in einem möchte ich Dir widersprechen. Es macht schon einen klitzekleinen Unterschied, ob ich als Investor meine Forderungen gegenüber einem Bauherren, beispielsweise aus einer Investmaßnahme an eine Bank verkaufen kann und der Bund mittels Einredeverzichtserklärung das Delkrederisiko des Schuldners trägt bzw. per selbstschuldnerischerischer Bürgschaft auf die Einrede der Vorausklage verzichtet oder aber die Bank sich nur mit dinglichen Rechten begnügen muss.
D.h., der Forderungsverkauf wird für die refinanzierende Bank lukrativer und sicherer, je wertvoller die Sicherheit ist. Was mich stört, sind nicht die stillen Einlagen des Bundes bei der CoBA i.H. von insgesamt 16,4 Mio €. Dafür wird die CoBa, wie Du richtig beschreibst, entsprechend und richtigerweise zur Kasse gebeten werden (und ich wünsche mir btw, dass die EU das Beihilferecht knallhart anwendet). Was mich stört, ist der Umstand, dass der Bund Anleihen der CoBa verbürgt und hierdurch Wettbewerbsvorteile entstehen. Die Aareal Bank wäre insoweit und zur Entlastung ihrer Bilanz und Stärkung ihres Eigenkapitals gut beraten, es den Banken, die sich unter den staatlichen Schutzschirm gestellt haben, gleichzutun. |