eterna-Anleihe 2017/2022: Gläubigerversammlung am 17. Dezember 2020


11.12.20 12:30
AnlegerPlus

München (www.anleihencheck.de) - Die eterna Mode Holding GmbH hat die Inhaber der Anleihe 2017/2022 (ISIN DE000A2E4XE4 / WKN A2E4XE) zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung am 17.12.2020 um 10 Uhr in den Gebäuden der eterna in Passau aufgerufen, wie die Experten von der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. innerhalb des Online-Magazins "AnlegerPlus News" berichten.

Anleihegläubiger sollten dort einer Verlängerung der Anleihe um zwei Jahre bis Juni 2024 zustimmen.

eterna zähle in Europa zu den umsatzstärksten Herstellern von Hemden und Blusen im gehobenen mittleren Preissegment. Das Unternehmen sei in mehr als 40 Ländern weltweit vertreten und verfüge mit eigenen Stores und dem Onlinehandel über eigene Vertriebskanäle. Seit März 2020 habe man wegen der Schließung des Einzelhandels infolge der Coronapandemie allerdings erhebliche Umsatzeinbußen hinnehmen müssen. Im ersten Halbjahr 2020 sei ein Umsatzrückgang von 20,9% zum Vorjahreszeitraum zu verzeichnen gewesen.

Neben der Anleihe 2017/2022 habe eterna zusätzlich ein Schuldscheindarlehen (25 Mio. Euro) ausstehen. Die Gläubiger dieses Schuldscheins hätten bereits einer Verlängerung der Laufzeit bis zum 03.09.2021 zugestimmt. Sollten die Anleihegläubiger der geplanten Verlängerung der Laufzeit der Anleihe bis Juni 2024 zustimmen, würde sich die Laufzeit des Schuldscheindarlehens sogar bis zum 10.06.2023 verlängern. Im anderen Fall müsste das Schuldscheindarlehen im September 2021 zurückgezahlt werden, was aus Sicht der SdK mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein dürfte. Bei entsprechender Verlängerung der Laufzeiten könnte dagegen eine Refinanzierung nach Aussage der Gesellschaft durch einen Mix aus liquiden Mitteln und Begebung neuen Fremdkapitals bewerkstelligt werden.

Neben der Verlängerung der Laufzeit der Anleihe bis 03.06.2024 solle der Emittentin ein vorzeitiges Rückzahlungsrecht zum 03.06.2022 (zu 101,5% des Nominalwerts) bzw. zum 03.06.2023 (zu 100,5% des Nominalwerts) eingeräumt werden. Sofern die Beschlüsse gefasst würden, würden alle teilnehmenden Anleihegläubiger eine einmalige Zahlung von 0,5% ihres Nominalwerts erhalten. Die Gesellschaft befinde sich aus Sicht der SdK operativ auf einem guten Weg, sei aber durch die Pandemie unverschuldet in schwieriges Fahrwasser geraten. Eine Laufzeitverlängerung erscheine deshalb sinnvoll, sodass die SdK dem Konzept nach Klärung noch offener Punkte wahrscheinlich zustimmen werde.

Die Versammlung sei beschlussfähig, wenn Anleger anwesend seien, die zusammen mindestens 25% der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten würden. Die zu fassenden Beschlüsse bedürften einer Mehrheit von 75% der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmrechte. Zur Teilnahme sei ein besonderer Nachweis mit Sperrvermerk der Depotbank erforderlich. Zudem könnten sich Anleger auch durch Bevollmächtigung vertreten lassen.

Die SdK werde die Versammlung besuchen und biete hierfür eine kostenlose Stimmrechtsvertretung auch für Nicht-Mitglieder an. Vor dem Hintergrund der Coronapandemie sollten Gläubiger von einer persönlichen Anwesenheit vor Ort absehen und das Stimmrecht übertragen. Die Versammlung könne auch online verfolgt werden, allerdings sei online keine Abstimmung möglich. Betroffene Anleger, die eine Stimmrechtsvertretung durch die SdK wünschen würden, könnten sich unter info@sdk.org oder unter 089/20208460 für weitere Informationen melden. (Ausgabe 12/2020) (11.12.2020/alc/n/a)