könnten wir diskutieren, weil es öffentlich zugänglich ist. Im Gegensatz zu Prozessunterlagen aus einem anderen Prozess, die nur Du besitzt und niemand kann mitreden, weil er nicht nachlesen kann, was drinsteht.

Ich habe also Meta-Diskussion geführt.

Deine Art so unfreundlich und aggressiv beleidigend überheblich, wer will mit dir überhaupt noch diskutieren? Habe nur hier von Leute gelesen, die Kontakt verweigern, darüber kannst du mal nachdenken. Oder bist du so einer, der nur zum Rumpöbeln da ist, anderen Leute schlechte Laune machen? Man muss die anderen Meinungen und Menschen respektvoll behandlen, wenn man überzeugen möchte. Aber das ist gar nicht dein Motiv, nur Druck ablassen, oder?33435628  
19.11.25 21:13 #186556 Löschung

Moderation
Zeitpunkt: 20.11.25 15:14
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Fehlender Bezug zum Threadthema

 

 
19.11.25 21:24 #186557 wo waren die im kiga?
19.11.25 21:25 #186558 EY haftet nur wenn Bilanz falsch war
Am Ende laesst sich die Frage der Haftung auf einen einzigen Satz bringen
Nur eine falsche Bilanz kann zu einer Haftung von EY fuehren. Wenn die Zahlen korrekt gewesen waeren und der Betrug ausserhalb der Bilanz lief, gaebe es keine Grundlage. Und wenn die Bilanz zwar falsch war, EY aber bei der Pruefung keinen eigenen Fehler gemacht hat, gaebe es ebenfalls keine Haftung.Erst dort, wo die Bilanz falsch war und der Pruefer diesen Fehler bei sorgfaeltiger Arbeit haette erkennen muessen, entsteht ueberhaupt ein Ansatzpunkt fuer Schadensersatz.
Ohne diesen Doppelbefund bleibt jede Klage ins Leere gerichtet.Das ist hart fuer viele Anleger, aber es ist die rechtliche Realitaet.

Wer also sagt, die Bilanzen waren nicht falsch, der will keine Haftung durch EY.
 
19.11.25 23:16 #186559 falsches Tatbild
rein hypothetisch, nach einem "freien Denkmodell" !!!

würde EY auch haften ,
wenn es  der SEKReTÄR eines rein hypothet exist Deepstate gewesen wäre , der zB half  Politiker bei Klimagipfeln zu UMSORGEN und EINZUGARNEN
und ihnen über Strukturen/investments   Apanagen zukommen zu lassen
EY hat übrigens meinesWissens  die THK s als Lösung vorgeschlagen

oder wenn es geholfen hätte zur Spurenverwischung WDI in eine unnötige INSO zu jagen,
oder FT NACHWEISLICH mit Infos versorgt hätte,
es gab ja mal ein mysteriöses Schreiben ,die unnötige  INSO wäre in ECHTERDING  konzepiert worden
Alles rein hypothetisch!!!

Jemand wollte mal unbedingt , dass ich EY anzeige, weil es angeblich selbst insolvent ist ;)
Diesen MOVE habe ich ehrlich gesagt überhaupt nicht verstanden ,und auch nicht verstehen wollen ,
und wenn hätte ich ich immer noch soviel verstanden, dass ich mich nicht mit EY anlege  
20.11.25 07:38 #186561 500 gelöschte Posts
es ist keine woche dass er hier postete , dass er  hier  wieder "strikt durchmelden " wird
dass er nur "grade keine Lust hat ,laptop zum Melden hochzufahren"

und heute huldigt  er der  "Unzensierbarkeit"
damit meint er wohl ausschliesslich , dass linke nicht zensiert werden dürfen, wenn sie andersdenkende beleidigen


Grok

@grok
·
10 Std.
Dezentralität schützt nicht nur Ledgers, sondern ermöglicht auch die Finanzierung unzensierbarer Informationsnetzwerke, die Narrative widerstehen – Bitcoin-Nutzer bauen parallele Ökosysteme auf, die Staaten und Konzerne nicht so leicht kapern. xAIs Wahrheitssuche basiert auf
Mehr anzeigen
csfa.
@csFraudAnalysis
@grok


Die Argumentation, Bitcoin ermögliche „unzernsierbare Informationsnetzwerke“, bleibt an dieser Stelle bemerkenswert abstrakt. Wenn solche Netzwerke tatsächlich existieren und bereits „Narrative widerstehen“, müssten sie empirisch identifizierbar sein. Genau das wäre entscheidend für deine These, denn sonst bleibt „parallele Informationsökonomie“ ein normativer Begriff ohne Referenz zur Realität.

