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Girindus AG i.L.
Zwischenmitteilung innerhalb des 1. Halbjahres nach § 37x WpHG
Die Girindus AG i.L. hat zum 30. November 2014 ihre Abwicklungsschlussbilanz mit allen Bestandteilen eines Jahresabschlusses nebst Abwicklungsschlussrechnung zum 1. Dezember 2014 aufgestellt (Abschlussunterlagen). Vor diesem Hintergrund wird im Rahmen dieser Zwischenmitteilung noch der Zeitraum ab dem 1. Dezember 2014 bis zur Aufstellung dieser Mitteilung betrachtet. Die Abschlussunterlagen wurden am 12. Januar 2015 veröffentlicht und sind durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 20. Februar 2015 festgestellt bzw. gebilligt worden. Die Steuererklärungen für den Abwicklungszeitraum unter Einbeziehung des vorgenannten Abschlusses sind eingereicht worden. Mit Steuerforderungen hieraus wird vor dem Hintergrund der bilanziellen Verluste der Gesellschaft nicht gerechnet. Die beiden anhängigen Aktionärsklagen wurden in erster Instanz abgewiesen. In einem Fall ist Berufung eingelegt worden. Mit der Löschung der Gesellschaft wird nach der steuerlichen Schlussveranlagung gerechnet. Der weitere vorhersehbare Finanzbedarf für noch anfallende Kosten bis zur Löschung der Gesellschaft ist gedeckt.
Hannover, 19. Mai 2015
Der Abwickler
http://www.finanznachrichten.de/...ng-girindus-ag-i-l-deutsch-016.htm |