Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Die MTU Aero Engines AG hat folgende Pressemitteilung veröffentlicht:
Im Zusammenhang mit der erfolgreichen Platzierung der neuen nicht nachrangingen, nicht besicherten Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit im Juli 2033 und einem Gesamtnennbetrag von EUR 600 Millionen (die "Neuen Wandelschuldverschreibungen"), die in neue und/oder bestehende, nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stammaktien des Unternehmens (die "Stammaktien") wandelbar sind, gibt die MTU Aero Engines AG ("MTU" oder die "Gesellschaft") (ISIN DE000A0D9PT0 / WKN A0D9PT) folgendes bekannt:
- Der Referenzaktienkurs der Neuen Wandelschuldverschreibungen beträgt EUR 392,0604 (entspricht dem volumengewichteten Durchschnittspreis der Stammaktien auf XETRA am 8. Januar 2026)
- Der sich daraus ergebende anfängliche Wandlungspreis für die Neuen Wandelschuldverschreibungen beträgt EUR 578,2891 (einschließlich der Wandlungsprämie von 47,5%)
Der endgültige Kaufpreis pro EUR 100.000 Nennbetrag der Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen wurde auf 117,83404% des Nennbetrags je im Rahmen der Verkaufsaufforderung angedienter Ausstehender Wandelschuldverschreibung festgesetzt (entspricht EUR 117.834,04 pro EUR 100.000,00 Nennbetrag der Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen). Das Unternehmen wird die aufgelaufenen und nicht gezahlten Zinsen auf die im Rahmen der Verkaufsaufforderung zum Kauf angenommenen Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen für den Zeitraum ab einschließlich des unmittelbar vorhergehenden Zinszahlungstags der Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen bis ausschließlich zum Abwicklungstag der Verkaufsaufforderung zahlen, was einem Betrag von EUR 41,64 pro Ausstehender Wandelschuldverschreibung entspricht.
Da nach dem Rückkauf voraussichtlich weniger als 20% des ursprünglich ausgegebenen Gesamtnennbetrags der Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen ausstehen, kann das Unternehmen gemäß den Bedingungen der Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen die verbleibenden Schuldverschreibungen insgesamt, jedoch nicht teilweise, zu ihrem Nennwert zuzüglich aufgelaufener Zinsen zurückzahlen.
Die Abwicklung der Verkaufsaufforderung wird voraussichtlich am 16. Januar 2026 erfolgen.
BNP PARIBAS, Deutsche Bank und HSBC agierten als Joint Dealer Managers bei der Verkaufsaufforderung. (Pressemitteilung vom 08.01.2026) (09.01.2026/alc/n/a)
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