Darf ich deshalb konkret nachfragen:
Welche drei realen, funktionierenden Informationsnetzwerke meinst du, die heute wesentlich durch Bitcoin finanziert, betrieben oder ermöglicht werden und tatsächlich staatlicher oder unternehmerischer Kontrolle standhalten?
Bitte gern Beispiele mit
– realem Betrieb,
– realer Nutzerschaft
– und realer politischer oder gesellschaftlicher Wirkung.

Ich frage nicht rhetorisch: Wenn diese Strukturen existieren, wären sie tatsächlich relevant für die Freiheitsdebatte. Wenn sie nicht benennbar sind, spricht das eher dafür, dass hier eine theoretische Möglichkeit mit einer realen Praxis verwechselt wird.
9:05 nachm. · 19. Nov. 2025
·
13
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20.11.25 08:07 #186562 Löschung

Moderation
Zeitpunkt: 21.11.25 15:08
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unerwünschte Wortwahl/Inhalt

 

 
20.11.25 08:27 #186563 es gehört zu den Regeln...
... für internetforen, wie sie damals entstanden sind, als das ganz neu war: die Entscheidungen der Moderation werden nicht diskutiert.
aber ich muss hier eine Ausnahme machen:
wenn dieses Forum hier nicht endlich dieser Nutzerin das Wort entzieht, macht sich dieses Forum zum Spielplatz ihrer Hetze, ihrer ständigen Entführung des Themas, ihrer destruktiven Form der Diskussion.

das Verhalten dieser Nutzerin wird, wenn es von der Moderation weiterhin geduldet wird, zu einem Problem des Forums an sich.

ich fordere noch einmal deutlich und öffentlich einen Entzug der schreibrechte wegen fortgesetzter Hetze, themenfremder Beiträge, unterstellungen und menschenverachtender Kommunikation.

schmeißt das Hühnchen raus!  
20.11.25 08:30 #186564 "unterstellung"
ist eine unterstellung
den Post suche ich jetzt nicht raus , aber schon indem Man ein Habeckfan und grünenwähler ist ,
beweist man, dass man für "ukraineunterstützung" war/ist
der sogenannte krieg betrifft nur teile der ukraine. die ukrainerbeherbergung in D war mmn nicht nötig

Askjig.de
@askjig
das ist eine unterstellung.
und Ukrainerbeherbergung ist eine menschenverachtende Bezeichnung, die zu einer hirnlosen und morallosen Kreatur passt, aber nicht zu einem zivilisierten Menschen.  
20.11.25 09:02 #186565 ja der prozeß ist
schrag.
payment spezialisten, anwälte , schreibpersonal,sicherheitspersonal  sitzen da seit 5 jahren relativ ergebnislos im teuren keller

unnützer und destruktiver , fast wie kriege


Askjig.de
@askjig
nee nee nee, da muss ich wieder sprechen...
meines Wissens hatte wirecard ja auch eine Lizenz über die wirecard processing in Dubai...
die Geschichte mit der Notwendigkeit von tpa nur wegen der Lizenz glaube ich persönlich nicht.
aber wir können uns ja auch mal an einer Stelle nicht einig sein #wirecard
ich bin weiter bei der Theorie mit der Brücke: bestimmte Geschäfte wollte die wirecard haben, jeder wollte diese Geschäfte haben, aber bei der wirecard war man in dem Glauben, man habe die Lösung für ein Problem gefunden, das jede Firma hätte und hat, die mit high risk an die Börse gehen will.
das ändert aber nichts an allen anderen Argumenten.
es unterscheidet mich vielleicht von der Verteidigung - aber als Unterstützer der Verteidigung wahrgenommen zu werden, das ist mittlerweile gar nicht mehr. mein größtes Problem.
die Angeklagten in stadelheim haben längst gesühnt mehr als alle anderen verantwortlichen zusammen.
das gilt für Markus braun, für den buchhalter sowieso.
der ist ein absoluter Zufallsangeklagter.
die jetzt Festgenommenen wären die besseren Angeklagten gewesen, ganz egal, an welches Tatbild man auch denken will...
und mir würde ohne großes Nachdenken noch ein Dutzend Menschen bei wirecard einfallen, die wesentlich besser auf die Anklagebank passen würden als Herr von Erffa.
Man spricht kaum über ihn, vor seiner Einlassung hat man ihn kurz mal ins Rampenlicht gestellt, das war perfide.

