7,375% eno energy 11/18 auf Festzins

WKN: A1H3V5 / ISIN: DE000A1H3V53


 Intraday   5 Tage   1 Monat   1 Jahr 
Aktuelles zum Unternehmen
05.04.18 , anleihencheck.de
eno energy gibt erfolgreiche Refinanzierung von Kreditlinien und Rückzahlung der 7,375%-Anleihe bekannt - Anleihenews

Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Die eno energy GmbH, Hersteller von Windenergieanlagen, Projektentwickler und Windpark-Betreiber, hat ihre Finanzierungsstruktur erfolgreich neu geordnet und einen neuen, internationalen Finanzierungspartner gewonnen, so das Unternehmen in einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung: Neben der planmäßigen Refinanzierung von Kreditlinien gehört dazu auch die Rückführung der im Jahr 2011 begebenen Anleihe 2011/18 (ISIN DE000A1H3V53/ ... [mehr]
Kurs
Letzter Vortag Veränderung 
-   -   0,00% 
Handelsplatz Letzter Vortag Veränderung  Zeit
  = Realtime
Emittent
Emittent eno energy GmbH
Emittententyp Unternehmen
Herkunft Deutschland
 
Stammdaten
Stückelung 1000
Währung EUR
Zinstermin 30.06.gj
Fälligkeit 31.03.18
Fälligkeit (Jahre) -8.04651162790698
Kupon
Kupontyp Fest
Zinssatz +7,38%
Kuponperiode Jahr
Nächster Kupon -
Vorh. Kupon 31.03.18
Tage seit Kupon 2941
 
Kennzahlen
Informationen

Das Papier wird bei Fälligkeit zu 100,00 % des Nennwertes zurückgezahlt.

Es werden folgende Kupons fest ausgeschüttet:

Kupontermin Kupon
30.06.2012 7,375% p.a.
30.06.2013 7,375% p.a.
30.06.2014 7,375% p.a.
30.06.2015 7,375% p.a.
30.06.2016 7,375% p.a.
30.06.2017 7,375% p.a.
31.03.2018 7,375% p.a.

Das Papier kann durch den Emittenten mit einer Frist von 10 Tagen zu festen Terminen (30.06.2014, 30.06.2015) vorzeitig gekündigt werden. In diesem Fall erfolgt die Rückzahlung zu einem festen Anteil (102,00%, 101,00%) des Nennwertes.

Wenn 80% oder mehr des Gesamtnennbetrags der ursprünglich begebenen Schuldverschreibungen zurückgezahlt oder zurückgekauft und entwertet wurde, ist die Emittentin berechtigt, die verbleibenden Schuldverschreibungen (ganz, jedoch nicht teilweise) durch eine Bekanntmachung an die Anleihegläubiger unter Einhaltung einer Frist von nicht weniger als 30 und nicht mehr als 60 Tagen mit Wirkung zu dem von der Emittentin in der Bekanntmachung festgelegten Rückzahlungstermin zu kündigen.

Im Falle einer solchen Kündigung hat die Emittentin die Schuldverschreibungen am festgelegten Rückzahlungstermin zum Rückzahlungsbetrag zuzüglich bis zum Rückzahlungstermin (ausschließlich) aufgelaufener Zinsen zurück zu zahlen.

Die Fälligkeit der Anleihe wurde vom ursprünglich 30.06.2016 auf den 31.03.2018 geändert. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an den Emittenten.

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Antw. Thema Zeit
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