3,50 % Express-Anleihe auf BASF [Landesbank Baden-Württemberg]
WKN: LB1EAC / ISIN: DE000LB1EAC9
Aktuelles zum Unternehmen
12.01.17
, ZertifikateJournal
BASF Express Anleihe: BASF - Top-Performer im DAX - Anleihenews
Schwarzach am Main (www.anleihencheck.de) - Mit einem Plus von knapp 40 Prozent auf Jahressicht gehört die BASF-Aktie (ISIN DE000BASF111/ WKN BASF11) zu den Top-Performern im DAX, so die Experten vom "ZertifikateJournal". 2017 dürfte es weiter aufwärts gehen. Davon sei zumindest die DZ BANK überzeugt. Der zuständige Analyst habe den fairen Wert für die Aktie von 89 auf 100 Euro angehoben. Er verweise dabei unter anderem auf die im Vergleich zum US-Wettbewerber Dupont attraktive Bewertung des Papiers. Aber es gebe auch kritische Stimmen: Bernstein etwa rate ... [mehr]
Kurs
| Letzter | Vortag | Veränderung |
| - | - | 0,00% |
| Handelsplatz | Letzter | Vortag | Veränderung | Zeit |
= Realtime
Basiswert: Kursdaten und Schwellen
| Name | Ratio | Kurs |
| BASF SE | 11,41 | 52,77 |
Stammdaten
| Emittent | Landesbank Baden-Württemberg |
| Klasse | Aktienanleihe Express |
| Typ | long |
| Nominal | 1.000 |
| Stückelung | 1.000 |
| Emission | 10.01.17 |
| Bewertungstag | 17.01.20 |
| Zahltag | 24.01.20 |
| Laufzeit | 26.01.18 |
| Settlement | effektiv |
Kennzahlen
| Cap | 100,00 % |
Über dieses Wertpapier
Der Anleger hat mit diesem Zertifikat die Chance auf vorzeitige Rückzahlung in Abhängigkeit von der Entwicklung des Basiswertes.
Wenn an einem der Bewertungstage der Basiswert über oder auf der jeweiligen Rückzahlungsschwelle notiert, wird das Zertifikat fällig gestellt und zu einem festen Betrag zurückgezahlt:| Datum | Schwelle | Rückzahlung |
|---|---|---|
| 19.01.18 | 87,66 | 100,00% |
| 18.01.19 | 83,28 | 100,00% |
| 17.01.20 | 56,97 | 100,00% |
Es werden folgende Kupons fest ausgeschüttet:
| Kupontermin | Kupon |
|---|---|
| 26.01.2018 | 3,50% p.a. |
| 25.01.2019 | 3,50% p.a. |
| 24.01.2020 | 3,50% p.a. |
Falls es zu keiner Express-Rückzahlung gekommen ist, orientiert sich die Rückzahlung des Zertifikats bei Fälligkeit an der Kursentwicklung des Basiswertes. Steigende Kurse werden nicht berücksichtigt, fallende Kurse werden dem Anleger angerechnet. Im besten Fall wird dem Anleger also der Nennwert zurückgezahlt.
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