Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Die MTU Aero Engines AG ("MTU" oder die "Gesellschaft") (ISIN DE000A0D9PT0 / WKN A0D9PT) gibt heute die gleichzeitige Vermarktung der folgenden Transaktionen bekannt, so das Unternehmen in einer aktuellen Ad hoc-Mitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Ad hoc-Mitteilung:
- Die Ausgabe nicht nachrangiger, nicht besicherter Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 600 Millionen, fällig im Juli 2033 (die "Neuen Wandelschuldverschreibungen").
- Das Angebot an Investoren der ausstehenden, nicht nachrangigen, nicht besicherten, in 2027 fälligen Wandelschuldverschreibungen mit einem ausstehenden Gesamtnennbetrag von EUR 500 Millionen, ISIN DE000A2YPE76 / WKN A2YPE7 (die "Ausstehende Wandelschuldverschreibungen"), ein Angebot zum Verkauf gegen Barzahlung bis zu einem Gesamtnennbetrag von EUR 500 Millionen an Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen zu einem festen Kaufpreis abzugeben (die "Verkaufsaufforderung").
Die genannten Transaktionen zielen darauf ab, die Kapitalstruktur der Gesellschaft durch die vorzeitige Refinanzierung der Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen zu optimieren und das Verwässerungsrisiko im Zusammenhang mit den Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen zu beseitigen. Die Ausgabe der Neuen Wandelschuldverschreibungen wird es MTU ermöglichen, das Fälligkeitsprofil der Verbindlichkeiten zu verlängern. Der Erlös aus den Neuen Wandelschuldverschreibungen dient der Finanzierung des Rückerwerbs der Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen in Verbindung mit der Verkaufsaufforderung sowie allgemeinen Unternehmenszwecken.
Neue Wandelschuldverschreibungen
Die Neuen Wandelschuldverschreibungen werden einen Gesamtnennbetrag von EUR 600 Millionen haben und werden in neue und/oder bestehende, auf den Namen lautende nennwertlose Stammaktien der Gesellschaft (die "Stammaktien") wandelbar sein. Die Gesellschaft nutzt für die Ausgabe der Neuen Wandelschuldverschreibung die Ermächtigung der Hauptversammlung aus dem Jahr 2021. Die Bezugsrechte der bestehenden Aktionäre werden ausgeschlossen.
Die Neuen Wandelschuldverschreibungen werden eine Laufzeit von sieben Jahren und sechs Monaten haben und werden zu einem Nennbetrag von jeweils EUR 100.000 ausgegeben. Die Neuen Wandelschuldverschreibungen werden mit einem Zinssatz zwischen 0,125% und 0,625% pro Jahr verzinst, zahlbar halbjährlich nachträglich. Die Rückzahlung der Neuen Wandelschuldverschreibungen erfolgt voraussichtlich zum Aufgezinsten Rückzahlungsbetrag von 105% des Nennbetrags, was einer Rendite bis zur Endfälligkeit zwischen 0,77% und 1,26% entspricht. Der anfängliche Wandlungspreis wird mit einer Wandlungsprämie von 42,5% bis 47,5% über dem Referenzaktienpreis (volumengewichteter Durchschnittskurs der Stammaktien auf XETRA am 8. Januar 2026) festgelegt werden.
Die Neuen Wandelschuldverschreibungen werden im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens ausschließlich bei institutionellen Anlegern außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika sowie außerhalb Australiens, Japans, Südafrikas, Kanadas und anderer Rechtsordnungen, in denen das Angebot oder der Verkauf gesetzlich untersagt ist, angeboten.
Die endgültigen Bedingungen der Neuen Wandelschuldverschreibungen werden voraussichtlich im weiteren Tagesverlauf festgelegt und in einer gesonderten Pressemitteilung bekanntgegeben. Der Valutatag der Neuen Wandelschuldverschreibungen wird voraussichtlich am oder um den 15. Januar 2026 sein. Die Einbeziehung der Neuen Wandelschuldverschreibungen in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse wird zeitnah danach erwartet.
Im Zusammenhang mit der Transaktion verpflichtet sich die Gesellschaft zu einer Lock-up-Periode von 90 Tagen in Bezug auf die Stammaktien, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmen.
Verkaufsaufforderung
Zusätzlich zur geplanten Ausgabe der Neuen Wandelschuldverschreibungen lädt die Gesellschaft berechtigte Gläubiger der Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen ein, ein Angebot zum Verkauf gegen Barzahlung zu einem festen Kaufpreis abzugeben. Die Gesellschaft beabsichtigt, Verkaufsangebote bis zu einem Gesamtnennbetrag von EUR 500 Millionen der Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen anzunehmen.
Der anfängliche Kaufpreis je EUR 100.000 Nennbetrag der Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen beträgt 118,30% des Nennbetrags je angebotener Schuldverschreibung (entspricht EUR 118.300 je EUR 100.000 Nennbetrag der Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen), angepasst um die Differenz zwischen dem heutigen volumengewichteten Durchschnittskurs und dem Schlusskurs der Stammaktien auf XETRA am 7. Januar 2026 (der "Endgültiger Kaufpreis"). Die Gesellschaft zahlt für die zum Rückkauf angenommenen Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen die aufgelaufenen, aber noch nicht gezahlten Zinsen vom letzten Zinszahlungstag (einschließlich) bis zum Tag der Abwicklung (ausschließlich), was EUR 41,64 je Ausstehender Wandelschuldverschreibung entspricht.
Die Gesellschaft hat das Recht, sämtliche, aber nicht nur einzelne, Ausstehende Wandelschuldverschreibungen zum Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen zurückzuzahlen, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt 20% oder weniger des ursprünglich begebenen Gesamtnennbetrags der Ausstehende Wandelschuldverschreibungen noch ausstehen.
Die Verkaufsaufforderung endet voraussichtlich um 17:30 Uhr (MEZ) am 8. Januar 2026.
Der endgültige Kaufpreis und die Gesamtzahl der zurückerworbenen Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen werden voraussichtlich heute nach Börsenschluss von XETRA bekanntgegeben. Die Abwicklung der Verkaufsaufforderung erfolgt voraussichtlich am oder um den 16. Januar 2026.
Die Gesellschaft wird nach eigenem Ermessen entscheiden, ob, in welchem Umfang und zu welchem Preis sie Ausstehende Wandelschuldverschreibungen zurückerwirbt.
Die Verkaufsaufforderung wird weder direkt noch indirekt innerhalb oder in die Vereinigten Staaten im Wege des Postverkehrs oder auf andere Weise oder mit anderen Mitteln (einschließlich, und ohne Limitierung auf, E-Mail, Telefax, telefonisch oder über das Internet) des grenzüberschreitenden Handels oder durch eine Einreichung eines Börsenhandelsplatzes in den Vereinigten Staaten unterbreitet und kann nicht auf diese Weise oder unter Verwendung dieser Mittel oder auf sonstige Weise aus den Vereinigten Staaten heraus angenommen werden. Die Verkaufsaufforderung richtet sich nicht an in den Vereinigten Staaten ansässige Personen, Bürger der Vereinigten Staaten oder anderweitige U.S. Personen (im Sinne von Regulation S des U.S. Securities Act von 1933, in der aktuellen Fassung), oder Personen, welche für oder zugunsten von solchen Personen handeln, oder an Personen in einer anderen Jurisdiktion, in welcher die Verkaufsaufforderung oder eine Beteiligung daran nicht rechtmäßig wäre. (08.01.2026/alc/n/a)
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