Zeichnungsstart der neuen 6,00%-NZWL-Anleihe - Anleihenews


28.10.21 16:00
Anleihen Finder

Brechen (www.anleihencheck.de) - Zeichnungsphase hat begonnen - die neue 6,00%-Anleihe 2021/26 (ISIN DE000A3MP5K7 / WKN A3MP5K) der Neue ZWL Zahnradwerk Leipzig GmbH kann ab heute (28.10.2021) gezeichnet werden, berichtet die Anleihen Finder Redaktion.

Bis zum 11. November 2021 (12 Uhr) könnten Anleger mittels ihrer depotführenden Bank ab einer Mindestzeichnungssumme von 1.000 Euro die neue Anleihe des Leipziger Automobilzulieferers ordern. Institutionelle Investoren könnten gleichzeitig über die Quirin Privatbank AG in ihrer Funktion als Bookrunner zeichnen. Die zufließenden Mittel aus dem öffentlichen Anleihe-Angebot seien für Investitionen in neue Produkte bei Hybrid- und alternativen Antrieben sowie in Produkte der E-Mobilität vorgesehen. Die Anleihe habe ein Zielvolumen von 15 Mio. Euro.

Noch bis zum 5. November 2021 (18 Uhr) laufe indes das Umtauschangebot für Inhaber der NZWL-Kurzläufer-Anleihe 2020/22, die ihre Schuldverschreibungen im Verhältnis 1 zu 1 in die neuen Schuldverschreibungen 2021/26 tauschen könnten. Je umgetauschter Schuldverschreibung 2020/22 würden die Anleger einen Zusatzbetrag von 10,00 Euro sowie die aufgelaufenen Stückzinsen von 64,64 Euro erhalten.

NZWL-Anleihe 2021/26:

Emittentin: Neue ZWL Zahnradwerk Leipzig GmbH

Emissionsvolumen: Bis zu 15 Mio. Euro

ISIN DE000A3MP5K7 / WKN A3MP5K

Unternehmensrating: B- / stabil (Creditreform Rating AG, Januar 2021)

Kupon: 6% p.a.

Ausgabepreis: 100%

Stückelung: 1.000 Euro

Umtauschprämie: 10,00 Euro je umgetauschter Schuldverschreibung 2020/2022

Umtauschfrist: 13. Oktober 2021 bis 5. November 2021 (18 Uhr)

Zeichnungsfrist: 28. Oktober 2021 bis 11. November 2021 (12 Uhr)

Valuta: 15. November 2021 (voraussichtlich)

Laufzeit: 5 Jahre: 15. November 2021 bis 15. November 2026 (ausschließlich)

Zinszahlung: Jährlich, nachträglich am 15. November eines jeden Jahres (erstmals 2022)

Rückzahlungstermin: 15. November 2026

Rückzahlungspreis: 100%

Status: Nicht nachrangig, nicht besichert

Sonderkündigungsrechte der Emittentin: Ab 15. November 2024 zu 101,0% des Nennbetrags Ab 15. November 2025 zu 100,5% des Nennbetrags

Kündigungsrechte der Anleihegläubiger und Covenants: Ausschüttungsbeschränkung auf max. 25% des HGB-Jahresüberschusses, bereinigt um Erträge aus dem Verkauf von Vermögenswerten außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsgangs Verschuldungsbegrenzung: Net debt/EBITDA < 6,5 Wert veräußerter Vermögensgegenstände max. 50% der konsolidierten Bilanzsumme Negativverpflichtung auf Finanzverbindlichkeiten Kontrollwechsel Drittverzug Positivverpflichtung Transparenzverpflichtung

Anwendbares Recht: Deutsches Recht

Prospekt: Von der CSSF (Luxemburg) gebilligter Wertpapierprospekt mit Notifizierung an die BaFin (Deutschland)

Börsensegment: Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse)

Financial Advisor: Lewisfield Deutschland GmbH

Bookrunner: Quirin Privatbank AG

Den kompletten Beitrag finden Sie hier. (28.10.2021/alc/n/a)





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