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Debt-Equity-Swap: Laurèl-Anleihe wird vom Handel ausgesetzt - Anleihenews
15.08.17 09:40
Anleihen Finder
Brechen (www.anleihencheck.de) - Handel wird ausgesetzt - die Anleihe (ISIN DE000A1RE5T8 / WKN A1RE5T) der Laurèl GmbH wird heute am 15. August 2017 vom Handel ausgesetzt, berichtet die Anleihen Finder Redaktion.
Nach Angaben von Laurèl habe die Börse Frankfurt gestern beschlossen, den Handel in der Laurèl-Anleihe mit Wirkung zum Beginn des 15. August 2017 auszusetzen.
Hintergrund: Die Beschwerdefrist gegen den am 31. Juli 2017 vom Insolvenzgericht bestätigten Insolvenzplan ende mit Ablauf des 14. August 2017. Sollten innerhalb dieser Frist keine Beschwerden eingereicht werden, werde der Insolvenzplan mit Wirkung zum 15. August 2017, 0:00 Uhr, rechtskräftig.
Debt-Equity-Swap
Mit dem Eintritt der Rechtskraft würden die Anleihen auf Grund des in dem Insolvenzplan vorgesehenen sogenannten "Debt-Equity-Swaps" automatisch, d. h. ohne dass es einer weiteren Handlung der Anleihegläubiger bedürfe, auf das Bankhaus Gebrüder Martin als Abwicklungsstelle übertragen. Im Gegenzug würden die Anleihegläubiger Erwerbsrechte auf Aktien an der Munich Brand Hub AG, Aschheim erhalten, die sämtliche Anteile an der Laurèl GmbH halte und als Holding AG fungieren werde.
ANLEIHE CHECK: Die Laurèl-Anleihe (WKN A1RE5T) habe ein Gesamtvolumen von 20 Millionen Euro und werde jährlich mit 7,125 Prozent verzinst. Der Minibond laufe noch bis zum 16. November 2017.
Sperrung der Anleihe
Zur Sicherstellung des auch buchungstechnischen Nachvollzugs des Debt-Equity-Swaps seien daher eine vorsorgliche Aussetzung des Börsenhandels sowie ebenfalls auch eine Sperrung der Anleihe bei der Clearstream mit Wirkung zum Beginn des 15. August 2017 erforderlich geworden.
INFO: Da das zuständige Insolvenzgericht das Amtsgericht München sei und der 15. August 2017 in Bayern ein Feiertag sei, werde die Gesellschaft die Anleihegläubiger erst am 16. August 2017 darüber informieren können, ob der Insolvenzplan mangels Eingang von Beschwerden rechtskräftig geworden sei.
Den kompletten Beitrag finden Sie hier. (News vom 14.08.2017) (15.08.2017/alc/n/a)
Nach Angaben von Laurèl habe die Börse Frankfurt gestern beschlossen, den Handel in der Laurèl-Anleihe mit Wirkung zum Beginn des 15. August 2017 auszusetzen.
Hintergrund: Die Beschwerdefrist gegen den am 31. Juli 2017 vom Insolvenzgericht bestätigten Insolvenzplan ende mit Ablauf des 14. August 2017. Sollten innerhalb dieser Frist keine Beschwerden eingereicht werden, werde der Insolvenzplan mit Wirkung zum 15. August 2017, 0:00 Uhr, rechtskräftig.
Debt-Equity-Swap
ANLEIHE CHECK: Die Laurèl-Anleihe (WKN A1RE5T) habe ein Gesamtvolumen von 20 Millionen Euro und werde jährlich mit 7,125 Prozent verzinst. Der Minibond laufe noch bis zum 16. November 2017.
Sperrung der Anleihe
Zur Sicherstellung des auch buchungstechnischen Nachvollzugs des Debt-Equity-Swaps seien daher eine vorsorgliche Aussetzung des Börsenhandels sowie ebenfalls auch eine Sperrung der Anleihe bei der Clearstream mit Wirkung zum Beginn des 15. August 2017 erforderlich geworden.
INFO: Da das zuständige Insolvenzgericht das Amtsgericht München sei und der 15. August 2017 in Bayern ein Feiertag sei, werde die Gesellschaft die Anleihegläubiger erst am 16. August 2017 darüber informieren können, ob der Insolvenzplan mangels Eingang von Beschwerden rechtskräftig geworden sei.
Den kompletten Beitrag finden Sie hier. (News vom 14.08.2017) (15.08.2017/alc/n/a)


