Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Der Vorstand der SeniVita Social Estate AG, Entwickler und Betreiber von Pflegeeinrichtungen in Süddeutschland, hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die bis zum 12. Februar 2020 angesetzte und bereits verlängerte Zeichnungsfrist für die beiden Schuldverschreibungen 2019/2023 (ISIN DE000A2YPAL9 / WKN A2YPAL) und 2019/2024 (ISIN DE000A2YPAM7 / WKN A2YPAM) abzubrechen und die Emissionen abzusagen, so die SeniVita Social Estate AG in der aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:
Grund ist, dass das bisher erreichte Zeichnungs- und Umtauschvolumen für die Schuldverschreibungen mit rund 17,5 Mio. Euro weiterhin deutlich unter dem angestrebten Emissionsvolumen von insgesamt 30 Mio. Euro liegt. Die Erlöse aus den Emissionen sollten zu einem wesentlichen Teil der Refinanzierung der bestehenden Wandelanleihe 2015/2020 (ISIN DE000A13SHL2 / WKN A13SHL) dienen, die am 12. Mai 2020 zur Rückzahlung fällig ist.
Die Restrukturierung der Wandelanleihe 2015/2020 (Volumen: 44,6 Mio. Euro) ist wesentlicher Bestandteil einer grundlegenden Transformation der SeniVita Gruppe, um deren Profitabilität und Wettbewerbsfähigkeit deutlich zu erhöhen. Details zu dem Maßnahmenpaket, das derzeit finalisiert wird, wird der Vorstand im Rahmen des weiteren Prozesses zeitnah bekanntgeben.
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