Wirecard 2014 - 2025

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26.11.25 13:09 #186726 Oliver bellenhaus
Dr. Markus Braun's accuser, Oliver Bellenhaus, is suffering from memory lapses. How will the criminal trial against Dr. Markus Braun proceed?  
26.11.25 19:53 #186727 Der Schwager
Der Artikel ist ein Gastbeitrag von David Kershaw, Rechtsprofessor an der London School of Economics und Schwager des früheren Wirecard-Chefs Markus Braun. Kershaw beschreibt darin seine Sicht auf das Strafverfahren gegen Braun. Er betont eingangs, dass er als Angehöriger nicht neutral sei, hält aber fest, dass seine persönliche Nähe nicht automatisch bedeute, dass seine Kritik unbegründet wäre. Sein Ziel sei nicht, den gesamten Wirecard-Skandal neu zu erklären, sondern strukturelle Probleme im laufenden Prozess hervorzuheben. Kershaw argumentiert, drei grundlegende Prinzipien eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens würden im Fall Braun verletzt: die Wahrung der Unschuldsvermutung und der Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft, die Unabhängigkeit des Gerichts sowie die Transparenz und Überprüfbarkeit der Beweisaufnahme. Zentraler Punkt ist die inzwischen mehr als fünfjährige Untersuchungshaft Brauns. Kershaw bezeichnet sie als außergewöhnlich lang und verweist darauf, dass solche Haftdauern in Verfahren wegen Wirtschaftskriminalität in westlichen Staaten kaum vorkämen. Die Länge der Haft stehe aus seiner Sicht im Widerspruch zur Unschuldsvermutung, da sie faktisch einer Vorwegnahme der Strafe nahekomme. Zudem stellt er die Frage, wie realistisch ein Freispruch sei, wenn dasselbe Gericht über Jahre hinweg die Fortdauer der Haft immer wieder bestätigt habe. Darüber hinaus kritisiert Kershaw das deutsche System, in dem Richterinnen und Richter häufig zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht wechseln. Auch im Wirecard-Verfahren habe der Vorsitzende Richter zuvor in der Staatsanwaltschaft gearbeitet, was nach Kershaws Einschätzung die notwendige Distanz zwischen Anklage und Gericht beeinträchtigen könne. Er sieht darin ein strukturelles Risiko, insbesondere bei öffentlichkeitswirksamen Großverfahren, in denen der Druck auf alle Beteiligten besonders hoch sei. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die fehlende wortgetreue Dokumentation der Zeugenaussagen im Prozess. Angesichts der Dauer des Verfahrens und der Vielzahl an Aussagen sei es aus Kershaws Sicht problematisch, dass es keine vollständigen Protokolle gebe. Dies erschwere eine spätere Überprüfung durch höhere Instanzen und erhöhe den Ermessensspielraum des Gerichts bei der Beweiswürdigung. Besondere Bedeutung misst Kershaw dem Umgang mit dem Kronzeugen Oliver Bellenhaus bei. Dieser sei der einzige Zeuge, der behaupte, direkte Kenntnis von Brauns Beteiligung am mutmaßlichen Betrug zu haben. Die Verteidigung habe den Zeugen jedoch nicht unmittelbar befragen dürfen. Stattdessen musste sie Fragen schriftlich einreichen, die Bellenhaus erst viele Monate später in vorbereiteter Form beantwortet habe. Aus Kershaws Sicht widerspricht dieses Vorgehen internationalen Standards der Zeugenbefragung, die auf einer direkten Konfrontation basieren. Dennoch stütze sich das Gericht bei der Beurteilung der Haftfortdauer wesentlich auf Bellenhaus’ Aussagen. Zum Schluss betont Kershaw, dass der Fall über die Person Markus Braun hinausweise. Der Umgang mit Beschuldigten, die im öffentlichen Fokus stünden, sei ein wichtiger Maßstab für die Stärke rechtsstaatlicher Institutionen. Wenn grundlegende Verfahrensrechte in solchen Fällen geschwächt würden, könne dies Signalwirkung für andere Verfahren haben. Er plädiert daher dafür, die rechtsstaatlichen Standards zu stärken und konsequent zu wahren.

