Wien (www.anleihencheck.de) - Nachdem die Verbraucherpreis-Inflation in den USA im September noch nach oben überrascht hatte, lag die Inflation im Oktober unter den Erwartungen, so die Analysten der Raiffeisen Bank International AG (RBI).
Der Preisauftrieb sei von 8,2% auf 7,7% p.a. (gegenüber 8,0% erwartet) gefallen und die Kerninflation von 6,6% auf 6,3% p.a. (gegenüber 6,5% erwartet). Diese Überraschung sei vor allem auf einen weniger dynamischen Preisdruck bei Gütern ex Energie und Nahrungsmittel (Kernwaren) zurückzuführen, deren Preisauftrieb von 0,6% auf 0,3% p.m. zurückgegangen sei. Die Kerngüterpreise seien sogar um 0,4% p.m. gesunken, während die Kerndienstleistungspreise um 0,5% p.m. gestiegen seien, was ebenfalls gedämpfter sei als zuvor. Bei den Preisen für Kerndienstleistungen seien es vor allem Mieten, die weiterhin dynamisch wachsen würden.
Hinsichtlich der Eurozone stünden diese Woche - abseits der Publikation einiger Indikatoren untergeordneter Relevanz - keine bahnbrechenden Veröffentlichungen auf der Agenda. Hinsichtlich der Entwicklung der Industrieproduktion im September würden die Analysten der RBI - basierend auf bereits erhältlichen Daten - einen Anstieg auf Monatsbasis antizipieren (allerdings könnten hier in Kürze erste Gegenwinde aufkommen). Unsere Modelle deuten des Weiteren auf einen Anstieg der Beschäftigungszahlen im dritten Quartal hin, was von bereits publizierten Stimmungsindikatoren bekräftigt wird, so die Analysten der RBI.
Nichtsdestotrotz bleibe die Gemütslage in der Eurozone getrübt. Dies werde höchstwahrscheinlich auch von einem klar negativen ZEW-Index für den Monat November bestätigt werden, obwohl für den genannten Stimmungsindikator durchaus eine Erholungsbewegung im Vergleich zu den Vormonaten vermutet werde. Die in diesem Kontext erscheinenden Daten könnten des Weiteren darauf hindeuten, dass die Finanzmärkte die zukünftige ökonomische Entwicklung weitaus positiver betrachten würden als die aktuelle konjunkturelle Lage. Hinsichtlich der BIP-Zahlen für das dritte Quartal konnten wir keine Gründe beobachten, die eine starke Abweichung von bereits erschienenen Schätzungen rechtfertigen könnten, so die Analysten der RBI. (Ausgabe vom 11.11.2022) (14.11.2022/alc/a/a)
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