hmm... bist Du Dir da ganz sicher? Das wäre natürlich ok.
Ich hatte die letzte KE der DB nicht mitgemacht und meine Bezugsrechte damals auch verkauft. Ich meine mich zu erinnern, dass mir da die Kapitalertragssteuer abgezogen wurde obwohl es sich um Papiere aus einem Bestand vor 2008 gehandelt hat. Sollte man nun einen Mischbestand aus alten und neuen Aktien haben, was ja möglich wäre (u.A. aus der letzten KE), woher soll die Bank dann wissen für welche BZR KESt. anfällt und für welche nicht?
Auch meine ich man kann die KESt. der Bezugsrechte nicht mit dem normalen Verlusttopf, soweit vorhanden, aus Aktien verrechnen wenn ich richtig informiert bin. Da bin ich mir aber jetzt nicht sicher. Die bekam ich damals erst mit der Einkommensteuererklärung wieder angerechnet.
Ich lasse mich aber gerne eines Besseren, da ich schon länger keine KE mehr mitgemacht habe. Außer eben die letzte der DB gegen BZR.
im Zweifel lieber nochmal bei der Bank nachfragen.
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