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26.11.25 21:09 #186728 Wirecard BR
Have BR journalists consulted Professor Alfred Dierlamm or Nico Werning? Professionally, they are required to write certain and verified things. Not personal interpretations.  
27.11.25 22:04 #186729 Wirecard Dott.Markus Braun
On January 20, 2020, Dr. Markus Braun spoke for 22 minutes and 43 seconds. He explained Wirecard's global business to us all. Five years later, it was discovered that Wirecard had only one major client in Asia: Calvin Ayre, who was indicted by federal prosecutors in Baltimore in February 2012
for illegal internet gambling and money laundering.  
27.11.25 22:32 #186730 Wirecard Markus Braun
That's what they write. Now it's up to Markus Braun to demolish the accusations. Otherwise, he won't decorate the Christmas tree at his house this year either.
 
27.11.25 22:41 #186731 Wirecard Markus Braun
Markus Braun
"I'm a pathological optimist." Good. The time has come to truly show who you are and what you're worth.
He said it on January 20, 2020.
The time has come to move from words to concrete actions.  
27.11.25 23:14 #186732 Leo
jigajig, 5.01.2020

https://postimg.cc/KKmYDgf5  

Angehängte Grafik:
ich_w__rde_ihm_glauben_braun_unschuldig.jpg (verkleinert auf 41%) vergrößern
ich_w__rde_ihm_glauben_braun_unschuldig.jpg
27.11.25 23:15 #186733 Neulich in Stadelheim
Dr. Ahnungslos erklärt Ahnungslosen, warum er dank völliger Ahnungslosigkeit der führende Experte für Wirecard ist**

Stadelheim, Sitzungssaal 101.
Ein Ort, an dem sich die deutsche Aufklärungstradition in ihrer reinsten Form zeigt:
Man nimmt das einzige Dokument, das Wirecard je ernsthaft zur Compliance geschrieben hat —
den TPA Reality Check, verfasst von der Wirecard-Compliance-Abteilung selbst —

…und benutzt GENAU DAS als Kronzeuge dafür,
dass Wirecard kein Geschäft hatte.

Ein Verfahren, das Kafka gefallen hätte.
Oder Loriot.
Oder beiden.

Die Bühne betritt: Dr. Michael „Ahnungslos“ Jaffé

Er trägt das TPA-Dossier vor sich her wie Moses die Gesetzestafeln,
nur dass bei Moses mehr Text draufstand.
Und mehr Offenbarungsgehalt.

Jaffé legt los — souverän, wie nur ein Mann sein kann,
der seit fünf Jahren unter Eid erklärt,
dass er eigentlich gar nichts dazu sagen kann.

„Wir haben nichts gefunden.“ – Das bayerische Eureka!

Seine Kernaussage bleibt immer dieselbe:

„Wir haben nichts gefunden, also gab es nichts.“

Ein Satz, der logisch etwa so klingt wie:

„Ich habe meine Brille nicht gesehen, also bin ich blind.“

Aber in Bayern ist das juristisch kartoffelfest.

Währenddessen stützt sich die Staatsanwaltschaft ausschließlich auf das TPA-Dokument,
jenes legendäre Papier, das die Wirecard-Compliance schon 2020 verfasst hat —

also jene Abteilung, die:

aus zwei Menschen bestand,

davon einer Werkstudent,

und laut Zeugenaussagen hauptsächlich zuständig war für:

Reisekostenabrechnungen,

Vertragsabheftung

sowie das Ausdrucken von Dingen,
damit andere sie unterschreiben können.

Und gerade diese Truppe – die Compliance-Abteilung,
die von Insidern als „das Schreibbüro“ bezeichnet wurde –
soll nun ausgerechnet das einzige Dokument produziert haben,
das den Milliardenkonzern entlarvt?

Wenn das stimmt,
war Wirecard das erste Unternehmen der Welt,
das an zu viel Compliance gestorben ist.

Wie überzeugt man ein Gericht, obwohl man selbst nicht überzeugt ist?

Dr. Ahnungslos meistert diese Disziplin wie kaum ein Zweiter.

Zuerst erklärt er, was er weiß.
Dann erklärt er, dass er das eigentlich nicht weiß.
Dann erklärt er, dass das Nichtwissen der Beweis sei,
dass niemand etwas wusste –
und damit eigentlich alle schuldig sind.

Es ist eine Art intellektuelle Escher-Zeichnung:
Eine Treppe, die nirgendwo hinführt,
aber trotzdem von allen ehrfürchtig bestiegen wird.

Die Staatsanwaltschaft: „Hurra! Jemand, der nichts weiß, bestätigt, was wir vermuten!“

Die Reaktion ist jedes Mal die gleiche:

Freudiges Nicken.
Notizen werden gemacht.
Das Publikum wirkt ergriffen,
als hätte gerade jemand die Relativitätstheorie erklärt —
nur ohne die Formel,
und ohne die Theorie,
und ohne die Relativität.

