Rudolf Wöhrl-Anleihe: Kanzlei Mattil stellt Gegenantrag!


04.11.16 11:00
Anleihen Finder

Brechen (www.anleihencheck.de) - Gegenantrag! Die Kanzlei Mattil & Kollgen, München, beantragt Rechstanwalt Sascha Borowski als Verterter aller Anleihegläubiger der Wöhrl-Anleihe zu bestellen, berichtet die Anleihen Finder Redaktion.

Das habe die Kanzlei mitgeteilt. Hauptgrund sei nach Auskunft der Kanzlei Mattil, dass der vom Unternehmen Wöhrl vorgeschlagene gemeinsame Vertreter-Kandidat, Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner, bei vergleichbaren Fällen zu hohe Honararvorstellungen gehabt habe. Aus diesem Grund sei er nach Meinung der Kanzlei Mattil ungeeignet.

Abstimmung ohne Versammlung

Derzeit könnten die Wöhrl-Anleihegläubiger bei einer Abstimmung ohne Versammlung einen gemeinsamen Vertreter wählen. Die Abstimmung ende heute, am 4. November 2016. Versammlungsleiter sei der Notar Dr. Jochen N. Schlotter aus Frankfurt am Main.

Hinweis: Das Mode-Unternehmen habe Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner aus Nürnberg Mitte Oktober zur Wahl zum gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger vorgeschlagen. Ein Sanierungsplan für den angeschlagenen Mode-Konzern liege noch nicht vor.

ANLEIHE CHECK: Die Wöhrl-Anleihe notiere aktuell bei 14,5 Prozent (Stand: 04.11.2016). Die Unternehmensanleihe 2013/18 der Rudolf Wöhrl AG habe ein Gesamtvolumen von 30 Millionen Euro und sei mit einem jährlichen Zinskupon in Höhe von 6,50 Prozent ausgestattet. Die Anleihe werde am 12. Februar 2018 fällig.

Den kompletten Beitrag finden Sie hier. (04.11.2016/alc/n/a)