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EVAN Group: Delisting der Anleihe beschlossen - Anleihenews
22.12.25 08:30
anleihencheck.de
Valletta (www.anleihencheck.de) - EVAN Group: Delisting der Anleihe beschlossen - Anleihenews
Die EVAN Group plc mit Sitz in Malta, Emittentin der 6,0% Anleihe 2017/2022 (ISIN DE000A19L426 / WKN A19L42) (insgesamt "EVAN-Anleihe"), gibt bekannt, dass der Vorstand der Gesellschaft heute mit Zustimmung des Insolvenzverwalters beschlossen hat, die Einbeziehung der EVAN-Anleihe in den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse (Quotation Board) zu kündigen, so das Unternehmen in einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:
Die Gesellschaft wird die erforderlichen Maßnahmen für das Delisting der EVAN-Anleihe unverzüglich vornehmen. Der letzte Handelstag für die Schuldverschreibungen der EVAN-Anleihe im Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich der 30. Januar 2026 sein.
Der Beschluss über das Delisting erfolgte insbesondere vor dem Hintergrund der mit der Einbeziehung zum Börsenhandel verbundenen und der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft nicht mehr angemessenen Kosten. (Pressemitteilung vom 19.12.2025) (22.12.2025/alc/n/a)
Die EVAN Group plc mit Sitz in Malta, Emittentin der 6,0% Anleihe 2017/2022 (ISIN DE000A19L426 / WKN A19L42) (insgesamt "EVAN-Anleihe"), gibt bekannt, dass der Vorstand der Gesellschaft heute mit Zustimmung des Insolvenzverwalters beschlossen hat, die Einbeziehung der EVAN-Anleihe in den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse (Quotation Board) zu kündigen, so das Unternehmen in einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:
Die Gesellschaft wird die erforderlichen Maßnahmen für das Delisting der EVAN-Anleihe unverzüglich vornehmen. Der letzte Handelstag für die Schuldverschreibungen der EVAN-Anleihe im Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich der 30. Januar 2026 sein.
Der Beschluss über das Delisting erfolgte insbesondere vor dem Hintergrund der mit der Einbeziehung zum Börsenhandel verbundenen und der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft nicht mehr angemessenen Kosten. (Pressemitteilung vom 19.12.2025) (22.12.2025/alc/n/a)