Dabei hat Jaffé nur gesagt:

„Das, was in den Bilanzen stand, existierte so nicht.“

Aber er hat nicht gesagt:

„Es existierte überhaupt nicht.“

Das wäre ja auch Wahnsinn.
Denn um zu sagen, dass etwas überhaupt nicht existierte,
müsste man ja prüfen, ob es anders existierte.

Und genau das wurde ausdrücklich nicht gemacht.
Im TPA Reality Check steht das sogar drin:
„Alternative Geschäftsszenarien waren nicht Gegenstand der Prüfung.“

Mit anderen Worten:

„Wir haben extra nicht nachgeschaut, ob es vielleicht doch existierte.“

Und das ist heute der Beweis, dass es nicht existierte.

Ein Meisterwerk juristischer Selbsthypnose.

Der Richter nickt. Die Presse schreibt. Die Hydra gähnt.

Und draußen vor dem Fenster sitzt der internationale Zahlungsverkehr,
schüttelt träge den Kopf
und fragt sich, wie ein Land,
das Solarparks in der Nordsee und Flughäfen ohne Flugzeuge bauen kann,
es schafft, ausgerechnet Wirecard als
weltweit erste Firma „komplett ohne Geschäft“ zu deklarieren.

Fazit:

In Stadelheim erklärte Dr. Ahnungslos einmal mehr:

dass er nichts weiß,

dass alle anderen noch weniger wissen,

und dass genau deshalb seine Ahnungslosigkeit
die überzeugendste aller möglichen Erkenntnisse sei.

Und das Beste:

Alle fanden es wieder ungemein überzeugend.

https://fontaane.wordpress.com/2025/11/27/n/  
28.11.25 00:00 #186734 Wirecard Calvin Ayre,
If Dr. Markus Braun really did send money to Antigua,
He made a huge mistake. Calvin Ayre has
half the population of Antigua under his control. He provides work and money to every Antiguan. He, with his economic power, is in charge and he decides everything. If I go into a bank and ask a Wirecard or Calvin Ayre bank clerk in Antigua whose money it is, what do you think he'd say?  
28.11.25 00:03 #186735 Calvin Ayre di Wirecard, 2
If Dr. Markus Braun really did send money to Antigua,
He made a huge mistake. Calvin Ayre has
half the population of Antigua under his control. He provides work and money to every Antiguan. He, with his economic power, is in charge and he decides everything. If I go into a bank and ask who the money belongs to? To a bank clerk in Antigua, from Wirecard or Calvin Ayre. What do you think he'd say?  
28.11.25 00:31 #186736 Bilanzwahrheit 101: ‚So nicht‘ = falsch. End.
„Das, was in den Bilanzen stand, existierte so nicht.“
-> stimmt. Das ist Fakt.
Aber er hat nicht gesagt:

„Es existierte überhaupt nicht.“
-> das was in den Büchern steht, muss so da sein, wie es in den Büchern steht.

Das wäre ja auch Wahnsinn.
"Denn um zu sagen, dass etwas überhaupt nicht existierte,
müsste man ja prüfen, ob es anders existierte.
Und genau das wurde ausdrücklich nicht gemacht.
Im TPA Reality Check steht das sogar drin:
„Alternative Geschäftsszenarien waren nicht Gegenstand der Prüfung.“

-> natürlich nicht! Doppelte Buchführung bedeutet nicht, dass es mehrere Möglichkeiten geben könnte. Es muss exakt so sein, wie es dargestellt wurde. Wenn es anders ist, ist das dargestellte nicht-existent.

Mit anderen Worten:
„Wir haben extra nicht nachgeschaut, ob es vielleicht doch existierte.“

-> das ist richtig so, alles andere wäre nicht ifrs-Standard

Und das ist heute der Beweis, dass es nicht existierte."

Der Insolvenzverwalter hat später monatelang weltweit gesucht, mit allen Befugnissen, mit Zugriff auf alle Konten, mit internationaler Rechtshilfe. Ergebnis (Zitat aus seinem Bericht 2021):
„Die angeblichen Treuhandguthaben haben in keiner Form je existiert.“  Das war dann die endgültige Bestätigung: Es war nicht nur „anders als bilanziert“ – es war komplett erfunden.



