"Einstufung der Partei für Begutachtung der Stiftung wichtig
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte die Bundespartei im vergangenen Jahr nach einer jahrelangen Untersuchung als gesichert rechtsextremistisch benannt. Nach einer Klage der AfD entschied das Kölner Verwaltungsgericht nun im Eilverfahren und damit vorläufig, dass diese Einstufung zunächst nicht bestehen bleiben darf. Die Belege des Verfassungsschutzes würden nicht ausreichen. Dagegen kann jetzt wiederum der Verfassungsschutz klagen. Zudem steht das Urteil in der Hauptsache noch aus. Solange wird die AfD als rechtsextremer Verdachtsfall geführt.In mehreren Bundesländern steht dagegen bereits fest, dass die jeweiligen Landesverbände vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft werden. Das ist in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg der Fall. In Niedersachsen wurde jetzt erstmals auch ein AfD-Landesverband in Westdeutschland als rechtsextremistisch eingestuft - wogegen die Partei bereits Klage eingereicht hat.Für die Frage, wie verfassungsfreundlich oder eben -feindlich die DES ist, können solche Einstufungen wichtig sein. Drei der langjährigen Vorstandsmitglieder der Stiftung kommen aus Landesverbänden, die als gesichert rechtsextremistisch eingestuft sind, nämlich aus Sachsen und Brandenburg." https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/...nanzierung-100.html
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