Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Die publity AG (ISIN DE0006972508 / WKN 697250) hat in jüngster Vergangenheit eine Verunsicherung bei einzelnen Anlegern aus dem nicht-institutionellen Bereich bezüglich der angestrebten Modifizierung und Präzisierung der Bedingungen der publity-Wandelanleihe (ISIN DE000A169GM5 / WKN A169GM) festgestellt, so das Unternehmen in einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der Pressemeldung:
publity möchte hierzu transparent informieren. Konkret handelt es sich um die angestrebte Modifizierung eines Absatzes in § 12 (Status, Negativverpflichtung) der Anleihebedingungen und eine Präzisierung der Formulierung zur Ausschüttungspolitik.
publity hat in den vergangenen Monaten einen intensiven direkten Dialog mit institutionellen Anleihegläubigern geführt. Die Wandelschuldverschreibungen waren ausschließlich bei institutionellen Investoren platziert worden und werden nach Einschätzung von publity aktuell mutmaßlich immer noch bis auf einen sehr geringen Anteil ausschließlich von institutionellen Investoren gehalten. Bezüglich der Formulierung zur Ausschüttungspolitik haben institutionelle Anleger, die insgesamt nahezu 98 Prozent des gesamten Anleihevolumens und der Stimmrechte der Anleihegläubiger repräsentieren, publity vollständiges Einvernehmen zur Ausschüttungspolitik im Jahr 2016 signalisiert. Diese institutionellen Investoren fassen die derzeitigen Formulierungen in den Anleihebedingungen offenkundig - gemäß des zur Emission der Wandelanleihe gemeinschaftlich entwickelten Verständnisses - genauso auf wie publity.
publity ist zuversichtlich, kurzfristig eine mehrheitsfähige Formulierung auch zur Anpassung der Negativverpflichtung vorlegen zu können. (Pressemitteilung vom 12.01.2018) (15.01.2018/alc/n/a)
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