Eine Regelung zur Enteignung von privatem Eigentum ist im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 3 geregelt: "Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen."
Zum Beispiel wurde für den Bau von Autobahnen in der Vergangenheit schon Grundstücke enteignet, die den Bau behinderten. Enteignen heißt aber nicht "wegnehmen" sondern "abkaufen". Und genau daran wird eine Enteignung letzendlich auch scheitern. Es gibt einfach kein Geld für die entsprechenden Entschädigungszahlungen. Das wurde bei uns in Berlin schon 2021 per Volksentscheid entschieden. Das dafür nötige Gesetz wurde dann aber nie verabschiedet, weil es kein Geld für eine Enteignung gäbe und weil dadurch auch kein neuer Wohnraum geschaffen würde. Laßt euch nicht verunsichern, das ist alles Berliner Wahlkampfgeplänkel. (In Berlin haben wir dieses Jahr im September Abgeordnetenhauswahlen). https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2025/12/...rgesellschaftung.html
Gruß aus Berlin ^_^ |