Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Die Laurèl GmbH gibt hiermit bekannt, dass der am 31. Juli 2017 vom Amtsgericht München bestätigte Insolvenzplan im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft mit Ablauf des 14. August 2017 rechtskräftig geworden ist. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der Pressemeldung:
Nachdem gestern, am 15. August 2017, aufgrund eines Feiertags in Bayern eine Bestätigung durch das Insolvenzgericht nicht eingeholt werden konnte, hat das Insolvenzgericht der Gesellschaft heute mitgeteilt, dass Beschwerden innerhalb der Beschwerdefrist nicht erhoben wurden und der Insolvenzplan damit rechtskräftig geworden ist.
Zum Zwecke der buchungstechnischen Umsetzung des Debt-Equity-Swaps war mit Wirkung zum Beginn des 15. August 2017 die Laurèl-Anleihe bei der Clearstream Banking AG gesperrt und der Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse ausgesetzt worden. Hierüber hatte die Gesellschaft bereits in ihrer Ad-hoc-Mitteilung vom 14. August 2017 informiert.
Im Gegenzug haben die Anleihegläubiger für jede übertragene Schuldverschreibung das Recht erhalten, Aktien an der Munich Brand Hub AG, Aschheim bei München, zu erwerben (Aktienerwerbsrecht). Bei der Munich Brand Hub AG handelt es sich um eine neu gegründete Gesellschaft, die gemäß den Bestimmungen des Insolvenzplans sämtliche Geschäftsanteile an der Laurèl GmbH übernehmen und als Holding-Gesellschaft fungieren wird. Die Aktienerwerbsrechte werden nur innerhalb einer Erwerbsfrist ausübbar sein, die erst zu laufen beginnt, wenn ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligter Wertpapierprospekt vorliegt. Die Munich Brand Hub AG bereitet derzeit alle Maßnahmen vor, um zeitnah den Wertpapierprospekt billigen zu lassen und zu veröffentlichen. Über den Beginn der Erwerbsfrist und die weiteren Einzelheiten werden die Anleihegläubiger noch gesondert informiert werden. (16.08.2017/alc/n/a)
© 1998 - 2026, anleihencheck.ariva-services.de