Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Eine von der Sicherheitentreuhänderin MSW GmbH gegen die One Square Advisory Services GmbH als gemeinsamer Vertreter der Gläubiger der EUR 5.000.000,00 7,75% Anleihe (ISIN DE000A11QQ82 / WKN A11QQ8) der Penell GmbH (die "Anleihe") wegen angeblicher Pflichtverletzung erhobene Klage vor dem Landgericht München I wurde mit Urteil vom 1. Februar 2017 (Az.: 30 O 4564/16) abgewiesen, so das Unternehmen in einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:
Das Landgericht München I sah keine Anhaltspunkte für Pflichtverletzungen, erforderliche Kausalitäten oder Schäden und wies die Klage vollumfänglich ab.
Der gemeinsame Vertreter lässt daher derzeit Ansprüche gegen die MSW GmbH als Sicherheitentreuhänderin prüfen. Interessierte Anleihegläubiger können sich für weitere Informationen an die One Square Advisory Services GmbH wenden.
Kontakt:
One Square Advisory Services GmbH
Theatinerstr. 36
80333 München
Fax: +49 89 15 98 98 22
penell@onesquareadvisors.com
www.onesquareadvisors.com (Pressemitteilung vom 08.02.2017) (13.02.2017/alc/n/a)
© 1998 - 2026, anleihencheck.ariva-services.de