Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Am 15. Februar 2022 haben drei weitere Tochtergesellschaften der Green City AG einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung aufgrund drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt, so die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. in einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemitteilung:
Bereits im Dezember 2021 hatte die Green City AG über eine möglicherweise eintretende drohende Zahlungsunfähigkeit informiert. Betroffen sind die Tochtergesellschaften Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG, Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG und Green City Energy Solarimpuls I GmbH & Co. KG. Die drei Tochtergesellschaften haben jeweils Inhaberschuldverschreibungen bzw. in einem Fall Namensschuldverschreibungen emittiert.
Damit die betroffenen Anleger der drei Gesellschaften im Insolvenzverfahren bestmöglich vertreten werden, ist nach Einschätzung der SdK eine Bündelung der Interessen der betroffenen Kapitalanleger nötig, um so den drohenden Schaden für die betroffenen Anleger minimieren zu können.
Die SdK bietet seit Bekanntwerden der Krise der Green City Gruppe einen kostenlosen Newsletter für alle betroffenen Kapitalanleger an, um so die Koordination zwischen den Anlegern sicherstellen zu können.
Betroffenen Mitgliedern stehen wir für Nachfragen gerne unter info@sdk.org oder unter 089 / 2020846-0 zur Verfügung. (16.02.2022/alc/n/a)
© 1998 - 2026, anleihencheck.ariva-services.de