"Die essentiellen Grundrechte sind laut Eigenauskunft nicht verhandelbar", sagst du, und ich möchte fragen dürfen, wer "essentiell" festlegt, welche Bedeutung im staatsrechtlichen Sinn "Eigenauskunft" hat und wer...'
Der parlamentarische Rat hat 1949 auf Geheiss der Westallierten die essentiellen Grundrechte (die Menschenwürde sowie die Staatsstrukturprinzipien Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Sozialstaatlichkeit und Bundesstaatlichkeit) definiert und für sakrosant erklärt. Sie sind unmittelbar geltendes Recht, primär als Abwehrrecht gegen einen übergriffigen Staat, sekundär aber auch über die Drittwirkung im Privatrecht jederzeit einklagbar.
Die essentiellen Grundrechte sind auch ihrerseits mit einem Abwehrrecht gegen den Versuch sie aufzuheben oder zu verändern ausgestattet (Ewigkeitsklausel) und legitimieren ihren Träger zum Einsatz gebotener Gewalt in ihrer Verteidigung (Notstandsgesetzgebung). Das bedeutet, dass anders als 33 ein legaler Weg der Machtergreifung durch autoritäre Gruppen ausgeschlossen bleibt. Eine Nuss, die Faschisten in Deutschland noch zu knacken haben, egal welche Mehrheiten sie noch aufbieten werden. ----------- it's the culture, stupid |