 
28.11.25 08:17 #186737 Brandenburger Tauben mit realitätsverlust?
.. kennst du die anklageschrift oder nicht??  
28.11.25 08:19 #186738 immer noch falsches Verständnis....
du scheinst immer noch zu glauben, zumindest ist das mein Eindruck, ich würde Markus braun verteidigen und das wäre meine Motivation.
die Ermittlungen der staatsanwaltschaft wurden von Anfang (und der Anfang war im Sommer 2019), dass die von den LV ausdrücklich in den Raum gestellte Verantwortung der wirtschaftsprüfer und Behörden minimiert werden konnte.

wir müssen unterscheiden, ob wir über die Realität bei wirecard sprechen?, über die Bilanz oder über den Prozess.

diese dauernde Vermischung ist taubenschach?.  
28.11.25 08:20 #186739 meimsteps
wo ist sie eigentlich hin??
immer, wenn es Enthüllungen in eine bestimmte Richtung gibt, taucht sie unter???
gefällt die neue Deutung des Falles durch den Bayerischen Rundfunk den rechten theoretikern von einer verschwörungstheorie etwa nicht?
 
28.11.25 08:30 #186740 2004
wirecard vermischt sauberes Geschäft mit schmutzigen Geschäft, bilanziert falsch und profitiert von betrug und graubereich.
das war die These schon 2003/2004.
Sie wurde nie untersucht und mit deiner buchstabentreue gegenüber der Bilanz übersiehst du die Realität des Geschäfts.
das geht nur zusammen.
das will aber auch braun nicht diskutiert sehen, das ist zumindest mein Eindruck und die Reaktion im Moment passt ins Bild.
andererseits:
ihr habt schon alle mitbekommen, dass die Anklage verkürzt wurde?
reden wir eigentlich wirklich von denselben Sachen??

warum soll die Bilanz gefälscht sein, nur weil das Geld nicht da ist?


 
28.11.25 09:48 #186741 "mit deiner buchstabentreue gegenüber der .
Wenn du von meiner Buchstabentreue gegenueber der Bilanz sprichst, glaube ich, muessen wir kurz klaeren, was ich damit eigentlich tue. Ich halte mich nicht aus Starrheit an Regeln fest und ich ignoriere auch nicht die operative Realitaet. Ich trenne nur zwei Ebenen, die man nicht vermischen darf, wenn man sauber analysieren will.

Die Bilanz ist kein moralisches Dokument und kein politisches Dokument. Sie bildet nicht ab, ob ein Geschaeft sauber, schmutzig, grau oder halbkriminell war. Die Bilanz bildet nur ab, ob Vermoegenswerte existieren oder nicht. Und dafuer gibt es feste Spielregeln, weil sonst niemand weltweit Zahlen vergleichen koennte.

Ich bin also nicht buchstabentreu, weil ich die Realitaet ausblende, sondern weil Bilanzierung nur funktioniert, wenn sie eindeutig ist.

Operative Realitaet kann schmutzig sein, kompliziert, halb legal, manipuliert, was auch immer. Das aendert nichts an der Tatsache, dass ein Vermoegenswert nur bilanziert werden darf, wenn es ihn gibt.
Deshalb trenne ich die Ebenen.
Du redest oft ueber die Realitaet des Geschaefts.
Ich rede hier gerade ueber die Realitaet der Bilanz.

Beide Ebenen sind wichtig, aber sie sind nicht identisch.
Und wenn man sie vermischt, kann man jede Art von Bilanz rechtfertigen, solange man ein passendes Narrativ findet.

Ich bleibe also nicht am Buchstaben haengen.
Ich halte nur die Linie zwischen operativer Welt und Bilanzwelt getrennt, damit die Diskussion nicht ins Beliebige rutscht.  
28.11.25 22:11 #186742 Die Bilanz war jahrelang testiert
EY hat geprüft, EY war zufrieden, seit 2014 war es ein Prüfungsschwerpunkt. EY hat testiert.
Jetzt kommst Du :)

Es gibt ein dickes Buch "The auditfailures of wirecard"

Die Bilanz hat Wirecard zusammen mit EY jedes Jahr durchgebracht.

Eine ausfphrliche Analyse kam zu dem Ergebnis, dass keine eindeutigen Indikatoren für Bilanzfehler erkennbar waren.

Was genau stimmt denn nicht an der Bilanz?  
28.11.25 22:46 #186743 Bilanzthema irgendwann mal abhaken?
Du beschreibst, dass EY geprueft und testiert hat und dass damals keine eindeutigen Indikatoren fuer Bilanzfehler gesehen wurden. Genau das bestreitet niemand. Der springende Punkt liegt aber nicht im damaligen Eindruck von EY, sondern in dem, was wir heute sicher wissen.

