Ja ....was wohl !
-------------------Vollstreckung der Erstattungsansprüche aussetzen lassen.------------------- ----Sollte diese nicht gefunden werden, droht den Bürgen Folgendes: Beantragt der Geflüchtete Sozialleistungen muss der Flüchtlingsbürge für einen Zeitraum von fünf Jahren sämtliche öffentliche Mittel erstatten, die für den Lebensunterhalt, einschließlich der Versorgung mit Wohnraum, Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit angefallen sind.---
http://regionalsalzgitter.de/...or-dem-ruin-linke-bittet-um-aufschub/
Tja Gutmenschen.......jetzt geht es an Euer Geld und das ist gut so. Mit der Spraydose den Helden spielen oder beim G20 die Sau rauslassen ist eine Sache. Das jetzt der Gerichtsvollzieher bei Euch die Sau raus lässt finde ich einfach nur zu köstlich Denn bedenkt ! Für jeden Schaden den Ihr in der Masse anrichtet muss immer der Staat einspringen weil der einzelne nicht greifbar ist.Eure Leute im Bundestag sind dafür das beste Beispiel! Aber jetzt habt Ihr einen gültige unanfechtbar; hieb- und stichfesten Vertrag gemacht, abgeschlossen.....unterzeichnet.
Ihr bürgt !
--------------------------------------------------und jetzt Zahlt !!!!
|