Schwarzach am Main (www.anleihencheck.de) - Die Experten vom "ZertifikateJournal" stellen in ihrer aktuellen Ausgabe eine Protect Index Anleihe V (ISIN AT0000A19RS1 / WKN EB0ETB) der Erste Group auf den EURO STOXX 50-Index (ISIN EU0009658145 / WKN 965814) vor.
Trotz der jüngsten Kursverluste des S&P 500 stehe der US-Leitindex noch immer weitaus besser da als der EURO STOXX 50. Seit Jahresbeginn habe das Euro-Auswahlbarometer knapp 5 Prozent eingebüßt, während der S&P 500 auf ein moderates Plus von 1,2 Prozent komme. Lege man beide Charts übereinander, werde ersichtlich, dass sich die Schere im Mai begonnen habe, zu öffnen. Ungefähr zeitgleich - bei einem Stand von 1,40 US-Dollar - habe Mario Draghi durchblicken lassen, dass ihm an einem schwächeren Euro gelegen sei. Nachdem der Präsident der Europäischen Zentralbank dann auch noch die Zinsen gesenkt und ein Wertpapier-Kaufprogramm angekündigt habe, sei der Euro in den freien Fall übergegangen. Das vorläufige Tief habe er bei knapp 1,25 US-Dollar gefunden.
Einstweilen bleibe die Lage aber angespannt. Ein volatiler Seitwärtstrend sei wahrscheinlich. In diesem Umfeld würden sich sicherheitsorientierte Anleger schwer tun. Doch gerade jetzt würden sich bei längerfristigem Anlagehorizont gute Einstiegsmöglichkeiten bieten.
Interessant sei vor diesem Hintergrund die 4,00% EURO STOXX 50 Protect Index Anleihe V von der Erste Group Bank, die noch bis 24. Oktober gezeichnet werden könne. Das Papier biete unabhängig von der Kursentwicklung des EURO STOXX 50 eine Verzinsung von 4,0 Prozent pro Jahr. Am Fälligkeitstag erfolge die Rückzahlung zu 100 Prozent des Nennbetrages, sofern der Kurs des Index während der Laufzeit niemals unter die Barriere von 60 Prozent des Startwerts falle. Aus heutiger Sicht läge die Barriere bei rund 1.750 Punkten. Da der endgültige Wert erst am 24. Oktober 2014 fixiert werde, komme die aktuelle Marktkorrektur nicht ungelegen. Denn je weiter der EURO STOXX 50 bis dahin falle, umso tiefer werde das Sicherheitsnetz eingezogen. Nur wenn der Basiswert gegenüber dem Startwert, der ebenfalls am 24. Oktober festgelegt werde, während der Laufzeit um 40 Prozent oder mehr falle, richte sich die Rückzahlung nach der tatsächlichen Indexentwicklung. (Ausgabe 41/2014) (16.10.2014/alc/a/a)
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