Vieles spricht dafür, so z.B. das Küchenmesser, das der Täter bei sich gehabt hat. Es liegt also eine Planung und ein Vorsatz vor. Auch das Kriterium der "niedrigen Beweggründe" dürfte gegeben sein: Rache dafür, dass das Mädchen keine Beziehung zu ihm wollte.
Ich habe aber jedes Vertrauen in unsere Justiz verloren und befürchte, dass es auf Tötung im Affekt hinauslaufen wird. Ferner wird man mildernde Umstände konstruieren, z.B. weil der Täter "traumatisiert" ist usw.
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https://de.wikipedia.org/wiki/Mord_(Deutschland)#Mordmerkmale
In seiner heutigen, seit dem 1. Januar 1975 geltenden Fassung lautet der Mordparagraf des deutschen Strafgesetzbuches:
§ 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Eine Bestrafung wegen Mordes ist nach der inzwischen allgemein anerkannten tatstrafrechtlichen Auslegung demnach von zwei Voraussetzungen abhängig:
Der Täter muss vorsätzlich einen anderen Menschen getötet[17] und dabei eines der in Absatz 2 aufgezählten sogenannten Mordmerkmale verwirklicht haben.[18]
Dies hat nach dem Wortlaut des Gesetzes dann zwingend eine lebenslange Freiheitsstrafe zur Folge. |