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MS "Deutschland"-Anleihe: Kläger fordern Schadensersatz von Scope wegen "massiv fehlerhaftem Anleiherating"
06.10.16 11:00
Anleihen Finder
Brechen (www.anleihencheck.de) - Klage eingereicht! Böse Überraschung für die Ratingagentur Scope - die Kanzlei Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB hat für ihre Mandanten Klage gegen die Scope Ratings AG eingereicht, berichtet die Anleihen Finder Redaktion.
Sie würden Schadensersatz wegen eines angeblich "massiv fehlerhaften Anleiheratings" fordern, welches Scope 2012 im Auftrag der MS "Deutschland" Beteiligungsgesellschaft mbH anlässlich der Anleiheemission (ISIN DE000A1RE7V0 / WKN A1RE7V) erstellt habe.
INFO: Die Klage mit einem Streitwert in Höhe von rund 21.000 Euro sei am 29. September 2016 beim Landgericht Berlin anhängig gemacht worden. Schirp Neusel & Partner würden zudem Folgeklagen weiterer Geschädigter erwarten.
Anleihe-Rating "A", Emittenten-Rating "C"
Hintergrund: Scope habe die "Traumschiff-Anleihe" mit einem Volumen von ursprünglich 50 Millionen Euro mit "A" bewertet und ihr damit im offiziellen Ratingbericht "eine gute Qualität" bescheinigt. Mit dieser Einschätzung sei laut Schirp Neusel & Partner im Prospekt der Emittentin um Anleger geworben worden. Die Emittentin selbst sei von Scope nur mit der Note "C", also einem sehr hohen Ausfallrisiko bewertet worden.
Das gute Ratingurteil der Anleihe habe Scope mit der bestehenden Vollbesicherung durch eine Schiffshypothek an der MS Deutschland begründet, die als "Traumschiff" aus der ZDF-Fernsehserie bekannt sei. Es habe auf dem in einem Schiffsgutachten ermittelten Wiederbeschaffungswert von 76,6 Millionen Euro basiert.
Gefälligkeitsgutachten?
Angesichts des durch den Gutachter des Insolvenzverwalters festgestellten Zerschlagungswertes von ca. 18 Millionen Euro habe der Insolvenzverwalter nun geäußert, dass es sich bei dem Schiffsgutachten wohl um ein "Gefälligkeitsgutachten" gehandelt haben müsse. Und auch die Emittentin sei offenkundig nicht von dieser Werthaftigkeit ausgegangen, da sie das 2010 für 24 Millionen Euro gekaufte Schiff lediglich mit einem Betrag in Höhe von 42,86 Millionen Euro versichert habe, berichte die Klägerpartei.
Die Analyse der Scope Ratings AG im Rahmen ihres Ratings habe weder den Anschaffungspreis der MS Deutschland noch die Höhe der Versicherung noch den bilanziellen Wert des Schiffes berücksichtigt. Dies spreche dafür, dass das Rating fehlerhaft gewesen sei und nicht auf einer ordnungsgemäßen Prüfung der Geschäftsunterlagen beruhe, so die Kanzlei Schirp Neusel & Partner.
INFO: Über das Vermögen der MS "Deutschland" Beteiligungsgesellschaft mbH sei im November 2014 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Anleihegläubiger hätten gegenüber der Gesellschaft Forderungen von etwa 54 Millionen Euro.
"Expertenhaftung"
"Die Schadenersatzklage gegen die Ratingagentur Scope stützt sich auf den Rechtsgedanken, den der Bundesgerichtshof zur sogenannten Expertenhaftung entwickelt hat. Ähnlich wie Wirtschaftsprüfer müssen auch Ratingagenturen den Anlegern gegenüber haften, wenn ihre Ratings als Vertriebsargument beim Vertrieb von Kapitalanlageprodukten genutzt werden. Daneben liegt uns der Ratingvertrag zwischen Scope und der Emittentin vor, der unseres Erachtens drittschützenden Charakter hat, da ausdrücklich vereinbart war, dass es sich um eine "verbindliche Bewertung der Anleihe mit offiziellen Status" handelt. Wir schließen aufgrund der massiven Fehlleistung seitens Scope auch deliktische Ansprüche nicht aus", habe Rechtsanwältin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach gesagt.
