Ist Deutschland noch ein Rechtsstaat?

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neuester Beitrag:  02.10.15 20:47
eröffnet am: 01.10.15 20:32 von: satyr Anzahl Beiträge: 34
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02.10.15 10:32 #26 Deutschland ist ein Rechtsstaat,
Recht im Sinne von Gerechtigkeit erhält oftmals aber nur derjenige, der über die erforderlichen Mittel (Geld) verfügt und das Risiko nicht scheut, sein Recht auch einzufordern.  
02.10.15 10:59 #27 du kannst Prozesskostenhilfe beantragen, wenn .
keine Kohle hast...  
02.10.15 11:15 #28 Dann musst Du aber sowas von arm sein ..
Doch wie sieht es mit Menschen aus, die beispielsweise (nur) durchschnittlich verdienen, wie mit Start-Up-Unternehmen, die ihre Geschäftsidee vielleicht exzellent umgesetzt haben, nun aber von einem größeren Konkurrenten drangsaliert werden? Dieses hat eben keinen so langen Atem, wie der möglicherweise liquidere Konkurrent. Hier "beißt" sich das Recht dann salopp ausgedrückt, oftmals gewaltig in den eigenen Schwanz, zumindest im Sinne von dem, was man mit gesundem Menschenverstand als Gerechtigkeit bezeichnen würde.

Dann erinnern wir uns wieder an Franz Kafka und an sein berühmtes Zitat: "Du hast keine Chance, aber nutze sie!"  
02.10.15 11:20 #29 es geht darum, dass der Mangel an Mitteln kein
Grund sein darf, nicht zu seinem recht zu kommen; eigentlich ganz einfach  
02.10.15 11:27 #30 Das beschleunigte Verfahren ist übrigens in
§§ 417 ff. StPO geregelt. Es geht halt nur, wenn die Sache aufgrund des einfachen Sachverhalts oder der klaren Beweislage zur sofortigen Verhandlung geeignet ist. In so einem Verfahren darf eine Freiheitsstrafe bis zu max. einem Jahr verhängt werden.

 
02.10.15 11:47 #31 So stellt sich das in der Wirklichkeit dar:
Wird die Prozesskostenhilfe bewilligt und verliert der Antragsteller den Prozess, werden die Gerichtskosten, die Kosten einer eventuellen Beweisaufnahme (z. B. Auslagen für Zeugen oder Sachverständige) sowie die Anwaltsgebühren des eigenen beigeordneten Rechtsanwaltes von der Staatskasse übernommen, nicht aber die Kosten des gegnerischen Anwalts, § 123 ZPO.

Diese muss der Antragsteller im gleichen Umfang erstatten, wie dies auch bei nicht bedürftigen Personen der Fall ist. Die Prozesskostenhilfe deckt nur die Gerichtskosten und die Gebühren des eigenen Anwalts, welche ab einem Streitwert von mehr als 4.000 Euro nach abgesenkten Sätzen (§ 49 RVG) berechnet werden. Gewinnt der Antragsteller den Prozess, muss - ausser bei arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz - der Gegner sämtliche Anwalts- und Prozesskosten tragen.  
02.10.15 14:03 #32 Hallo kiiwii

kiiwii : es geht darum, dass der Mangel an Mitteln kein

11:20
#29
Grund sein darf, nicht zu seinem recht zu kommen; eigentlich ganz einfach


Ganz einfach kiiwii: Papier ist geduldig un nimmt alles an!
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"Wir leben Zürich und Bangkok"
02.10.15 20:37 #33 Weiss denn einer wie das ist , mit solchen
"Standgerichtsverfahren"?

Wenn ich das richtig verstanden habe, gab es an dem gleichen Tag die Verhaftung und ein rechtskräftiges Urteil.
Kann mir schlecht vorstellen, wie das so praktisch gehen kann, hat man denn dem Angeklagten keinen Verteidiger zur Seite gestellt?

Es gibt mit Sicherheit viele andere, auch durchaus kleinere Sachen, wo solche Verfahren viel ehr angebracht wären. Aber da passiert oft solange nichts, bis diese, weitere Straftaten auch noch machen!  
02.10.15 20:47 #34 Erinnert etwas an ganz dunkle Zeiten
Standgerichtsverfahren.  
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