Das Wegducken bei Impfschäden

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neuester Beitrag:  16.04.26 23:03
eröffnet am: 17.01.23 20:11 von: deluxxe Anzahl Beiträge: 726
neuester Beitrag: 16.04.26 23:03 von: gmalli Leser gesamt: 236822
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06.12.25 23:35 #401 eher: Drosten antwortet wirr auf Fragen der A.
06.12.25 23:50 #402 Löschung

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Zeitpunkt: 10.12.25 16:17
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08.12.25 08:44 #403 Emotionaler Spendenaufruf
Dauerhafte Erschöpfung, Schwindel, Schmerzen und Beschwerden mit dem Herzen: Frank Wittendorfer, der frühere Oberriexinger Bürgermeister, leidet nach seiner dritten Corona-Impfung unter mehreren gesundheitlichen Problemen. Sein Alltag ist stark eingeschränkt. Er ist dienstunfähig und musste seinen Job im Rathaus aufgeben. Um die gerichtliche Auseinandersetzung gegen den Impfstoffhersteller fortzusetzen, bittet er nun öffentlich um finanzielle Hilfe.
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/...48fc-92f1-1ce9093961c4.html  
08.12.25 11:20 #404 Es soll
aber auch Menschen geben, die einfach so krank werden!
Ob dies mit der 3 Impfung zusammen hängt muss erst einmal abgeklärt werden.
Möchte nicht wissen, wer alles nach Entschädigung schreit und die Erkrankung gar nicht in Verbindung mit der Impfung steht



 
08.12.25 12:35 #405 Löschung

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08.12.25 13:54 #406 Löschung

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Zeitpunkt: 10.12.25 12:56
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08.12.25 13:56 #407 Ich
kann mich gar nicht mehr daran erinnern als ich geimpft wurde, aber musste man da nicht etwas unterschreiben bezüglich Impfschaden? ;-)
Vor jeder OP wird man aufgeklärt und auf eventuelle Komplikationen hingewiesen!
Also wer sich spritzen/operieren lässt und den Hinweis unterschreibt, weiß ganz genau das es eventuell zu Schäden führen kann!


Wen wollt ihr denn noch alles verklagen?
Für Impfgegber und Pöbler sind solche Beiträge natürlich eine Steilvorlage!  
08.12.25 13:58 #408 Urteil veschiebt sich ins Jahr 2026...

Verfahren

8.12.25 10.00

Bamberg: Urteil gegen Astrazeneca wegen Corona-Impfung verzögert sich

Eine Oberfränkin erkrankt nach einer Corona-Impfung schwer und macht Impfstoff-Hersteller Astrazeneca verantwortlich. Die Verkündung des Urteils im Verfahren verzögert sich.

Update vom 8.12.2025: OLG verschiebt Entscheidung ins neue Jahr
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg in dem Verfahren um eine Klage wegen eines möglichen Impfschadens gegen Astrazeneca verzögert sich. Ursprünglich sollte das Urteil am 8. Dezember verkündet werden, nun wurde der Termin auf den 26. Januar verschoben, wie das OLG mitteilte.

Das Gericht begründet die Verschiebung damit, dass zunächst der Ausgang eines beim Bundesgerichtshof laufenden Revisionsverfahrens abgewartet werden soll. In diesem Verfahren würden Mitte Dezember Rechtsfragen behandelt, die auch für das aktuelle Verfahren in Bamberg von Bedeutung seien.

