Gutachter erkennt erneut Dravet-Syndrom nach 6-fach Impfung sowie Pneumokokkenimpfung an
08.12.2025 (aktualisiert am 08.12.25)
Rechtsanwältin
Die im Dezember 2008 geborene Klägerin wurde im April 2009 gegen Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis, Pertussis, Haemophilus influenzae b (Hib) sowie gegen Pneumokkoken geimpft.
Im September 2022 stellte die Klägerin über unser Haus einen Antrag auf Gewährung einer Beschädigtenversorgung. Als Gesundheitsschaden wurde eine schwere Epilepsie mit Dravet-Syndrom geltend gemacht.
Mit Bescheid aus dem Jahre 2023 wurde die Gewährung mangels Kausalität abgelehnt. Die Gegenseite räumte zwar ein, dass die Impfung das Immunsystem allgemein aktivieren und einen Anfall auslösen könne. Allerdings handele es sich lediglich um eine Gelegenheitsursache. Die Impfung habe weder zur Manifestation noch zur Verschlimmerung des Dravet-Syndroms geführt. Es bestehe kein Anhalt, dass die Gesundheitsstörung auch ohne die Impfung eingetreten wäre.
Hiergegen legten wir Widerspruch ein. Es erging sodann der abschlägige Widerspruchsbescheid, der keine neuen Aspekte aus dem Bescheid vorträgt.
Wir legten daraufhin Klage ein, da der Widerspruchsbescheid rechtsfehlerhaft ergangen ist und veranlassten die Einholung eines Sachverständigengutachtens.
Das Sachverständigengutachten vom Oktober 2025, im Dezember 2025 zugegangen, bestätigt den Kausalzusammenhang zwischen den streitbefangenen Impfungen und dem Dravet-Syndrom.
Er führt aus, dass das Dravet-Syndrom dadurch gekennzeichnet ist, dass es klinisch evident wird durch einen zusätzlichen exogenen Faktor. Exogener Faktor kann beispielsweise eine Impfung oder Fieber sein.
Vorliegend kam es postvakzinal 16 Tage nach den Impfungen zu dem ersten ärztlicherseits dokumentierten Krampfanfall. Die Eltern selbst haben 7 Tage postvakzinal Blickdeviationen festgestellt.
Die Gesundheitsstörungen sind aufgrund der genetischen Determinierung und des exogenen Faktors aufgetreten., so der Sachverständige. Er beurteilt den Grad der Schädigung mit 100.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/...eumokokkenimpfung-an-259483.html
Die Anerkennung hilft hier nicht weiter, denn es muss doch aufgrund des Gutachtens mit 100 % Anerkennung sofort entschädigt werden. Erst einmal ausreichend Schadensersatz durch Einmalzahlung und dann auch eine lebenslange Rente. Aber ohne gerichtliches Urteil ist das alles nichts wert. |