München (www.anleihencheck.de) - Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. ("SdK") erzielte nach intensiven Verhandlungen mit der paragon GmbH & Co. KGaA ("Paragon") eine Einigung über die Bedingungen für eine von den Anleiheinhabern noch zu beschließende weitere Laufzeitverlängerung der von der Paragon emittierten Anleihe 2017/2027 (ISIN DE000A2GSB86 / WKN A2GSB8), so die SdK in einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:
Die Gesellschaft hatte zuvor die Anleiheinhaber zu einer Abstimmung ohne Versammlung im Zeitraum vom 27.11.2025 bis zum 29.11.2025 eingeladen, um über eine Laufzeitverlängerung und weitere Anpassungen der Anleihebedingungen abzustimmen. Die Versammlung war aufgrund einer zu geringen Präsenz nicht beschlussfähig. Die Anleiheinhaber sind daraufhin zu einer Präsenzversammlung am 19. Dezember 2025 nach Delbrück eingeladen worden, um über Anpassungen abzustimmen. Die SdK hatte sich zuvor gegen eine Laufzeitverlängerung ohne entsprechende weitere Anpassungen zu Gunsten der Anleiheinhaber ausgesprochen. Nach intensiven Gesprächen zwischen der Gesellschaft, der SdK und einzelnen Anleiheinhabern konnte nun eine Einigung erzielt werden.
Informationsveranstaltung am 15. Dezember 2025 um 10:00 Uhr
Die SdK wird am Montag, den 15. Dezember 2025, um 10:00 Uhr eine virtuelle Informationsveranstaltung für betroffene Anleiheinhaber durchführen, um die Details der Einigung zu erläutern. Der Vorsitzende der Geschäftsführung der Paragon, Herr Klaus Dieter Frers, wird daran ebenso teilnehmen. Interessierte Anleiheinhaber können sich unter www.sdk.org/informationsveranstaltung für eine Teilnahme registrieren. (15.12.2025/alc/n/a)
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