Ist die bloße Ankündigung ein Flüchtlingsheim anzuzünden strafbar?
§126 StGB gibt die Antwort...nachlesen und damit ist alles beantwortet.
Auch als Nichtjurist sollte das eindeutig sein.
Aber die Frage war ja nicht ernst gemeint,sondern diente ja ausschliesslich dazu aufzuzeigen, dass es angeblich eine willkürliche Auslegung gibt,die jetzt dazu benutzt wird,dass Personen mundtot gemacht werden sollen.
Da wird wieder in die beliebte Opferrolle geschlüpft und der potenzielle Täter als vermeintliches Opfer dargestellt.
"Ich brenne Morgen dein Haus ab", ist also nur so ein Spruch,...aha...na dann braucht der "Rechtsstaat" solche Äusserungen ja zukünftig nie ernst nehmen, EGAL welche Hütte es betrifft.
Dann schauen wir uns die facebook Einträge mal an,wenn es einen von denen betrifft,dann wird nach der Justiz gebrüllt und nach Bürgerwehren geschrien.
Typisches Pippi Langstrumpf Syndrom...man macht sich die Welt,wie sie einem gerade gefällt.
----------- "In schlechten Zeiten müsst ihr Schalker sein. In guten haben wir genug davon" ©Charly Neumann |