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VEDES plant zweite Gläubigerversammlung im September 2021
28.07.21 10:00
Anleihen Finder
Brechen (www.anleihencheck.de) - Abstimmung ohne Versammlung nicht beschlussfähig - VEDES AG wird zweite Gläubigerversammlung einberufen, berichtet die Anleihen Finder Redaktion.
Die Abstimmung ohne Versammlung zwischen dem 24. und 26. Juli betreffend die VEDES-Anleihe 2017/22 sei nicht beschlussfähig gewesen, da das erforderliche Quorum von 50% des ausstehenden Anleihevolumens (25 Mio. Euro) nicht erreicht worden sei. VEDES werde deshalb seine Anleihegläubiger zur Teilnahme an einer zweiten Gläubigerversammlung einladen, die im September 2021 nach der Ferien- und Urlaubszeit in Form einer Präsenzveranstaltung in Nürnberg stattfinden solle. Der genaue Termin werde noch mitgeteilt.
"Schritte zur Stärkung unserer Eigenkapitalbasis"
"Wir bedanken uns bei den Anleiheinhabern, die schon jetzt an der Abstimmung ohne Versammlung teilgenommen haben. Für die 2. Gläubigerversammlung benötigen wir ein Quorum von 25%, um die geplanten Schritte zur Stärkung unserer Eigenkapitalbasis zugunsten der VEDES AG und damit auch unserer Anleihegläubiger umsetzen zu können. Deshalb bitten wir um rege Teilnahme aller Anleihegläubiger an der 2. Gläubigerversammlung", erkläre Dr. Thomas Märtz, Vorstandsvorsitzender der VEDES AG.
"Wir sind absolut überzeugt davon, dass wir ein für alle Seiten vorteilhaftes Gesamtpaket anbieten: Eine im aktuellen Zinsumfeld attraktive Rendite bei einer gleichbleibend hohen Besicherung trotz eines geplanten reduzierten Anleihevolumens. Durch die Eigenkapitalstärkung und die hälftige Rückführung unserer Anleihe verbessert sich neben unseren Bilanzkennzahlen auch unsere Bonität. Wir freuen uns auf einen transparenten, partnerschaftlichen Austausch mit unseren Anleihegläubigern."
Hintergrund: Der Nürnberger Spielwarenhändler habe mit der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH eine stille Beteiligung in Höhe von insgesamt 5 Mio. Euro bis zum 31. Dezember 2028 vereinbart. Damit diese stille Beteiligung zustande komme, müssten die Anleihebedingungen der ausstehenden VEDES-Anleihe 2017/22 angepasst werden, u.a. solle die Anleihe bis 2026 zu einem reduzierten Zinskupon von 3,5% p.a. und mit einem Volumen von 12,5 Mio. Euro verlängert werden.
Den kompletten Beitrag finden Sie hier. (News vom 27.07.2021) (28.07.2021/alc/n/a)
Die Abstimmung ohne Versammlung zwischen dem 24. und 26. Juli betreffend die VEDES-Anleihe 2017/22 sei nicht beschlussfähig gewesen, da das erforderliche Quorum von 50% des ausstehenden Anleihevolumens (25 Mio. Euro) nicht erreicht worden sei. VEDES werde deshalb seine Anleihegläubiger zur Teilnahme an einer zweiten Gläubigerversammlung einladen, die im September 2021 nach der Ferien- und Urlaubszeit in Form einer Präsenzveranstaltung in Nürnberg stattfinden solle. Der genaue Termin werde noch mitgeteilt.
"Schritte zur Stärkung unserer Eigenkapitalbasis"
"Wir sind absolut überzeugt davon, dass wir ein für alle Seiten vorteilhaftes Gesamtpaket anbieten: Eine im aktuellen Zinsumfeld attraktive Rendite bei einer gleichbleibend hohen Besicherung trotz eines geplanten reduzierten Anleihevolumens. Durch die Eigenkapitalstärkung und die hälftige Rückführung unserer Anleihe verbessert sich neben unseren Bilanzkennzahlen auch unsere Bonität. Wir freuen uns auf einen transparenten, partnerschaftlichen Austausch mit unseren Anleihegläubigern."
Hintergrund: Der Nürnberger Spielwarenhändler habe mit der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH eine stille Beteiligung in Höhe von insgesamt 5 Mio. Euro bis zum 31. Dezember 2028 vereinbart. Damit diese stille Beteiligung zustande komme, müssten die Anleihebedingungen der ausstehenden VEDES-Anleihe 2017/22 angepasst werden, u.a. solle die Anleihe bis 2026 zu einem reduzierten Zinskupon von 3,5% p.a. und mit einem Volumen von 12,5 Mio. Euro verlängert werden.
Den kompletten Beitrag finden Sie hier. (News vom 27.07.2021) (28.07.2021/alc/n/a)