Was genau stimmt nicht an der Bilanz? Aus bilanztechnischer Sicht laesst sich das sehr einfach beantworten:

* Die in der Bilanz ausgewiesenen Treuhandguthaben in Hoehe von rund 1,9 Milliarden Euro konnten von keiner Bank bestaetigt werden.
* Die vorgelegten Bestaetigungen zu diesen Guthaben waren gefaelscht.
* Das angebliche Guthaben ist nirgends auffindbar, weder in Singapur noch sonst irgendwo.
* EY hat 2019 genau wegen der fehlenden Existenznachweise das Testat verweigert.
* Das Landgericht Muenchen hat die Abschluesse 2017 und 2018 wegen fehlender Existenz wesentlicher Vermoegenswerte fuer nichtig erklaert.

Damit ist die Frage, was an der Bilanz nicht stimmt, technisch beantwortet:
Ein Vermoegenswert, der bilanziert wurde, aber objektiv nicht existiert, ist falsch bilanziert. Daran aendert auch die Tatsache nichts, dass EY die Vorjahre zunaechst testiert hat. Ein Testat ist immer nur so gut wie die Unterlagen, auf die es sich stuetzt. Wenn sich spaeter herausstellt, dass diese Grundlage nicht real war, kippt der Ausweis rueckwirkend.

Dass damalige Analysen zu dem Ergebnis kamen, es gebe keine klaren Indikatoren fuer Bilanzfehler, erklaert, warum der Skandal so lange unentdeckt blieb. Es aendert aber nichts an der materiellen Frage, ob die ausgewiesenen Vermoegenswerte existiert haben. Und genau an dieser Stelle ist die Antwort eindeutig: Sie waren nicht da.
 
28.11.25 22:55 #186744 Charlotte,
kann es deiner Meinung nach ein reales schmutziges oder graues Geschäft geben
und gleichzeitig eine falsche Bilanz, weil die ausgewiesenen Vermögenswerte nicht existierten?  
28.11.25 23:45 #186745 Bilanz war nicht Thema: Unfaire Diskussion
Einleitende Zusammenfassung des Verlaufs
Ich habe ursprünglich eine Glosse über den Auftritt des Insolvenzverwalters Jaffé geschrieben – eine satirische Kritik an seiner Rolle im Strafprozess, an den methodischen Lücken seiner Ermittlungen und daran, wie daraus im Verfahren Gewissheiten gemacht werden, die seine tatsächliche Aussagebasis gar nicht hergibt.
Die Glosse richtete sich also nicht gegen die Bilanz an sich,
sondern gegen die Verwendung der Jaffé-Aussagen:
Wie ein Insolvenzverwalter, der selbst dutzendfach erklärt, dass er zur operativen Realität nichts sagen kann, plötzlich zum Kronzeugen für die „Totalfiktion“ des Geschäfts wird.
In der anschließenden Diskussion wurde das Thema jedoch komplett entführt:
Statt über die Rolle Jaffés, seine Erkenntnisgrenzen und die methodische Engführung des TPA-Reality-Checks zu sprechen, wurde das Gespräch auf die Bilanzebene umgelenkt – also auf IFRS-Definitionen von Vermögenswerten, Testate, Existenznachweise und die Nichtigkeit von Abschlüssen.
Damit war die ursprüngliche Fragestellung plötzlich verschwunden.
Ich habe Jaffés Auftritt thematisiert.
Der andere hat die Bilanz thematisiert.
Zwei völlig verschiedene Ebenen – und genau deshalb ist die Diskussion aus dem Ruder gelaufen.


-----


Du verwechselst zwei Ebenen, und das ist genau der Punkt meiner Glosse:
1. Die Bilanzebene (IFRS)
Da stimmt es:
Ein Vermögenswert ist bilanziell „nicht existent“, wenn der konkret ausgewiesene Posten nicht existiert.
Das ist eine formale Definition, keine Aussage über die operative Realität.
2. Die operative Ebene
Und genau diese hat Jaffé nie geprüft.
Er sagt es selbst dutzendfach:
„Ich kann es nicht beurteilen.“
„Ich habe keine operative Kenntnis.“
„Das war nicht Gegenstand meiner Prüfung.“
„Wir haben alternative Szenarien nicht untersucht.“
Mein Text dreht sich um Ebene 2, nicht um Ebene 1.
Wenn das bilanzierte Modell nicht existierte, dann ist die Bilanz falsch – da sind wir uns einig.
Aber daraus folgt nicht, dass das operative Geschäft nicht existierte.
Das wäre nur dann korrekt, wenn:
operative Abläufe,
externe Partner,
alternative Abwicklungen,
ausgelagerte Systeme,
Resellerstrukturen,
Merchant-of-Record-Ketten
geprüft worden wären.
Genau das aber sagt Jaffé selbst, wurde nicht geprüft.
Und genau das kritisiere ich in der Glosse:
Dass man den Insolvenzverwalter als „Kronzeugen der Nichtexistenz“ präsentiert,
obwohl sein eigenes methodisches Set nur zeigt:
-Das bilanzierte TPA-Modell existierte nicht.
Aber:

