Westerburg (www.anleihencheck.de) - Die RHÖN-KLINIKUM AG (ISIN DE0007042301 / WKN 704230) hat beschlossen, die Inhaber aller ausstehenden EUR 400.000.000 3,875% Schuldverschreibungen fällig 2016 (ISIN XS0491047154 / WKN A1C9UX) (die "Schuldverschreibungen") einzuladen, ihr alle ausstehenden Schuldverschreibungen zum Kauf gegen Barleistung anzubieten, so das Unternehmen in einer aktuellen Ad hoc-Mitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Ad hoc-Mitteilung:
Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, die im Rahmen der Einladung angebotenen Schuldverschreibungen zu kaufen. Falls die Gesellschaft Schuldverschreibungen zum Kauf annimmt, die ihr im Rahmen der Einladung von einem Inhaber von Schuldverschreibungen wirksam zum Kauf angeboten wurden, wird die Gesellschaft am Abwicklungstag den Kaufpreis (106,10% des Nennbetrags (entsprechend EUR 1.061 je Schuldverschreibung)) an den jeweiligen Verkäufer entrichten bzw. Sorge tragen, dass der jeweilige Verkäufer den Kaufpreis erhält. Die Gesellschaft wird weiterhin sämtliche aufgelaufene Zinsen zahlen. Die Einladungsfrist beginnt heute, am 27. März 2014, und endet voraussichtlich am 16. April 2014 um 17:00 Uhr CEST. Der Kauf der Schuldverschreibungen wird voraussichtlich am 24. April 2014 abgewickelt.
Ausschlaggebend für die Entscheidung waren Kosten-Nutzen-Überlegungen im Nachgang der Transaktion mit Fresenius-Helios. Basierend auf dem veränderten Finanzprofil, dem stabilen Geschäftsmodell sowie der sehr guten Reputation im Banken- und Kapitalmarkt sieht sich RHÖN-KLINIKUM sehr gut aufgestellt um etwaige künftige Finanzierungen auch ohne öffentliches Rating zu attraktiven Konditionen erfolgreich umsetzen zu können.
Die hierin beschriebene Einladung erfolgt weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten oder in die Vereinigten Staaten oder mit Hilfe der US-amerikanischen Post oder durch Mittel oder Instrumente des zwischenstaatlichen oder ausländischen Wirtschaftsverkehrs (means or instrumentality of insterstate or foreign commerce), einschließlich E-Mail, Telefax, Telefon und des Internets, oder über eine Einrichtung einer nationalen Wertpapierbörse der Vereinigten Staaten (national securities exchange of the United States). Die Einladung darf nicht über ein solches Mittel, eine solche Einrichtung oder von innerhalb der Vereinigten Staaten angenommen werden.
Diese Mitteilung stellt kein Angebot zum Kauf und keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Wertpapieren oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. (27.03.2014/alc/n/a)
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