Die Klägerin, eine heute 35-jährige Frau aus Hof, verlangt von dem Pharmakonzern mindestens 250.000 Euro Schmerzensgeld, 17.200 Euro als Ersatz für Verdienstausfälle sowie bis zu 600.000 Euro für künftige Beeinträchtigungen. Sie ließ sich im März 2021 mit dem Covid-19-Impfstoff "Vaxzevria" von Astrazeneca impfen und erlitt daraufhin eine Darmvenenthrombose. In der Folge fiel sie ins Koma und verlor einen Teil ihres Darms. Der Anwalt der Frau bewertet dies als Impfschaden und als potenzielle Nebenwirkung des Impfstoffs.

https://www.infranken.de/lk/bamberg/...ombose-olg-bamberg-art-5713330

 
08.12.25 14:02 #409 Impfen heißt Leben retten!
Stanford – Die Impfungen gegen SARS-COV-2 haben bis Oktober 2024 weltweit 2,533 Millionen Todesfälle verhindert und 14,8 Millionen Lebensjahre gerettet, die meisten davon in der Omikron-Ära. Zu diesem Ergebnis kommen neue Berechnungen in JAMA Health Forum (DOI: 10.1001/jamahealthforum.  
08.12.25 14:04 #411 Was für Gestalten hier!
08.12.25 14:09 #412 du
ich weiß nicht, ob du / ihr vor der Impfung noch etwas Verbindliches unterschreiben musstet.

Aber angeblich wurdet ihr vorher über die Risiken aufgeklärt und daraufhin musstet ihr doch etwas Rechtsverbindliches unterzeichnen, also wart ihr euch im Klaren, dass es auch dann eventuell zu Schäden / Nebenwirkungsschäden oder wenn es ganz schlimm kommt, auch zum Tode kommen kann. Als das riskio lag bei euch weil Ihr dafür unterschrieben habt bei eventuell auftretenden Schäden keine Haftungsansprüche an die jeweiligen Ärzte zu stellen.
Also könntet ihr die Risiken.100 %ige Sicherheit gibt es eben nicht. Sicherlich wird man vor jeder Operation umfassend mit einem mehrseitigen Aufklärungsbogen, bei der die Risiken und auch die eventuellen Schäden aufgelistet sind, aufgeklärt. Aber meines Wissens war es bei der mRNA-Impfung nicht so. Selbst wenn die Aufklärung von dem dem dortigen behandelnden Arzt nicht ausreichend aufgeklärt wurde so hätte man sich doch im netzumfang umfassend selbst aufklären. Zwei -drei Klicks hätten doch dafür ausgereicht, zumal ist doch auch von einer neuartigen experimentellen mRNA- Gentherapie gehandelt hat.33482759  
08.12.25 14:16 #413 Löschung

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08.12.25 14:16 #414 Löschung

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08.12.25 14:18 #415 Eben und daher
würde ich hinterher auch niemanden verklagen!  
08.12.25 14:18 #416 Löschung

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08.12.25 14:19 #417 Ich frag mich schondie
ganze Zeit, was Du drin hast!
Normal ist das jedenfalls nicht!  
08.12.25 14:27 #418 nach 6-fach Impfung Dravet-Syndrom anerkann.
Gutachter erkennt erneut Dravet-Syndrom nach 6-fach Impfung sowie Pneumokokkenimpfung an

08.12.2025
(aktualisiert am 08.12.25)


Rechtsanwältin

Die im Dezember 2008 geborene Klägerin wurde im April 2009 gegen Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis, Pertussis, Haemophilus influenzae b (Hib) sowie gegen Pneumokkoken geimpft.

Im September 2022 stellte die Klägerin über unser Haus einen Antrag auf Gewährung einer Beschädigtenversorgung. Als Gesundheitsschaden wurde eine schwere Epilepsie mit Dravet-Syndrom geltend gemacht.

Mit Bescheid aus dem Jahre 2023 wurde die Gewährung mangels Kausalität abgelehnt. Die Gegenseite räumte zwar ein, dass die Impfung das Immunsystem allgemein aktivieren und einen Anfall auslösen könne. Allerdings handele es sich lediglich um eine Gelegenheitsursache. Die Impfung habe weder zur Manifestation noch zur Verschlimmerung des Dravet-Syndroms geführt. Es bestehe kein Anhalt, dass die Gesundheitsstörung auch ohne die Impfung eingetreten wäre.

Hiergegen legten wir Widerspruch ein. Es erging sodann der abschlägige Widerspruchsbescheid, der keine neuen Aspekte aus dem Bescheid vorträgt.