-Nichts von dem, was er sagt, belegt, dass es gar kein Geschäft gab.
Das Weglassen dieser Differenz ist das Problem – nicht IFRS.33466317  
28.11.25 23:49 #186746 Metadiskussion
Bevor wir weiterreden, musst du dir bitte eines bewusst machen:
Du hast jetzt seitenlang deine Bilanzbuchhaltungsnummer durchgezogen – ein Thema, über das es drei oder vier hervorragende Bücher gibt, die wir beide kennen – aber du bist in keinem einzigen Punkt auf das eingegangen, was ich tatsächlich thematisiert habe.


Ich rede über:
die Rolle des Insolvenzverwalters,
seine methodischen Grenzen,
die Vernehmung,
die epistemischen Probleme,
das „Nichtfinden = Nichtexistenz“-Narrativ.


Du antwortest mit:
IFRS-Lehrbuchabschnitten,
Bilanzontologie,
Formaldefinitionen,
Nebelkerzen aus der Rechnungslegung.


Das ist klassisches Shifting the Goalpost:
Wenn ich eine Frage beantworte, wird das nie anerkannt, stattdessen wird einfach das Spielfeld gewechselt, bis du wieder auf vertrautem Terrain bist.

Das funktioniert rhetorisch wie „Brandenburger Taubenschach“:
Der Gegner spielt nicht mit – er kackt auf das Brett, schmeißt die Figuren um und tut so, als hätte er gewonnen.

Wenn du also irgendwann mal fertig bist mit deiner IFRS-Exegese, wäre es fair, zumindest kurz auf das einzugehen, was ich tatsächlich geschrieben habe.
Nicht zustimmen – einfach diskutieren.
Sonst reden wir nicht miteinander, sondern aneinander vorbei.  
28.11.25 23:54 #186747 Bilanz ist falsch, aber nicht gefälscht
...und wenn die Bilanz falsch ist, aber nicht gefälscht, ist die Anklage falsch und es ist ein Freispruch. Ob die Bilanz nach IFRS falsch war oder nicht - geh gerne in eine Wirtschaftsuni, aber das ist nicht das entscheidende Thema und trotzdem fängst Du immer wieder damit an.

"Ich bin bis zuletzt davon ausgegangen, dass die Bilanzen von Wirecard
richtig sind und dass alle Treuhandkonten vollständig existieren." (Markus Braun)

---

Ob die Bilanz falsch war oder nicht, spielt heute überhaupt keine Rolle mehr.
Wirecard ist insolvent – die Frage ist erledigt.

Du diskutierst hier ein Detail, das für das Verfahren, die Analyse der Vorgänge und die Bewertung der Zeugenaussagen schlicht nicht relevant ist.

Die Bilanz ist kein lebendes Dokument mehr, sie hat keine normative Wirkung mehr, niemand entscheidet heute noch etwas anhand dieser Zahlen.


Entscheidend – und einzig noch relevant – ist:
Was Jaffé tatsächlich wusste
Was er nicht wusste
Was er geprüft hat
Was er ausdrücklich nicht geprüft hat
Wie aus seinem Nichtwissen Beweise gemacht werden
Alles andere ist ein akademisches Ausweichmanöver.

Wenn du weiter ausschließlich über IFRS sprechen willst, nur zu.
Aber dann reden wir nicht über Wirecard,
sondern über langweilige Bilanzikonen, während das eigentliche Thema längst woanders liegt.
Die Bilanz ist tot.
Das Verfahren läuft.
Und der Kern des Problems liegt nicht im Soll/Haben,
sondern im epistemischen Blindflug, den man gerade als Aufklärung verkauft.  
28.11.25 23:58 #186748 Das passiert in Stadelheim wirklich
(Grundlage des Artikels sind Mitschriften direkt aus dem Gericht, die ich mir besorgt habe)

https://fontaane.wordpress.com/2025/11/28/...s-debakel-in-stadelheim/

Der BR-Artikel gibt an entscheidenden Stellen nicht die prozessuale Realität des tatsächlich gesprochenen Wortes wieder.
Er lässt zentrale Einschränkungen, Unsicherheiten und Nicht-Wissen-Aussagen des Zeugen aus und ersetzt sie durch scheinbare Gewissheiten.
Damit entsteht ein manipulativer Eindruck, der mit der tatsächlichen Vernehmung nur eingeschränkt übereinstimmt.

