Brechen (www.anleihencheck.de) - Direkte Auszahlung ohne Clearstream Banking - die EUSOLAG European Solar AG hat beschlossen, die weiterhin ausstehende Kuponzahlung (vom 29.03.2023) für die EUSOLAG-Anleihe 2022/27 (ISIN DE000A3MQYU1 / WKN A3MQYU) nun direkt, bilateral und unter Ausschluss des Clearstream Banking Systems an seine Anleger auszubezahlen, berichtet die Anleihen Finder Redaktion.
Die technischen Schwierigkeiten mit der Auszahlung des Bondkupons mit Clearstream Banking hätten laut Angaben von EUSOLAG bislang nicht behoben werden können. Worum es dabei genau gehe, werde von EUSOLAG nicht erörtert. Eine im Vorfeld angekündigte Vorbereitung einer Abstimmung ohne Versammlung werde von der Emittentin nun indes nicht mehr weiterverfolgt.
Anleihegläubiger, die am 29.03.2023 die EUSOLAG-Anleihe gehalten hätten, würden gebeten, sich bei der Gesellschaft unter bonds2305@eusolag.de mit
1. einem Bank-Depotauszug für die Anleihe (ISIN DE000A3MQYU1 / WKN A3MQYU) per 29.03.23,
2. einem ausgefüllten sich auf die Webseite (Seite "News") der Gesellschaft befindenden Formular ab dem 12.6.2023,
3. einer rechtskräftigen Ausweiskopie oder einem Handelsregister-Auszug, welche den Depotinhaber identifiziere, zu melden.
Den kompletten Beitrag finden Sie hier. (News vom 05.06.2023) (06.06.2023/alc/n/a)
© 1998 - 2026, anleihencheck.ariva-services.de