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Gebr. Sanders: Keine Beschlussfähigkeit der Anleihegläubigerversammlung am 21. November - Anleihenews
21.11.16 09:29
anleihencheck.de
Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Die Gebr. Sanders GmbH & Co. KG, Bramsche, gibt hiermit bekannt, dass die für den 21. November 2016 einberufene Anleihegläubigerversammlung betreffend die 8,75% Schuldverschreibungen 2013/2018 (ISIN DE000A1X3MD9/ WKN A1X3MD) nicht beschlussfähig sein wird, so das Unternehmen in einer aktuellen Ad hoc-Mitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Ad hoc-Meldung:
Aufgrund der bei der Gesellschaft eingegangenen Anmeldungen in einem Umfang von wertmäßig 39,43% der ausstehenden Schuldverschreibungen wird das für die Beschlussfähigkeit gemäß § 15 Abs. 3 SchVG erforderliche Quorum der Anwesenheit von wertmäßig mindestens der Hälfte der ausstehenden Schuldverschreibungen nicht erreicht werden. Die Gebr. Sanders GmbH & Co. KG wird kurzfristig zu einer sogenannten zweiten Gläubigerversammlung einladen, die am 12. Dezember 2016 stattfinden wird.
Gebr. Sanders GmbH & Co. KG, Bramsche
diese vertreten durch die Sanders-Beteiligungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung
diese vertreten durch ihren Geschäftsführer Hans-Christian Sanders (Ad hoc-Mitteilung vom 20.11.2016) (21.11.2016/alc/n/a)
Aufgrund der bei der Gesellschaft eingegangenen Anmeldungen in einem Umfang von wertmäßig 39,43% der ausstehenden Schuldverschreibungen wird das für die Beschlussfähigkeit gemäß § 15 Abs. 3 SchVG erforderliche Quorum der Anwesenheit von wertmäßig mindestens der Hälfte der ausstehenden Schuldverschreibungen nicht erreicht werden. Die Gebr. Sanders GmbH & Co. KG wird kurzfristig zu einer sogenannten zweiten Gläubigerversammlung einladen, die am 12. Dezember 2016 stattfinden wird.
Gebr. Sanders GmbH & Co. KG, Bramsche
diese vertreten durch die Sanders-Beteiligungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung
diese vertreten durch ihren Geschäftsführer Hans-Christian Sanders (Ad hoc-Mitteilung vom 20.11.2016) (21.11.2016/alc/n/a)