Wir legten daraufhin Klage ein, da der Widerspruchsbescheid rechtsfehlerhaft ergangen ist und veranlassten die Einholung eines Sachverständigengutachtens.

Das Sachverständigengutachten vom Oktober 2025, im Dezember 2025 zugegangen, bestätigt den Kausalzusammenhang zwischen den streitbefangenen Impfungen und dem Dravet-Syndrom.

Er führt aus, dass das Dravet-Syndrom dadurch gekennzeichnet ist, dass es klinisch evident wird durch einen zusätzlichen exogenen Faktor. Exogener Faktor kann beispielsweise eine Impfung oder Fieber sein.

Vorliegend kam es postvakzinal 16 Tage nach den Impfungen zu dem ersten ärztlicherseits dokumentierten Krampfanfall. Die Eltern selbst haben 7 Tage postvakzinal Blickdeviationen festgestellt.

Die Gesundheitsstörungen sind aufgrund der genetischen Determinierung und des exogenen Faktors aufgetreten., so der Sachverständige. Er beurteilt den Grad der Schädigung mit 100.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/...eumokokkenimpfung-an-259483.html

Die Anerkennung hilft hier nicht weiter, denn es muss doch aufgrund des Gutachtens mit 100 % Anerkennung sofort entschädigt werden. Erst einmal ausreichend Schadensersatz durch Einmalzahlung und dann auch eine lebenslange Rente. Aber ohne gerichtliches Urteil ist das alles nichts wert.
 
08.12.25 14:27 #419 Was ist denn los?
Wie ist denn das Verhältnis gerettete Leben verglichen mit den Impfschäden!

Man Man Man, dieser Müll hier ist ja kaum mehr auszuhalten!
 
08.12.25 14:27 #420 Wer jetzt noch Fragen hat, denen kann geholf.
werden:
https://fragdenstaat.de/anfrage/...rstandniserklarung-corona-impfung/

Übrigens: Allein der TITEL des Threads ist ja eine provozierende Unterstellung.  
08.12.25 14:35 #421 Das kann"man" aushalten, ist doch ganz
amüsant.
Aber, im Ernst:
Wir leben in einem Rechtsstaat, auch wenn einzelne Menschen das bezweifeln.
Bis auf wenige Ausnahmen gibt es keine IMPFpflicht.

In Deutschland gibt es eine allgemeine Impfpflicht nur für Masern für bestimmte Gruppen (Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen, Personal in solchen Einrichtungen )33482798  
08.12.25 16:50 #422 Was brachte der Impfzwang bei der Feuerweh.

www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/...swurf-li.10005561

AUFARBEITUNG DER PANDEMIE

Corona: Was brachte der Impfzwang bei der Feuerwehr?

Die Zahl der Infektionen schoss trotz Impfpflicht nach oben. Schon früh wurden Zweifel an der Wirkung der Corona-Impfung in internen Papieren dokumentiert. Trotzdem drohte die Berliner Feuerwehr Beschäftigten mit Entlassung.

07.12.2025
08.12.2025, 12:52 Uhr

April, April
Am 1. April 2021, elf Wochen nach dem Impfstart, teilte der Einsatzstab aber mit, dass es zu Übertragungen zwischen „vollständig geimpften“ Kollegen gekommen sei, wobei diese auch symptomatisch erkrankten. „Aktuell gibt es bisher im einstelligen Bereich positiv getestete MA, obwohl diese bereits die Erst- und teilweise die Zweitimpfung inklusive ausreichender Einwirkzeit erhalten haben.“ Der Impfstatus habe keinen Einfluss auf die allgemein geltenden Hygieneregeln. Der Einsatzstab appellierte, sich mindestens einmal pro Woche zu testen. Denn die Feuerwehrleute sollten sich nicht in falscher Sicherheit wähnen.

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/...swurf-li.10005561

 
08.12.25 17:03 #423 Löschung

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