Frankfurt (www.anleihencheck.de) - Es war eine kurze, aber ungewöhnliche Mitteilung: Am Nachmittag des 26. März informierte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) über einen Hängebeschluss zur Ausfertigung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes, so die Experten von Union Investment.
Dahinter verberge sich ein kleiner Paukenschlag. Karlsruhe untersage Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bis auf Weiteres die Ausfertigung des Zustimmungsgesetz zum Corona-Wiederaufbaufonds Next Generation EU (NGEU). Die Ratifizierung des 750 Milliarden Euro schweren Hilfsprogramms liege damit zunächst auf Eis, obwohl sowohl Bundesrat und Bundestag mit breiter Mehrheit zugestimmt hätten. Ohne die Unterschrift Steinmeiers trete das Gesetz nicht in Kraft und der Vertrag gelte völkerrechtlich für Deutschland als nicht bindend.
Die Kläger würden argumentieren, dass die EU gemäß der Europäischen Verträge (Artikel 311 AEUV) gar keine eigenen Schulden aufnehmen dürfe. Es werde der Einstieg in eine Haftungs- bzw. Transferunion befürchtet, wenn in der Zukunft finanzschwache Mitglieder ihren Teil der Rückzahlungsverpflichtungen ggf. nicht mehr übernehmen könnten. Wie sich das Karlsruher Gericht gegenüber der Klage auf Erlass einer einstweiligen Anordnung schließlich verhalten werde, sei offen. In der Vergangenheit habe sich das BVerfG zwar häufig kritisch zu Verlagerungen fiskal- oder geldpolitischen Entscheidungsbefugnisse auf die europäische Ebene geäußert, aber nie eine Maßnahme gestoppt.
Das wahrscheinlichste Szenario könnte aus einem positiven ja, aber-Entscheid des BVerfG, das den Spielraum der Bundesregierung zwar einenge, ihn aber nicht gänzlich nehme, bestehen. (Ausgabe vom 06.04.2021) (07.04.2021/alc/a/a)
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