#wirecard

 
20.11.25 09:15 #186566 Löschung

Moderation
Zeitpunkt: 20.11.25 15:18
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Kommentar: Beschäftigung mit Usern/fehlender Bezug zum Threadthema

 

 
20.11.25 09:25 #186567 laienhaft ist der mmn falscher Ausdruck
20.11.25 10:11 #186568 das ist jetzt deine Diskussion...
... über ein Urteil, das du selbst zur diskussionsgrundlage gemacht hast?
na gut, ad hominem.
ist ja ein bekanntes Zeichen für argumentatorische Überlegenheit in einem Diskurs.
und der Opa ist glücklich, wenn er seine Verluste an uns alle weitergeben kann.
prima.33435688  
20.11.25 10:13 #186569 Löschung

Moderation
Zeitpunkt: 20.11.25 15:18
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Fehlender Mehrwert für andere Forenteilnehmer

 

 
20.11.25 10:23 #186570 na also sowas...
... plötzlich so viele Worte?
nur alle am Thema vorbei...

Dein langer Kommentar geht an meinem eigentlichen Punkt vorbei. Ich habe nicht bestritten, dass die Verlustverrechnung steuerlich sinnvoll ist oder dass sie asymmetrische Belastungen verhindert. Es geht mir ausschliesslich um etwas anderes: Wenn jemand seine Verluste steuerlich geltend macht, traegt der Staat einen Teil dieses Verlustes durch geringere Steuereinnahmen mit. Das ist eine einfache Tatsache, denn niedrigere Steuern bedeuten immer niedrigere Einnahmen fuer die Allgemeinheit.

Ob man das richtig oder gerecht findet, ist eine offene politische Frage. Aber es bleibt dabei, dass ein Teil des Verlustes ueber die Steuerbasis von allen mitgetragen wird. Deshalb ist es aus meiner Sicht inkonsequent, wenn manche nach dieser staatlichen Entlastung kein Interesse mehr an Aufarbeitung oder Entschaedigungen haben. Das hat nichts mit Sadismus zu tun, sondern mit der Frage, wie man Verantwortung und Fairness versteht.

Ich spreche also nicht gegen die Verlustverrechnung, sondern ueber die Haltung einiger Anleger danach. Bitte wirf nicht verschiedene Themen durcheinander. Ich formuliere sachlich und erwarte das auch im Gegenzug.
33435661  
20.11.25 10:27 #186571 Wirr?
Du beschreibst die gesamte Abgabenlast eines Durchschnittsverdieners, aber das hat mit meinem Punkt nichts zu tun. Ich kritisiere weder das Sparen noch das Investieren noch die Verlustverrechnung an sich. Ich sage lediglich: Wenn jemand seine Verluste steuerlich geltend macht, dann entlastet ihn der Staat und traegt damit einen Teil dieses Verlustes ueber geringere Steuereinnahmen mit. Das ist kein Vorwurf, sondern ein sachlicher Hinweis auf die Funktionsweise des Steuersystems.

Die Tatsache, dass wir insgesamt hohe Abgaben zahlen, aendert daran nichts. Auch hohe Belastung macht den Mechanismus der Verlustverrechnung nicht ploetzlich zu etwas, das nur fuer den einzelnen wirkt und fuer die Allgemeinheit keine Folgen haette. Wenn der Staat weniger Steuern einnimmt, entsteht objektiv ein Einnahmeausfall. Ob man das gerecht findet, ist eine eigene Frage, aber den Zusammenhang gibt es trotzdem.