"Fehlratings im Segment Mittelstandsanleihen"
Dr. Wolfgang Schirp von der Kanzlei Schirp Neusel & Partner ergänze: "Mit dieser Fehlleistung stellt sich die Scope Ratings AG in eine unrühmliche Reihe weiterer Ratingagenturen, die sich durch Fehl- und Gefälligkeitsratings im Segment der Mittelstandsanleihen zurechnen lassen müssen, mitverantwortlich für den immensen Vertrauensverlust der Anleger in Finanzprodukte mittelständischer Unternehmen zu sein. Solange Scopes Analysen nicht dazu geeignet sind, zu fundierten Investitionsentscheidungen beizutragen, solange wird das Unternehmen auch nicht als gleichwertige europäische Alternative zu den amerikanischen Marktführern angesehen werden."
Den kompletten Beitrag finden Sie hier. (06.10.2016/alc/n/a)
Sie würden Schadensersatz wegen eines angeblich "massiv fehlerhaften Anleiheratings" fordern, welches Scope 2012 im Auftrag der MS "Deutschland" Beteiligungsgesellschaft mbH anlässlich der Anleiheemission (ISIN DE000A1RE7V0 / WKN A1RE7V) erstellt habe.
INFO: Die Klage mit einem Streitwert in Höhe von rund 21.000 Euro sei am 29. September 2016 beim Landgericht Berlin anhängig gemacht worden. Schirp Neusel & Partner würden zudem Folgeklagen weiterer Geschädigter erwarten.
Anleihe-Rating "A", Emittenten-Rating "C"
Hintergrund: Scope habe die "Traumschiff-Anleihe" mit einem Volumen von ursprünglich 50 Millionen Euro mit "A" bewertet und ihr damit im offiziellen Ratingbericht "eine gute Qualität" bescheinigt. Mit dieser Einschätzung sei laut Schirp Neusel & Partner im Prospekt der Emittentin um Anleger geworben worden. Die Emittentin selbst sei von Scope nur mit der Note "C", also einem sehr hohen Ausfallrisiko bewertet worden.
Das gute Ratingurteil der Anleihe habe Scope mit der bestehenden Vollbesicherung durch eine Schiffshypothek an der MS Deutschland begründet, die als "Traumschiff" aus der ZDF-Fernsehserie bekannt sei. Es habe auf dem in einem Schiffsgutachten ermittelten Wiederbeschaffungswert von 76,6 Millionen Euro basiert.
Gefälligkeitsgutachten?
Die Analyse der Scope Ratings AG im Rahmen ihres Ratings habe weder den Anschaffungspreis der MS Deutschland noch die Höhe der Versicherung noch den bilanziellen Wert des Schiffes berücksichtigt. Dies spreche dafür, dass das Rating fehlerhaft gewesen sei und nicht auf einer ordnungsgemäßen Prüfung der Geschäftsunterlagen beruhe, so die Kanzlei Schirp Neusel & Partner.
INFO: Über das Vermögen der MS "Deutschland" Beteiligungsgesellschaft mbH sei im November 2014 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Anleihegläubiger hätten gegenüber der Gesellschaft Forderungen von etwa 54 Millionen Euro.
"Expertenhaftung"
"Die Schadenersatzklage gegen die Ratingagentur Scope stützt sich auf den Rechtsgedanken, den der Bundesgerichtshof zur sogenannten Expertenhaftung entwickelt hat. Ähnlich wie Wirtschaftsprüfer müssen auch Ratingagenturen den Anlegern gegenüber haften, wenn ihre Ratings als Vertriebsargument beim Vertrieb von Kapitalanlageprodukten genutzt werden. Daneben liegt uns der Ratingvertrag zwischen Scope und der Emittentin vor, der unseres Erachtens drittschützenden Charakter hat, da ausdrücklich vereinbart war, dass es sich um eine "verbindliche Bewertung der Anleihe mit offiziellen Status" handelt. Wir schließen aufgrund der massiven Fehlleistung seitens Scope auch deliktische Ansprüche nicht aus", habe Rechtsanwältin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach gesagt.
"Fehlratings im Segment Mittelstandsanleihen"
Dr. Wolfgang Schirp von der Kanzlei Schirp Neusel & Partner ergänze: "Mit dieser Fehlleistung stellt sich die Scope Ratings AG in eine unrühmliche Reihe weiterer Ratingagenturen, die sich durch Fehl- und Gefälligkeitsratings im Segment der Mittelstandsanleihen zurechnen lassen müssen, mitverantwortlich für den immensen Vertrauensverlust der Anleger in Finanzprodukte mittelständischer Unternehmen zu sein. Solange Scopes Analysen nicht dazu geeignet sind, zu fundierten Investitionsentscheidungen beizutragen, solange wird das Unternehmen auch nicht als gleichwertige europäische Alternative zu den amerikanischen Marktführern angesehen werden."
Den kompletten Beitrag finden Sie hier. (06.10.2016/alc/n/a)
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