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Primärmarkt erfolgreich gestartet - IKB notiert 13 Anleihen im Qualitätssegment
16.07.12 14:58
Börse Düsseldorf
Düsseldorf (www.anleihencheck.de) - Die IKB Deutsche Industriebank AG, Düsseldorf, hat sich als erster Emittent für den Mitte Juni geschaffenen Primärmarkt der Börse Düsseldorf entschieden und im neuen Qualitätssegment 13 Anleihen gelistet, so die Börse Düsseldorf.
Der Wechsel in den Primärmarkt sei bewusst gewählt worden: "Wir nutzen diese Möglichkeit, unsere Listings von anderen Börsen hierher zusammenzuziehen, quasi an unseren Heimatbörsenplatz. Dies erleichtert den Investoren den Überblick, erspart uns Kosten und vereinfacht auch die Abwicklung", erkläre Hans Jörg Schüttler, Vorstandsvorsitzender der IKB Deutsche Industriebank AG.
Nach Meinung von Dirk Elberskirch, Vorsitzender des Vorstands der Börse Düsseldorf könne es für viele Unternehmen attraktiv sein, sich in den Primärmarkt zu begeben. "Nach der Schließung des First Quotation Boards der Börse Frankfurt suchen einige Firmen eine neue Heimat. Unternehmen, die die Eingangs-, Transparenz- und Folgepflichten erfüllen, können in den Primärmarkt der Börse Düsseldorf wechseln und damit in einem Qualitätssegment gelistet sein."
Der Primärmarkt erfülle die von verschiedenen Obergerichten an die Ausgestaltung von Qualitätssegmenten gestellten Anforderungen und eröffne für Aktienemittenten im regulierten Markt die Möglichkeit, auch ohne Abgabe eines Kaufangebots in den Freiverkehr zu wechseln. Emittenten, die den Primärmarkt nutzen wollten, könnten mit Prospekt oder in bestimmten Fällen auch mit einem Exposé Einbeziehungsanträge stellen. Bei der Antragsstellung per Exposé müsse der Emittent folgende Voraussetzungen erfüllen:
Der Sitz des Emittenten müsse sich in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Staat mit vergleichbarer Rechtsordnung befinden. Es müsse ein Grundkapital von mindestens 250.000 Euro oder einem vergleichbaren Betrag in einer anderen Währung vorhanden sein. Der Nennbetrag oder rechnerische Anteil je Aktie am Grundkapital müsse mindestens 1 Euro betragen oder einen vergleichbaren Betrag in einer anderen Währung und der Abschluss der letzten beiden Geschäftsjahre müsse im Falle von nicht der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegenden Unternehmen ein positives Ergebnis aufweisen.
Neben den Listingvoraussetzungen müssten die Unternehmen zusätzliche Transparenzvorschriften und Folgepflichten für den Primärmarkt einhalten: Quasi-Ad-hoc-Pflicht, Unternehmenskalender, Jahresfinanzbericht (spätestens nach sechs Monaten), Halbjahresfinanzbericht (spätestens nach drei Monaten), Unternehmenskurzportrait (jährlich zu erneuern) sowie Veröffentlichung von Nachträgen zu Prospekten. (16.07.2012/alc/n/a)
Der Wechsel in den Primärmarkt sei bewusst gewählt worden: "Wir nutzen diese Möglichkeit, unsere Listings von anderen Börsen hierher zusammenzuziehen, quasi an unseren Heimatbörsenplatz. Dies erleichtert den Investoren den Überblick, erspart uns Kosten und vereinfacht auch die Abwicklung", erkläre Hans Jörg Schüttler, Vorstandsvorsitzender der IKB Deutsche Industriebank AG.
Der Primärmarkt erfülle die von verschiedenen Obergerichten an die Ausgestaltung von Qualitätssegmenten gestellten Anforderungen und eröffne für Aktienemittenten im regulierten Markt die Möglichkeit, auch ohne Abgabe eines Kaufangebots in den Freiverkehr zu wechseln. Emittenten, die den Primärmarkt nutzen wollten, könnten mit Prospekt oder in bestimmten Fällen auch mit einem Exposé Einbeziehungsanträge stellen. Bei der Antragsstellung per Exposé müsse der Emittent folgende Voraussetzungen erfüllen:
Der Sitz des Emittenten müsse sich in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Staat mit vergleichbarer Rechtsordnung befinden. Es müsse ein Grundkapital von mindestens 250.000 Euro oder einem vergleichbaren Betrag in einer anderen Währung vorhanden sein. Der Nennbetrag oder rechnerische Anteil je Aktie am Grundkapital müsse mindestens 1 Euro betragen oder einen vergleichbaren Betrag in einer anderen Währung und der Abschluss der letzten beiden Geschäftsjahre müsse im Falle von nicht der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegenden Unternehmen ein positives Ergebnis aufweisen.
Neben den Listingvoraussetzungen müssten die Unternehmen zusätzliche Transparenzvorschriften und Folgepflichten für den Primärmarkt einhalten: Quasi-Ad-hoc-Pflicht, Unternehmenskalender, Jahresfinanzbericht (spätestens nach sechs Monaten), Halbjahresfinanzbericht (spätestens nach drei Monaten), Unternehmenskurzportrait (jährlich zu erneuern) sowie Veröffentlichung von Nachträgen zu Prospekten. (16.07.2012/alc/n/a)