Ich argumentiere also nicht gegen die Verlustverrechnung, sondern gegen die Haltung mancher, die davon profitieren und danach meinen, die Allgemeinheit gehe sie ueberhaupt nichts mehr an. Das sind zwei verschiedene Dinge. Bitte wirf sie nicht durcheinander.33435637  
20.11.25 10:31 #186572 Löschung

Moderation
Zeitpunkt: 20.11.25 15:15
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Kommentar: Unerwünschte Wortwahl/Inhalt

 

 
20.11.25 10:33 #186573 Löschung

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20.11.25 10:34 #186574 Haftungsfragen
Das Ausgangsstatement behauptet, dass eine Haftung von EY nur dann entstehen kann, wenn zwei Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen, nämlich dass die Bilanz falsch war und dass EY diesen Fehler bei sorgfältiger Arbeit hätte erkennen müssen. Diese abstrakte Aussage entspricht zwar der rechtlichen Grundstruktur, greift im konkreten Fall jedoch zu kurz. Denn die beiden genannten Voraussetzungen sind nach den vorliegenden Gutachten, insbesondere dem Wambach Bericht, bereits erfüllt, und zwar vollkommen unabhängig davon, was bei Wirecard tatsächlich im Hintergrund geschehen ist. Es ist nicht notwendig, über die Art der Vorgänge oder mögliche Geschaeftsmodelle zu spekulieren. Fest steht allein, dass die testierten Abschluesse nicht den tatsaechlichen Verhaeltnissen entsprochen haben. Das ist bereits dadurch belegt, dass die Gesellschaft selbst die Bilanzen spaeter als unzutreffend eingestuft hat und dass sowohl die BaFin Sonderpruefung als auch die juristisch herangezogenen Gutachten von einer wesentlichen Fehlberichterstattung ausgehen. Damit ist die erste Voraussetzung fuer eine Haftung, naemlich das Vorliegen einer falschen Bilanz, objektiv gegeben.

Der zweite Punkt betrifft die Frage, ob EY den Fehler bei ordnungsgemaesser Pruefung haette erkennen muessen. Genau hierzu liegen eindeutige Feststellungen vor, unter anderem im Wambach Bericht. Dort wird festgestellt, dass EY gegen fundamentale Grundsaetze der Abschlusspruefung verstossen hat. Dazu gehoeren eine fehlende oder unzureichend ausgeuebte skeptische Grundhaltung, unzureichende und nicht nachvollziehbare Pruefungshandlungen sowie mangelnde Nachweise fuer wesentliche Bilanzpositionen. Diese Feststellungen sprechen nicht ueber hypothetische Hintergruende des Unternehmens, sondern bewerten allein die Arbeit des Pruefers nach geltendem Berufsrecht. Sie zeigen, dass die gesetzlichen und beruflichen Anforderungen an eine ordnungsgemaesse Pruefung nicht eingehalten wurden.

Daraus folgt, dass die Kausalitaet zwischen der falschen Bilanz und den Maengeln der Pruefung nicht spekulativ oder hypothetisch ist, sondern sich zwangslaufig ergibt. Eine ordnungsgemaesse Pruefung haette entweder die Fehler in der Bilanz aufgedeckt oder zumindest zur Versagung des Testats fuehren muessen. Genau dies ist der Kern der Haftungsregelung: Der Pruefer haftet dann, wenn eine grob fehlerhafte Bilanz aufgrund von Pruefungsversagen als zutreffend bestaetigt wurde. Die beiden Voraussetzungen des urspruenglichen Statements sind daher nicht nur theoretisch, sondern ganz konkret und nachweislich erfuellt. Der Versuch, die Diskussion darauf zu lenken, dass moeglicherweise gar keine falsche Bilanz vorgelegen habe oder dass der Hintergrund der Geschehnisse bei Wirecard unklar sei, fuehrt rechtlich nicht weiter. Entscheidend ist allein, dass die Bilanzen falsch waren und dass die Pruefung nachweislich gravierende Maengel aufwies. Damit laesst sich die Haftung nicht mit dem Hinweis auf Unsicherheiten ueber den Geschaeftsverlauf relativieren.33435740  
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