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CENTROSOLAR: Anleihegläubiger stimmen Wandlung mit großer Mehrheit zu
21.05.13 14:32
anleihencheck.de
Westerburg (www.anleihencheck.de) - Die Anleihegläubiger der EUR 50.000.000-7% Anleihe 2011/2016 (ISIN DE000A1E85T1 / WKN A1E85T) der CENTROSOLAR Group AG (ISIN DE0005148506 / WKN 514850) haben auf der Gläubigerversammlung mit großer Mehrheit dem Konzept zur Bilanzsanierung zugestimmt.
Alle Anleihegläubiger sollen ihre Schuldverschreibungen zum Zwecke der Einbringung in die CENTROSOLAR Group AG auf ein Kreditinstitut als Abwicklungsstelle übertragen und im Gegenzug das Recht erhalten, aus einer Sachkapitalerhöhung ohne weitere Gegenleistung nach Kapitalherabsetzung zusammen 5.500.000 neu zu schaffende Aktien über die Abwicklungsstelle zu erwerben. Das bedeutet, dass sie bei Ausübung ihres anteiligen Erwerbsrechts je Schuldverschreibung im Nennwert von EUR 1.000,00 (zzgl. Aufgelaufener Zinsen) jeweils 110 neue Aktien der Gesellschaft bekommen.
Der Beschluss der Gläubigerversammlung ist für alle Anleihegläubiger bindend. Dem Umtausch stimmten 99,18% der teilnehmenden Stimmrechte zu. Für die Umsetzung der gefassten Beschlüsse ist u. a. noch die Zustimmung der Aktionäre auf der Hauptversammlung am 22.05.2013 erforderlich. Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Becker wurde zum gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger bestellt.
Die Anleihe bleibt bis wenige Tage vor dem Beginn der Erwerbsfrist zur Ausübung des Erwerbsrechts im Freiverkehr der Börse Stuttgart nach wie vor handelbar. (21.05.2013/alc/n/a)
Alle Anleihegläubiger sollen ihre Schuldverschreibungen zum Zwecke der Einbringung in die CENTROSOLAR Group AG auf ein Kreditinstitut als Abwicklungsstelle übertragen und im Gegenzug das Recht erhalten, aus einer Sachkapitalerhöhung ohne weitere Gegenleistung nach Kapitalherabsetzung zusammen 5.500.000 neu zu schaffende Aktien über die Abwicklungsstelle zu erwerben. Das bedeutet, dass sie bei Ausübung ihres anteiligen Erwerbsrechts je Schuldverschreibung im Nennwert von EUR 1.000,00 (zzgl. Aufgelaufener Zinsen) jeweils 110 neue Aktien der Gesellschaft bekommen.
Der Beschluss der Gläubigerversammlung ist für alle Anleihegläubiger bindend. Dem Umtausch stimmten 99,18% der teilnehmenden Stimmrechte zu. Für die Umsetzung der gefassten Beschlüsse ist u. a. noch die Zustimmung der Aktionäre auf der Hauptversammlung am 22.05.2013 erforderlich. Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Becker wurde zum gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger bestellt.
Die Anleihe bleibt bis wenige Tage vor dem Beginn der Erwerbsfrist zur Ausübung des Erwerbsrechts im Freiverkehr der Börse Stuttgart nach wie vor handelbar. (21.05.2013/alc/n/a)
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