Eine Beschwerde läuft

---


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich gemäß Art. 10 Abs. 2 BayRG und § 31 MStV eine förmliche Programmbeschwerde gegen drei BR24-Artikel zur Berichterstattung über den Wirecard-Strafprozess. Die Artikel lauten:

„Geld verbrannt, Geschäft erfunden? Insolvenzverwalter sagt aus“
(BR24, 09.07.2025)

„Wirecard-Prozess: Geld verbrannt, Geschäft erfunden – Jaffé widerspricht Verteidigung“
(BR24, 10.07.2025)

„Wirecard-Prozess auf der Zielgeraden“
(BR24, 04.09.2025)

Die Berichterstattung weist Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht, die gebotene Ausgewogenheit, die Unschuldsvermutung, und die Anforderungen an die staatsferne und unabhängige Justizberichterstattung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf.



1. Gegenstand der Beschwerde

In den oben genannten Artikeln wird ein systematisches journalistisches Ungleichgewicht zugunsten einer einzigen Prozesspartei hergestellt – des Insolvenzverwalters Dr. Michael Jaffé – während die Position der Verteidigung inhaltlich nicht dargestellt, sprachlich abgewertet und faktisch entwertet wird.

Dies führt zu:

struktureller Einseitigkeit, verzerrender Darstellung der Beweislage, unzulässiger Nähe zu einer Prozesspartei, impliziter Vorverurteilung, fehlender Trennung von Bericht und Deutung.


Alle drei Artikel sind nicht vereinbar mit:

Art. 4 Abs. 2 BayRG (Unabhängigkeit, Ausgewogenheit, Objektivität), § 6 MStV (Sorgfaltspflicht, Quellenkritik), § 11 MStV (öffentlich-rechtlicher Auftrag), § 4 MStV (Verbot der Vorverurteilung), der Rechtsprechung des BVerfG zur Unschuldsvermutung und Staatsferne



2. Juristisch relevante Kritikpunkte

(1) Unausgewogene Darstellung der zentralen Streitfrage

BR24 benennt selbst, zutreffend, die Kernfrage des gesamten Strafverfahrens: „Die Frage, ob dieses sogenannte TPA-Business überhaupt existiert hat …“

Diese Frage wird jedoch: nicht neutral, nicht ergebnisoffen, nicht unter Darstellung der verschiedenen Positionen behandelt.

Stattdessen übernehmen alle drei Artikel einseitig die Interpretation des Insolvenzverwalters, ohne jede Gegenprüfung, ohne Kontext, ohne Darstellung der Beweisanträge der Verteidigung, ohne Erwähnung widersprechender Zeugenaussagen.
Dies stellt eine Vorweginterpretation der Beweisaufnahme dar, die journalistisch unzulässig ist.


(2) Systematische Dominanz der Insolvenzverwalter-Narrative

In allen drei Artikeln wird Dr. Jaffé: ausführlich zitiert, ohne Kontext als „maßgebliche Autorität“ eingesetzt, ohne Offenlegung seiner eigenen wirtschaftlichen Interessen dargestellt, als faktischer Beweisführer inszeniert.

Beispiele:

„Wir haben keine Grundlagen gefunden, die ansatzweise ein solches Geschäft dokumentieren.“
„Ein Geschäft in Milliardenhöhe – ‚die werden nicht lautlos bewegt‘.“
„Das Unternehmen hat Geld verbrannt, 1,1 Milliarden Euro.“

Keine dieser Aussagen wird: hinterfragt, kontextualisiert, mit Gegenargumenten versehen.
Es fehlt vollständig an Quellenkritik. Dies verstößt gegen § 6 MStV (journalistische Sorgfaltspflichten).



(3) Abwertung und inhaltliche Ausblendung der Verteidigung

Die Verteidigung wird sprachlich entwertet:
„Braun vertritt die These, …“
„Braun behauptet weiterhin …“

Keiner der Artikel stellt die substantiellen Argumente der Verteidigung dar (z. B. Dubai-Datenbank, Zahlungsströme, Zeuge Jackson, Zeuge Freis, alternative Tatbilder). Dies verletzt das Gebot der Ausgewogenheit und die Unschuldsvermutung (Art. 4 MStV).



