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SdK vertritt Anleiheinhaber der Solen AG
01.07.13 16:41
anleihencheck.de
Westerburg (www.anleihencheck.de) - Wie in der heutigen Pressemitteilung zu lesen ist, befindet sich die Solen AG (ISIN DE000A1RFNB0 / WKN A1RFNB) nach einem gescheiterten Sanierungsversuch mittlerweile im vorläufigen Insolvenzverfahren.
Die Solen AG hatte 2011 eine am 8. April 2016 fällige 7,50%-Anleihe (ISIN DE000A1H3M96 / WKN A1H3M9) emittiert. Wie berichtet, wurden die zum 8. April 2013 fälligen Anleihezinsen nach einem gescheiterten Sanierungsversuch nicht bezahlt. Am 22. April 2013 wurde schließlich vom Insolvenzgericht Meppen die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (9 IN 74/13), so die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK).
Wie in der Pressemitteilung weiter zu lesen ist, bietet die SdK betroffenen Anleiheinhabern an, diese durch einen kostenlosen Newsletter über den Fortgang des Insolvenzverfahrens zu informieren. Des Weiteren bietet die SdK Anleiheinhabern, die nicht selbst an den nächsten Gläubigerversammlungen teilnehmen können, eine kostenlose Vertretung an. Darüber hinaus wurde seitens der SdK bereits eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Prüfung von eventuellen Schadensersatzansprüchen gegen Dritte beauftragt. (01.07.2013/alc/n/a)
Die Solen AG hatte 2011 eine am 8. April 2016 fällige 7,50%-Anleihe (ISIN DE000A1H3M96 / WKN A1H3M9) emittiert. Wie berichtet, wurden die zum 8. April 2013 fälligen Anleihezinsen nach einem gescheiterten Sanierungsversuch nicht bezahlt. Am 22. April 2013 wurde schließlich vom Insolvenzgericht Meppen die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (9 IN 74/13), so die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK).
Wie in der Pressemitteilung weiter zu lesen ist, bietet die SdK betroffenen Anleiheinhabern an, diese durch einen kostenlosen Newsletter über den Fortgang des Insolvenzverfahrens zu informieren. Des Weiteren bietet die SdK Anleiheinhabern, die nicht selbst an den nächsten Gläubigerversammlungen teilnehmen können, eine kostenlose Vertretung an. Darüber hinaus wurde seitens der SdK bereits eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Prüfung von eventuellen Schadensersatzansprüchen gegen Dritte beauftragt. (01.07.2013/alc/n/a)
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