Wien (www.anleihencheck.de) - Nach jahrelangem Ringen hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Euro-Rettung der Europäischen Zentralbank (EZB) genehmigt, so die Experten von "FONDS professionell".
Die Notenbank dürfe im Ernstfall mit deutscher Beteiligung insolvenzgefährdete Euro-Krisenstaaten durch Staatsanleihekäufe stützen. Im Zuge der Entscheidung habe das Bundesverfassungsgericht mehrere Klagen gegen das sogenannte OMT-Programm zurückgewiesen. Zu den Klägern habe unter anderem die Linkspartei gehört.
Die Meinungen deutscher Ökonomen zum Karlsruher Urteilen seien gespalten, berichte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ). So würden einige Volkswirte das Einknicken des Bundesverfassungsgerichts vor der europäischen Rechtsprechung und die Billigung einer eigentlich verbotenen Staatsfinanzierung durch die Notenbanken als höchstkritisch sehen.
Andere würden in dem Urteil kurz vor dem Brexit-Referendum ein positives Signal für Europa erkennen. Carsten Brzeski, Chefvolkswirt der Bank ING-Diba, sehe mit dem Richterspruch noch keinen Schlussstrich unter die Debatte gezogen: Das Urteil sei nicht überzeugend und nicht strikt genug, um die Gegner der EZB-Politik in Deutschland zu stoppen oder weitere Prozesse zu verhindern. (22.06.2016/alc/a/a)
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