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One Square Advisory Services: Insolvenzantragsstellung bei Beate Uhse - Anleihenews
15.12.17 12:41
One Square Advisory Services
München (www.anleihencheck.de) - Die Beate Uhse AG (ISIN DE0007551400/ WKN 755140) hat bekannt gegeben, dass der Vorstand nach umfassender Prüfung diesen Schritt gehen musste, weil in den fortgeschrittenen Verhandlungen mit einer Investorengruppe über eine Finanzierungsaufnahme zuletzt keine Einigung erzielt werden konnte, so das Unternehmen in einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:
Der Vorstand hat vor diesem Hintergrund unverzüglich einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht (Insolvenzgericht) gestellt. Jedoch betrifft die Insolvenz ausschließlich die Holdinggesellschaft "Beate Uhse AG". Das operative Geschäft und die Tochtergesellschaften sind hiervon nicht betroffen.
Der gemeinsame Vertreter steht in regelmäßigen Kontakt mit der Gesellschaft und vertritt die Interessen der Anleihegläubiger auch in der Insolvenz. Interessierte Anleihegläubiger sollten sich beim gemeinsam Vertreter One Square registrieren (Beate.Uhse@onesquareadvisors.com), um zukünftig direkt entsprechende Newsletter zum Verfahrensfortgang zu erhalten. Ebenfalls wird der gemeinsame Vertreter die Forderungen aus der Anleihe gesammelt bei der Insolvenzverwaltung anmelden. Einzelne Anleihegläubiger müssen sich daher nicht selbst um eine Kontaktaufnahme zum Insolvenzverwalter bemühen. (15.12.2017/alc/n/a)
Der Vorstand hat vor diesem Hintergrund unverzüglich einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht (Insolvenzgericht) gestellt. Jedoch betrifft die Insolvenz ausschließlich die Holdinggesellschaft "Beate Uhse AG". Das operative Geschäft und die Tochtergesellschaften sind hiervon nicht betroffen.
Der gemeinsame Vertreter steht in regelmäßigen Kontakt mit der Gesellschaft und vertritt die Interessen der Anleihegläubiger auch in der Insolvenz. Interessierte Anleihegläubiger sollten sich beim gemeinsam Vertreter One Square registrieren (Beate.Uhse@onesquareadvisors.com), um zukünftig direkt entsprechende Newsletter zum Verfahrensfortgang zu erhalten. Ebenfalls wird der gemeinsame Vertreter die Forderungen aus der Anleihe gesammelt bei der Insolvenzverwaltung anmelden. Einzelne Anleihegläubiger müssen sich daher nicht selbst um eine Kontaktaufnahme zum Insolvenzverwalter bemühen. (15.12.2017/alc/n/a)


