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Schweizer Notenbankchef hat Zweifel an grüner Geldpolitik


07.02.20 12:30
FONDS professionell

Wien (www.anleihencheck.de) - Christine Lagarde, Präsidentin der Europäischen Zentralbank (EZB), hat den Klimaschutz auf ihre Agenda genommen, so die Experten von "FONDS professionell".

Das sei nicht unbedingt die beste Entscheidung gewesen, glaube ihr Kollege Thomas Jordan, Chef der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Notenbanken sollten sich aus der Umweltpolitik weitestgehend heraushalten, habe er im Interview mit der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) gefordert: "Zentralbanken sollten sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. Es ist riskant, andere Aufgaben zu übernehmen, die man dann nicht erfüllen kann." Der SNB-Chef sehe die Unabhängigkeit der Zentralbanken gefährdet, wenn sie sich stärker vor den politischen Karren spannen lassen würden.

Jordan zeige sich zwar skeptisch gegenüber einer grünen Geldpolitik, wie Lagarde sie im Sinn habe - sei aber nicht der Ansicht, dass die Klimakrise die Notenbanken nichts angehen würde. "Der Klimawandel stellt eine große Herausforderung für Wirtschaft, Politik und Gesellschaft dar", habe er im Gespräch mit der FAZ betont. "Für uns als Zentralbank ist es wichtig, herauszufinden, inwiefern sich der Klimawandel auf unsere Fähigkeit auswirkt, unser geldpolitisches Mandat zu erfüllen." Die SNB müsse zudem analysieren, welche wirtschaftlichen Risiken von der Erdüberhitzung ausgehen würden.

Die Eidgenossen würden auf ihre Art gegen den Klimawandel kämpfen: Mit Ausschlusskriterien für ihr Anlageuniversum. "Wir investieren nicht in Unternehmen, die systematisch die Umwelt schädigen, geächtete Waffen produzieren oder schwerwiegend die Menschenrechte verletzen", so Jordan. Die Ausschlusskriterien würden auf den Normen und Werten basieren, die in der Schweiz gelten würden, könnten also durchaus noch strenger werden: "Wenn die Schweiz zum Beispiel entscheiden würde, keinen Kohlestrom mehr zu importieren, würden wir Aktien entsprechender Energieerzeuger aus unserem Portfolio streichen." (Ausgabe vom 06.02.2020) (07.02.2020/alc/a/a)