Nachdem ich ein wenig Gesetze gewälzt hab, ist mir zum Thema "Piraterie" folgendes ins Auge gefallen:
Artikel 101 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982 definiert: "Seeräuberei ist jede der folgenden Handlungen: a) jede rechtswidrige Gewalttat oder Freiheitsberaubung oder jede Plünderung, welche die Besatzung oder die Fahrgäste eines privaten Schiffes oder Luftfahrzeugs zu privaten Zwecken begehen und die gerichtet ist i) auf Hoher See gegen ein anderes Schiff oder Luftfahrzeug oder gegen Personen oder Vermögenswerte an Bord dieses Schiffes oder Luftfahrzeugs; ii) an einem Ort, der keiner staatlichen Hoheitsgewalt untersteht, gegen ein Schiff, ein Luftfahrzeug, Personen oder Vermögenswerte;
b) jede freiwillige Beteiligung am Einsatz eines Schiffes oder Luftfahrzeugs in Kenntnis von Tatsachen, aus denen sich ergibt, daß es ein Seeräuberschiff oder -luftfahrzeug ist; c) jede Anstiftung zu einer unter Buchstabe a oder b bezeichneten Handlung oder jede absichtliche Erleichterung einer solchen Handlung."
Da die israelische Marine kein privater Akteur ist, unterfällt sie rechtlich nicht dieser Definition und hat demnach keine Piraterie begangen. Bevor sich jetzt aber die Pro-Enterkommando-Fraktion freut: Damit handelt es sich - da die Schiffe der Hoheitsgewalt anderer Staaten unterfallen und in internationalen Gewässern angegriffen wurden - um einen kriegerischen Akt. Theoretisch könnte die Türkei - unter deren Fahne die Schiffe gefahern sind - sich jetzt legitim auf ihr Recht auf Selbstverteidigung berufen und sogar nach Art. 51 der UN-Charta militärisch antworten (nein, ich denke und hoffe nicht, dass das passieren wird). ----------- Wer nichts weiß, muss alles glauben. |