Eyemaxx-Anleihen: Anleihegläubiger stimmen Anpassungen der Anleihebedingungen zu


30.04.21 09:00
Anleihen Finder

Brechen (www.anleihencheck.de) - Erleichterung bei der Eyemaxx Real Estate AG - die Anleihegläubiger des Unternehmens haben den Anpassungen der Anleihebedingungen auf den jeweils zweiten Gläubigerversammlungen für die Anleihen 2018/23, 2019/24 und 2020/25 mit deutlicher Mehrheit und beschlussfähigen Quoren zugestimmt, berichtet die Anleihen Finder Redaktion.

Allen voran sei die Senkung bzw. Einhaltung der Mindest-Eigenkapitalquote im Konzern von 15% in den Anleihebedingungen beschlossen worden, damit Eyemaxx zukünftig auch bei kurzfristigen Bewertungsschwankungen - wie in der Corona-Pandemie geschehen - finanzieller Gestaltungsspielraum bleibe.

"Volle Konzentration aufs operative Geschäft"

"Wir freuen uns, dass alle drei Anleihegläubigerversammlungen erfolgreich verlaufen sind und die Bedingungen unserer Unternehmensanleihen entsprechend angepasst werden. Damit ist die Grundlage geschaffen, dass das Finanzmanagement unseres Unternehmens nicht mehr den temporären Wertschwankungen einzelner Projekte im Zuge der COVID-19- Pandemie ausgeliefert ist. Jetzt können wir uns wieder voll und ganz auf unser operatives Geschäft konzentrieren und haben die Basis für weitere solide Unternehmensentwicklungen geschaffen. Unser Dank gilt allen Anleihegläubigern für ihre Unterstützung", so Dr. Michael Müller, CEO der Eyemaxx Real Estate AG.

Die Ergebnisse im Einzelnen:

Eyemaxx-Anleihe 2018/23

Die Anleihegläubiger der Unternehmensanleihe 2018/2023 (ISIN DE000A2GSSP3 / WKN A2GSSP) der Eyemaxx Real Estate AG hätten auf der gestrigen Anleihegläubigerversammlung der Anpassung der Anleihebedingungen mit großer Mehrheit zugestimmt. An der Versammlung hätten 28,13% des Nominalkapitals teilgenommen. Damit sei das erforderliche Mindestteilnahmequorum von 25% übertroffen worden. Insgesamt hätten 99,03% der teilnehmenden Anleihegläubiger für die Anpassung der Anleihebedingungen gestimmt. Demnach sei eine Senkung der nach den Anleihebedingungen vorgesehenen Mindest-Eigenkapitalquote im Konzern von 15% beschlossen worden.

Darüber hinaus sei beschlossen worden, dass bei fehlender Einhaltung der Mindesteigenkapitalquote im Konzern von 15% und bei fehlender Wiederaufholung dieser Quote innerhalb einer Frist von zwölf Monaten insofern eine zusätzliche Verzinsung von 0,5% p.a. gezahlt werde. Werde die Eigenkapitalquote von 10% unterschritten, sei die Emittentin zur unverzüglichen Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger verpflichtet worden.

Außerdem sei beschlossen worden, dass die Gläubiger auf etwaige, bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes eingetretene Kündigungsrechte wegen einer möglichen Verletzung der bisherigen Mindesteigenkapitalquote von 20% verzichten würden.

Eyemaxx-Anleihe 2019/24

Auch die Anleihegläubiger der Unternehmensanleihe 2019/2024 (ISIN DE000A2YPEZ1 / WKN A2YPEZ) der Eyemaxx Real Estate AG hätten auf der gestrigen zweiten AGV der Anpassung der Anleihebedingungen mit großer Mehrheit zugestimmt. An der Versammlung hätten 25,2% des Nominalkapitals teilgenommen, wodurch das erforderliche Mindestteilnahmequorum von 25% hauchdünn übertroffen worden sei. Insgesamt hätten mehr als 93% der teilnehmenden Anleihegläubiger für die Anpassung der Anleihebedingungen gestimmt. Demnach sei eine Senkung der nach den Anleihebedingungen vorgesehenen Mindest-Eigenkapitalquote im Konzern von 15% beschlossen worden.

Darüber hinaus sei beschlossen worden, dass bei fehlender Einhaltung der Mindesteigenkapitalquote im Konzern von 15% und bei fehlender Wiederaufholung dieser Quote innerhalb einer Frist von zwölf Monaten insofern eine zusätzliche Verzinsung von 0,5% p.a. gezahlt werde. Werde die Eigenkapitalquote von 10% unterschritten, sei die Emittentin zur unverzüglichen Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger nach verpflichtet.

Außerdem sei beschlossen worden, dass die Gläubiger auf etwaige, bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes eingetretene Kündigungsrechte wegen einer möglichen Verletzung der bisherigen Mindesteigenkapitalquote von 20% verzichten würden.

Eyemaxx-Anleihe 2020/25

Die dritte Anleihegläubigerversammlung des Tages für die Unternehmensanleihe 2020/2025 (ISIN DE000A289PZ4 / WKN A289PZ) sei für das Unternehmen ebenfalls erfolgreich gelaufen - 38,7% des Nominalkapitals hätten mit mehr als 99,3% Zustimmung für die Anpassung der Anleihebedingungen gestimmt.

Auf der dritten Anleihegläubigerversammlung sei beschlossen worden, dass die Anleihegläubiger eine zusätzliche Verzinsung von 0,5% p.a. erhalten würden, wenn die Mindesteigenkapitalquote im Konzern unter 15% falle und innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nicht wieder aufgeholt werde. Werde die Eigenkapitalquote von 10% unterschritten, sei die Emittentin zur unverzüglichen Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger verpflichtet.

Außerdem sei beschlossen worden, dass die Gläubiger auf etwaige, bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes eingetretene Kündigungsrechte wegen einer möglichen Verletzung der in den Anleihebedingungen vorgesehenen Mindesteigenkapitalquote von 15% verzichten würden.

Den kompletten Beitrag finden Sie hier. (News vom 29.04.2021) (30.04.2021/alc/n/a)






hier klicken zur Chartansicht

Aktuelle Kursinformationen mehr >
Kurs Vortag Veränderung Datum/Zeit
2,80 € 2,80 € -   € 0,00% 17.04./07:30
 
ISIN WKN Jahreshoch Jahrestief
DE000A2GSSP3 A2GSSP 3,85 € 1,00 €
Werte im Artikel
2,80 plus
0,00%
-    plus
0,00%
2,00 minus
-23,08%