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02.03.26 10:15
voestalpine stockt die 2023 begebenen Wandelschuldverschreibungen um bis zu EUR 35 Mio. auf - Anleihenews

Linz (www.anleihencheck.de) - voestalpine stockt die 2023 begebenen Wandelschuldverschreibungen um bis zu EUR 35 Mio. auf - Anleihenews

Der Vorstand der voestalpine AG ("voestalpine") (ISIN AT0000937503/ WKN 897200) hat aufgrund des derzeit günstigen Marktumfelds heute beschlossen, nicht nachrangige, unbesicherte Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit 2028 im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 35 Millionen (die "Schuldverschreibungen") als Aufstockungstranche der bereits 2023 begebenen Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 250 Millionen (die "Wandelschuldverschreibungen 2023") anzubieten (das "Angebot"), so das Unternehmen in einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:

Die Schuldverschreibungen werden zu einem im Rahmen des Platzierungsverfahrens festzulegenden Emissionskurs in einer Stückelung von je EUR 100.000 begeben und, sofern sie nicht zuvor gewandelt, zurückgezahlt oder zurückgekauft worden sind, am oder um den 28. April 2028 zum Nennbetrag zuzüglich Zinsen zurückgezahlt.

Der Vorstand hat heute zudem beschlossen, zur Ausgabe an Gläubiger der Schuldverschreibungen, die von den ihnen gewährten Wandlungsrechten auf Aktien der Gesellschaft bis zum Ende der Laufzeit Gebrauch machen, so wie für die Wandelschuldverschreibungen 2023 (siehe Ad-Hoc Meldung vom 1. Dezember 2025) eigene Aktien zu verwenden. Der Stand eigener Aktien beträgt aktuell 7.098.547 (= 3,98% des Grundkapitals). Für die Unterlegung sämtlicher Wandlungsrechte der Wandelschuldverschreibungen 2023 inkl. Aufstockungstranche würden auf Basis des aktuellen Wandlungspreises (= rd. EUR 40,49) bis zu 7.039.227 Aktien (= 3,94% des Grundkapitals) benötigt werden.

Das Angebot wird im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) erfolgen. Das Angebot erfolgt ausschließlich an institutionelle Investoren außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika gemäß Regulation S des U.S. Securities Act 1933 in der jeweils gültigen Fassung, sowie außerhalb von Australien, Japan, Südafrika und anderen Jurisdiktionen, in denen das Angebot oder der Verkauf der Schuldverschreibungen nach geltendem Recht verboten wäre. Die Bezugsrechte der bestehenden Aktionäre auf Schuldverschreibungen werden ausgeschlossen.

Die Durchführung des Angebotes ist, abhängig von der Zustimmung des Aufsichtsrates und den gegebenen Marktbedingungen, frühestens für die 2. Märzhälfte geplant. Das Ergebnis des Angebots wird in einer separaten Pressemitteilung bekannt gegeben.

Hingewiesen wird in diesen Zusammenhang auf die Ad-hoc Meldung vom 1. Dezember 2025 sowie auf die Berichte des Vorstandes gemäß § 65 Abs 1b iVm § 171 Abs 1 Aktiengesetz vom 1. Dezember 2025 und vom 2. März 2026. Die Ad-hoc Meldung und die Berichte sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.voestalpine.com - Investoren - IR News / Insiderinformation) zugänglich. Die voestalpine AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß § 7 der VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Internetseite der Gesellschaft www.voestalpine.com - Investoren - Aktien) zu erfüllen. (02.03.2026/alc/n/a)



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