(4) Suggestive und wertende Sprache

Die Artikel enthalten wertende Begriffe, die direkt aus der Perspektive des Insolvenzverwalters oder der Staatsanwaltschaft stammen:

„skurril“, „Geschichten“, „frei erfunden“, „eindeutig“, „Höhepunkt der Beweisaufnahme“


Diese Sprache ist nicht neutral, sondern interpretierend.
Dies verstößt gegen die Trennung von Bericht und Kommentar.



(5) Unzulässige Verknüpfung von Jaffés Aussage mit angeblicher Gerichtsbewertung

Im Artikel vom 09.07.2025 wird – im Anschluss an die Wiedergabe der Darstellung des Insolvenzverwalters – ein Gerichtssprecher zitiert:

„Das ist jetzt quasi die Zusammenfassung der Beweisaufnahme.“

Durch die Kontextsetzung entsteht beim Publikum der falsche Eindruck, es handele sich bei Jaffés Sichtweise bereits um die gerichtlich bestätigte Wahrheit. Dies ist unzulässig.

Ein Gerichtssprecher gibt keinerlei inhaltliche Wertung von Zeugenaussagen ab (BVerfG, NJW 2003, 307). Der BR verstößt hier gegen die pflichtige Staatsferne in der Justizberichterstattung.



(6) Der Artikel vom 04.09.2025 verstärkt die Einseitigkeit unzulässig

Dieser Bericht fasst nicht zusammen, sondern: verengt die Prozessrealität auf eine einzige Zeugenaussage, erklärt die Jaffé-Vernehmung zum „Höhepunkt der Beweisaufnahme“, vermittelt den Eindruck eines bereits feststehenden Urteils.

Dies überschreitet eindeutig die Grenzen zulässiger Prozessberichterstattung, wie sie der BGH (BGH NJW 2000, 1258) und das BVerfG (BVerfGE 35, 202) definiert haben.



3. Bewertung nach Medienrecht

Die Berichterstattung verstößt gegen:


Art. 4 Abs. 2 BayRG – Ausgewogenheit und Unabhängigkeit,


Der BR darf sich nicht mit einer Prozesspartei identifizieren. Dies ist hier mehrfach geschehen.



§ 6 Abs. 1 MStV – Sorgfaltspflicht

Quellen müssen geprüft, eingeordnet, hinterfragt werden. Dies geschah nicht.



§ 4 Abs. 1 MStV – Schutz der Unschuldsvermutung

Die Verteidigung wird faktisch entwertet, ohne ihre Argumente darzustellen.



§ 11 MStV – Auftrag zur umfassenden, objektiven Information

Die Artikel erfüllen diesen Auftrag nicht.

Rechtsprechung BVerfG – staatliche Neutralität bei laufenden Strafverfahren

Einseitige Berichterstattung über laufende Prozesse ist unzulässig,
wenn sie faktisch den Ausgang präjudiziert.



4. Antrag

Ich beantrage daher:

- die medienrechtliche Prüfung der oben genannten Artikel,

- die Feststellung, dass die Berichte gegen die Grundsätze der Ausgewogenheit, der Sorgfalt und der Unschuldsvermutung verstoßen,

- eine Empfehlung an BR24, die Justizberichterstattung künftig ausgewogener zu gestalten,

- eine Stellungnahme der Chefredaktion zu den geschilderten Problemen,

- die Veröffentlichung einer Korrektur oder zumindest eines Transparenzhinweises, sofern der Rundfunkrat die Beschwerde für berechtigt hält.



5. Schlussbemerkung

Diese Beschwerde richtet sich nicht gegen einzelne Journalistinnen oder Journalisten, sondern gegen eine strukturelle Schieflage der BR24-Berichterstattung zu einem der bedeutendsten Strafverfahren der Bundesrepublik.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat eine besondere Pflicht, nicht Partei zu ergreifen, keine Vorverurteilungen zu fördern und gerichtliche Wahrheit nicht vorwegzunehmen.

Ich bitte den Rundfunkrat, diese Pflicht durch eine unabhängige Prüfung sicherzustellen.

Mit freundlichen Grüßen
 
29.11.25 09:49 #186749 Kurze Zwischenmeldung
Ich habe deine Beschwerde gelesen und verstehe jetzt besser, worauf du hinauswillst: Du kritisierst nicht die Bilanz, sondern die Art, wie Jaffes Aussage medial verwertet wird. Das ist eine wichtige Differenz, und ich nehme sie ernst.

Lass mich morgen mit klarem Kopf darauf eingehen, ich will nicht wieder an deinem Thema vorbeireden.  
29.11.25 10:14 #186750 Wirecard
You Germans must understand that Singapore has every interest in remaining a clean state. So that it can prosper, as it does now. From Singapore we will learn the truth.  
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