| Bürgschaft für ESM-Anleihen steht doch sowieso nirgends im Bundeshaushalt, oder irre ich? Wenn dem so ist, kann man das Spielchen ja noch ein paar mal betreiben, ohne den Haushalt aufzublähen. Ich würde mir allerdings Sorgen machen, ob sich bald noch jemand findet, der bereit ist, Anleihen des ESM zu zeichnen, wenn man bedenkt, dass die Laufzeit beliebig verlängert und der Zins gegen Null reduziert werden kann. Oder gilt die Bürgschaft etwa zu den Bedingungen bei Ausgabe der Anleihen, so dass Zinsreduktionen und Laufzeitstreckungen unmittelbar von den Bürgen ausgeglichen werden müssen? Wenn dem so wäre, hätten wir ja doch einen Posten, den man schon heute sicher beziffern kann. Kennt jemand die Details der Bürgschaften? ----------- Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil! |