Westerburg (www.anleihencheck.de) - Die MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG hat heute bekannt gegeben, dass der Vorstand für 2013 einen Jahresfehlbetrag von voraussichtlich 15 Mio. Euro erwartet, so das Unternehmen in der aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:
Der Jahresfehlbetrag ist im Wesentlichen auf nicht eingetroffene Umsatzerwartungen im Geschäftsjahr 2013 zurückzuführen. Im Zusammenhang mit der Einführung eines neuen Buchungssystems im zweiten Quartal 2013 wurde das Vorratsvermögen buchhalterisch falsch erfasst. Dadurch wurde der Materialaufwand bereits in den Quartalsabschlüssen für das zweite und dritte Quartal 2013 zu niedrig ausgewiesen. Da MIFA keine unterjährige Inventur durchführt, hat das Unternehmen die Fehlbuchungen erst im Zuge der Jahresabschlusserstellung erkannt. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung werden auch mögliche Auswirkungen auf die Finanzierung der MIFA untersucht.
Mit Blick auf die im August 2013 begebene Unternehmensanleihe sowie bestehende Bankkredite ist nicht auszuschließen, dass eine oder mehrere der in den Anleihe- und Kreditbedingungen festgehaltenen Financial Covenants im Geschäftsjahr 2013 nicht eingehalten werden können. Daraus könnte ein Sonderkündigungsrecht der Anleger resultieren. Sollte dieser Fall eintreten, beabsichtigt die Gesellschaft eine Versammlung der Anleihegläubiger einzuberufen, um über eine entsprechende Änderung der Anleihebedingungen abzustimmen. Darüber hinaus wird die Gesellschaft in diesem Fall weitere Refinanzierungsmöglichkeiten prüfen.
"Dies ist leider nicht die erste überraschende Fehlentwicklung bei einer erst kürzlich emittierten Mittelstandsanleihe. Wie auch bei MT-Energie sollen die Anleihegläubiger unter Androhung einer Insolvenz dazu gezwungen werden, ihre in den Covenants verbrieften Rechte ohne detaillierte Information oder Mitwirkung an einem Restrukturierungskonzept aufzugeben. Nur die Bündelung und die energische Vertretung der Interessen der Anleihegläubiger hat in dem vorgenannten Fall zu der notwendigen Kooperation und Transparenz geführt", erklärte Frank Günther, Geschäftsführer von One Square Advisory Services, einer auf die Vertretung von Anleihegläubigerinteressen spezialisierten Beratungsgesellschaft, die u.a. auch die Anleger bei SIC Processing, Solarworld, Strenesse, Windreich, Zamek, hkw und SAG Solarstrom vertritt.
MIFA hat die Anleihe 2013/18 (ISIN DE000A1X25B5 / WKN A1X25B) im zweiten Quartal 2013 emittiert, also in dem Quartal, in dem das Vorratsvermögen buchhalterisch falsch erfasst wurde.
Anlegergläubiger sollten dies nicht hinnehmen und ihre Interessen bündeln. Das neue Schuldverscheibungsgesetz (SchVG) gibt den Anlegern weitreichende Rechte. Nach §9 (1) SchVG können auch Anleihegläubiger eine Gläubigerversammlung einberufen, wenn sie zusammen 5% der ausstehenden Anleihe halten. Die Anleihegläubiger haben die Möglichkeit, einen Gemeinsamen Vertreter zu wählen, der ihre Interessen mit Nachdruck vertritt.
Das BOND MAGAZINE schlägt als Gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger die
One Square Advisory Services GmbH
Frank Günther
Theatinerstraße 36
80333 München
www.onesquareadvisors.com
Tel: +49 (89) 15 98 98 0
Fax: +49 (89) 15 98 98 22
E-mail: mifa@onesquareadvisors.com
vor. Anleihegläubiger sollten sich direkt an die One Square Advisory Services GmbH wenden, damit One Square Advisory Services umgehend eine Gläubigerversammlung für die Gläubiger der MIFA-Anleihe (ISIN DE000A1X25B5 / WKN A1X25B) fordern und die Interessen der Anleihegläubiger mit Nachdruck gegenüber dem Management vertreten kann. (20.03.2014/alc/n/a)
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